Soziale Sicherung der Pflegeperson SGB 2 keiner richtig zuständig
Verfasst: 14.02.2021, 23:17
Hallo wer kann helfen ? Ich pflege meine Mutter Pflegegrad 3 erhält Hilfe zur Pflege beim Grundsicherungsamt bin SGB 2 Bezieher .
Krankenkasse SGBV § 264 Mutter betreute bei der Krankenkasse . Krankenkasse lehnte Antrag ab die soziale Sicherung für mich weil meine Mutter nur betreute nach § 264 SGB V ist . Widerspruch ablehnung der DRV nicht zuständig keine Pflichtversicherung .Bin aber ALG 2 bezieher .
Grusiamt meint Freiwillige Versicherung bei der Rentenversicherung abschließen . Grusiamt meint Rentenversicherung ist zuständig .
Rentenversicherung weiß nicht ob pflicht versichert über Alg 2 oder freiwillig versichert ? wer zahlt nun die Beiträge ? oder Privatversichern aber wer bezahlt da die freiwillige Versicherung zur sozialen Sicherung ?
Keiner kann so richtig Auskunft geben .....
Krankenkasse SGBV § 264 Mutter betreute bei der Krankenkasse . Krankenkasse lehnte Antrag ab die soziale Sicherung für mich weil meine Mutter nur betreute nach § 264 SGB V ist . Widerspruch ablehnung der DRV nicht zuständig keine Pflichtversicherung .Bin aber ALG 2 bezieher .
Grusiamt meint Freiwillige Versicherung bei der Rentenversicherung abschließen . Grusiamt meint Rentenversicherung ist zuständig .
Rentenversicherung weiß nicht ob pflicht versichert über Alg 2 oder freiwillig versichert ? wer zahlt nun die Beiträge ? oder Privatversichern aber wer bezahlt da die freiwillige Versicherung zur sozialen Sicherung ?
Keiner kann so richtig Auskunft geben .....