Akutbehandlung Psychotherapie

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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Miep
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Akutbehandlung Psychotherapie

Beitrag von Miep » 07.03.2019, 22:34

Hallo, ich würde gern wissen, wie man weiter vorgehen muss, wenn man in der Psychotherapie Sprechstunde war, dort die Indikation für eine Akutbehandlung gestellt wurde, die Terminservicestelle der Kassenärztliche Vereinigung aber keinen Platz für eine Akutbehandlung vermitteln kann, weil keine Freien vorhanden seien. Gibt es eine Frist für die KV, die bei der Vermittlung eines Platzes für eine Akutbehandlung eingehalten werden muss? Wer akut Hilfe braucht und das bestätigt bekam, kann ja nicht wochenlang warten...Danke.

Czauderna
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Re: Akutbehandlung Psychotherapie

Beitrag von Czauderna » 08.03.2019, 01:13

Hallo,
Wenn es akut und ambulant nicht geht, dann geht es in der Regel stationär.
Wenn es ambulant keinen Platz gibt, würde auch noch ggf. eine Privatbehandlung in Frage kommen im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens, aber das kann man nicht pauschal sagen, kommt auf den Einzelfall an.
Gruß
Czauderna

RHW
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Re: Akutbehandlung Psychotherapie

Beitrag von RHW » 09.03.2019, 12:03

Hallo Miep,

die Aussage der Terminservicestelle der Kassenärztliche Vereinigung am besten schriftlich geben lassen. Dann bei der Krankenkasse mit diesem Beleg nach einer Therapie bei einem Nicht-Vertragsbehandler erkundigen. Bei diesem ist man dann Privatpatient und bekommt die Kosten von der Krankenkasse erstattet. Ggf. findet die Krankenkasse aber doch noch einen Weg für eine Vertragsbehandlung.

Gruß
RHW

Miep
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Re: Akutbehandlung Psychotherapie

Beitrag von Miep » 09.03.2019, 18:49

Danke. Wie lautet denn die offizielle Frist für die Vermittlung einer Akutbehandlung über die KV? Ist 1 Woche korrekt? Danke.

RHW
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Re: Akutbehandlung Psychotherapie

Beitrag von RHW » 09.03.2019, 19:27

Hallo,

es gelten diese Bedingungen:
Voraussetzung für eine Terminvermittlung zur Akutbehandlung bei einem Psychotherapeuten ist, dass ein Therapeut diese empfohlen hat. Seit dem 1. Oktober 2018 vermitteln die Terminservicestellen auch probatorische Sitzungen, wenn eine zeitnahe Behandlung erforderlich ist und der Psychotherapeut dies auf dem PTV 11 angegeben hat.
Formulare für die Psychotherapie

Nach Ihrem Anruf bietet Ihnen der Terminservice innerhalb einer Woche einen Behandlungstermin bei einem Facharzt oder Psychotherapeuten an. Die Wartezeit zwischen Ihrem Anruf und Ihrem Termin beträgt maximal vier Wochen. Ausgenommen davon sind Bagatellerkrankungen und Routineuntersuchungen.
Quelle: https://www.kbv.de/html/terminservicestellen.php

Gruß
RHW

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