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Verordnung Krankenfahrt bei Brüchen?

Verfasst: 09.10.2019, 18:32
von Uffeline
Hallo liebe Leute!

Ich quäle mich seit einigen Monaten mit nicht heilenden Brüchen im linken Fuß herum, das Ganze zog sich hin wegen sehr langer Wartezeiten (Fachärzte und MRT). Letzte Woche bin ich mit der U-Bahn zum Krankenhaus gefahren zu einer Konsiliaruntersuchung und man sagte mir, bevor man mich aufnehme müsse erst mithilfe eines CTs abgeklärt werden, ob eine Pseudarthrose vorliegt. Ich muss also erst nochmal zu einer radiologischen Praxis und dorthin wieder mit dem ÖPNV fahren; diesmal müsste ich mehrmals umsteigen und den Rest bis zur Praxis laufen (und das Ganze natürlich auch zurück) . Das schaffe ich aber nicht mehr, ich konnte schon letzte Woche kaum laufen und war anschließend völlig fertig (schlimme Schmerzen und der Fuß ist jetzt so geschwollen, dass ich in keinen Schuh mehr hineinkomme). Ich bekomme nur eine geringe EM-Rente und kann mir daher kein Taxi leisten. Bin auch schwerbehindert mit GdB 70, habe aber kein Merkzeichen. Kann ich trotzdem auch eine Hin- und Rückfahrt von der Krankenkasse bekommen? Ich weiß sonst wirklich nicht, wie ich zum CT kommen soll. Ich kann nicht mehr laufen! :cry:

Re: Verordnung Krankenfahrt bei Brüchen?

Verfasst: 09.10.2019, 19:18
von Czauderna
Hallo und willkommen im Forum,
Fahrkosten werden von der Krankenkasse grundsaetzlich nicht für ambulante Behandlungen übernommen, es sei denn, dass als Ausnahmefall vorher ein entsprechender Antrag gestellt wurde, der von der Kasse bewilligt wurde. Dann übernimmt die Kasse enweder öffentliches Verkehrsmittel, privat PKW oder auch Taxi. Es kann auch ggf. durch den behandelnden Arzt/Ärztin die Notwendigkeit eines Krankentransports mittels Krankenwagen verordnet werden. In allen Fällen ist aber ein Eigenanteil von maximal 10,00 € pro Fahrt zu entrichten.
Bei einer stationären Behandlkung werden die Fahrkosten unter Abzug des Eigenanteils (maximal 10,00 € pro Fahrt) übernommen.
Hier kannst du es auch nocheinmal nachlesen - https://www.vdk.de/deutschland/pages/g ... ahrtkosten
Gruss
Czauderna

Re: Verordnung Krankenfahrt bei Brüchen?

Verfasst: 22.02.2020, 21:09
von Pajo
Uffeline hat geschrieben:
09.10.2019, 18:32
... Ich weiß sonst wirklich nicht, wie ich zum CT kommen soll. Ich kann nicht mehr laufen! :cry:
Die Lage ist kompliziert, weil bei Fahkosten teilweise die Krankenkasse, teilweise der Grundsicherungsträger oder das Sozialamt zuständig sind. Es ist immer vorher zu beantragen, also schreibst Du am Besten an beide. Unter Umständen solltest Du auch das Merkzeichen aG beantragen. Siehe hier insbesondere § 8 https://www.g-ba.de/downloads/62-492-14 ... -12-23.pdf

Re: Verordnung Krankenfahrt bei Brüchen?

Verfasst: 22.02.2020, 21:24
von Czauderna
Pajo hat geschrieben:
22.02.2020, 21:09
Uffeline hat geschrieben:
09.10.2019, 18:32
... Ich weiß sonst wirklich nicht, wie ich zum CT kommen soll. Ich kann nicht mehr laufen! :cry:
Die Lage ist kompliziert, weil bei Fahkosten teilweise die Krankenkasse, teilweise der Grundsicherungsträger oder das Sozialamt zuständig sind. Es ist immer vorher zu beantragen, also schreibst Du am Besten an beide. Unter Umständen solltest Du auch das Merkzeichen aG beantragen. Siehe hier insbesondere § 8 https://www.g-ba.de/downloads/62-492-14 ... -12-23.pdf
Hallo Pajo,
vielen Dank für den Link - aber warum soll sich der Ratsuchende außer an seine Krankenkasse noch an eine andere Stelle wenden. er hat nicht geschrieben, dass er nicht gesetzlich krankenversichert ist ?
Gruss
Czauderna

Re: Verordnung Krankenfahrt bei Brüchen?

Verfasst: 16.08.2020, 22:44
von Pajo
Hallo,
Czauderna hat geschrieben:
22.02.2020, 21:24
vielen Dank für den Link - aber warum soll sich der Ratsuchende außer an seine Krankenkasse noch an eine andere Stelle wenden. er hat nicht geschrieben, dass er nicht gesetzlich krankenversichert ist ?
Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet nicht alle notwendigen Fahrten. Insbesondere sind wir uns ja einig, dass Fahrten zu ambulanten Behandlungen nur in besonderen Ausnahmefällen übernommen. Das kann aber zu einer Leistungspflicht anderer sozialer Träger führen, siehe etwa Sozialgericht Reutlingen, Aktenzeichen S 3 KR 3033/04 vom 23.02.2006 https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... b&id=55597

Er hatte geschrieben

"Ich bekomme nur eine geringe EM-Rente und kann mir daher kein Taxi leisten."

Die Menschenwürde gebietet, dass auch Arme eine notwendige Behandlung aufsuchen können. Er kann und sollte das zwar auch seiner Krankenkasse mitteilen, den diese muss den Antrag dann gegebenenfalls weiterleiten. Es ist aber auch nicht falsch und unter Umständen erhält er die notwendige Leistung schneller, wenn er sich gleichzeitig an das Sozialamt wendet.

Re: Verordnung Krankenfahrt bei Brüchen?

Verfasst: 17.08.2020, 09:00
von Czauderna
Pajo hat geschrieben:
16.08.2020, 22:44
Hallo,
Czauderna hat geschrieben:
22.02.2020, 21:24
vielen Dank für den Link - aber warum soll sich der Ratsuchende außer an seine Krankenkasse noch an eine andere Stelle wenden. er hat nicht geschrieben, dass er nicht gesetzlich krankenversichert ist ?
Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet nicht alle notwendigen Fahrten. Insbesondere sind wir uns ja einig, dass Fahrten zu ambulanten Behandlungen nur in besonderen Ausnahmefällen übernommen. Das kann aber zu einer Leistungspflicht anderer sozialer Träger führen, siehe etwa Sozialgericht Reutlingen, Aktenzeichen S 3 KR 3033/04 vom 23.02.2006 https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... b&id=55597

Er hatte geschrieben

"Ich bekomme nur eine geringe EM-Rente und kann mir daher kein Taxi leisten."

Die Menschenwürde gebietet, dass auch Arme eine notwendige Behandlung aufsuchen können. Er kann und sollte das zwar auch seiner Krankenkasse mitteilen, den diese muss den Antrag dann gegebenenfalls weiterleiten. Es ist aber auch nicht falsch und unter Umständen erhält er die notwendige Leistung schneller, wenn er sich gleichzeitig an das Sozialamt wendet.
Hallo,
ja, da hast du wohl recht, nur sehe ich da wenig Chancen. Erfolgversprechender wäre hier tatsächlich erneut der Weg über die Krankenkasse, denn wenn er nicht laufen kann, dann hat das doch wohl medizinisch Gründe und keinen finanziellen.So, wie geschildert würde ich es als einen solchen Fall sehen, dass hier die Kasse auch die Fahrkosten für eine ambulante Behandlung übernimmt (öffentliches Verkehrsmittel, PKW, Taxi). Ich habe selbst jahrzehntelang u.A. auch Fahrkostenentscheidungen im Rahmen meiner GKV-Tätigkeit getroffen. Hier hätte ich dem Antrag stattgegeben. Ich weiß, das nützt dem Fragesteller recht wenig, aber er sollte sich nochmals mit seinem Arzt/Ärztin in Verbindung setzen und mit der Kasse.
Theoretisch könnte der Arzt sogar auch eine Krankentransport-Verordnung in Erwägung ziehen.
Aber grundsätzlich ist das natürlich richtig, dass es auch noch weitere Anlaufstellen gibt - ich wollte eben nur noch mal nachfragen, wie das gemeint war.
Gruss
Czauderna