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Welcher Betrag zählt auf Quittung Zuzahlung Krankengymn. für ZZ Befreiung?

Verfasst: 29.11.2019, 12:41
von mrymen
Guten Tag.
Auf den Quittungen für Zuzahlungen für Rezepte für Krankengymnastik stehen:
Betrag Zuzahlung
Betrag Rezeptgebühr
Gesamtbetrag

Welchen Betrag darf ich bei der Berechnung der Zuzahlungsbefreiung bei den KK angeben?
Nur der Betrag "Zuzahlung" oder der Gesamtbetrag?

Vielen Dank

Re: Welcher Betrag zählt auf Quittung Zuzahlung Krankengymn. für ZZ Befreiung?

Verfasst: 29.11.2019, 12:44
von Czauderna
Hallo,
"Rezeptgebühr"
Gruss
Czauderna

Re: Welcher Betrag zählt auf Quittung Zuzahlung Krankengymn. für ZZ Befreiung?

Verfasst: 29.11.2019, 13:18
von mrymen
Czauderna hat geschrieben:
29.11.2019, 12:44
Hallo,
"Rezeptgebühr"
Gruss
Czauderna
Hallo.
Aber die beträgt für jedes Rezept nur 10 Euro.
Die Zuzahlung 16,40 Euro + 10e Rezeptgebühr = Gesamt 26,40Euro, welche ich zahlen mußte.
Warum nur die Rezeptgebühr, und nicht die Zuzahlung bzw. der Gesamtbetrag?
Danke

Re: Welcher Betrag zählt auf Quittung Zuzahlung Krankengymn. für ZZ Befreiung?

Verfasst: 29.11.2019, 13:46
von Czauderna
Hallo,
ja, eine gute Frage - hier mal die gesetzliche Grundlage dafür - https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q ... WcYUqmL2qU
Es wäre demnach schon denkbar dass du auch den zweiten Betrag angeben kannst - kann jedenfalls nicht schaden. Im Zweifelsfall gilt immer - mal die Krankenkasse direkt befragen.
Gruss
Czauderna

Re: Welcher Betrag zählt auf Quittung Zuzahlung Krankengymn. für ZZ Befreiung?

Verfasst: 29.11.2019, 18:16
von mrymen
Czauderna hat geschrieben:
29.11.2019, 13:46
Hallo,
ja, eine gute Frage - hier mal die gesetzliche Grundlage dafür - https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q ... WcYUqmL2qU
Es wäre demnach schon denkbar dass du auch den zweiten Betrag angeben kannst - kann jedenfalls nicht schaden. Im Zweifelsfall gilt immer - mal die Krankenkasse direkt befragen.
Gruss
Czauderna
Danke nochmals für deine Hilfe.

Aber:
Lt. Krankenkasse reicht es nicht, die Zuzahlungs--Quittung der Apotheke einzureichen!
Auf der Quittung steht kein Name! Nur das Medikament.
Nur bei einer Online Apotheke, gibt es einen Zuzahlungsbeleg mit Name, Zuzahlung und Medikament.
Aber nicht in der normalen Apotheke!
Echt toll. Jetzt nützen mir die Quittungen der Apo vor Ort nichts!
Weiß keiner, wie man soetwas nachträglich noch hinbiegen kann?
In Zukunft bestelle ich alles online. Da hab ich dann den korrekten Belege.
Echt ärgerlich...

Re: Welcher Betrag zählt auf Quittung Zuzahlung Krankengymn. für ZZ Befreiung?

Verfasst: 29.11.2019, 20:07
von Czauderna
Hallo,
das liegt aber dann an der Apotheke.
Bei den Apotheken, die ich kenne, also meine eigene und die meiner Schwiergereltern und die, welche mir in meiner Praxis untergekommen sind, da wird diese Quittung immer mit vollständigem Namen ausgedruckt und auch von allen Kassen anerkannt. Ohne Namen macht es nun wirklich keinen Sinn - woher soll denn die Kasse wissen, ob die bescheinigten Zuzahlungen auch wirklich von dir geleistet wurden oder nicht auch welche von Oma,Opa, Tante und Onkel dabei sind.
Ist doch auch logisch, oder ?.
Gruss
Czauderna

Re: Welcher Betrag zählt auf Quittung Zuzahlung Krankengymn. für ZZ Befreiung?

Verfasst: 02.12.2019, 18:07
von mrymen
Czauderna hat geschrieben:
29.11.2019, 20:07
Hallo,
das liegt aber dann an der Apotheke.
Bei den Apotheken, die ich kenne, also meine eigene und die meiner Schwiergereltern und die, welche mir in meiner Praxis untergekommen sind, da wird diese Quittung immer mit vollständigem Namen ausgedruckt und auch von allen Kassen anerkannt. Ohne Namen macht es nun wirklich keinen Sinn - woher soll denn die Kasse wissen, ob die bescheinigten Zuzahlungen auch wirklich von dir geleistet wurden oder nicht auch welche von Oma,Opa, Tante und Onkel dabei sind.
Ist doch auch logisch, oder ?.
Gruss
Czauderna
Logisch schon, aber heutzutage muß man in der Apo vor Ort Glück haben, wenn die überhaupt noch Quittungen ausstellen!
Da lob ich mir die Online Apotheken. Da bekommt man nicht nur teilweise eine Rückerstattung der Zuzahlung, sondern auch eine ZZ-Quittung mit allen Daten. Leider wußte ich das noch nicht.

Re: Welcher Betrag zählt auf Quittung Zuzahlung Krankengymn. für ZZ Befreiung?

Verfasst: 13.12.2019, 18:13
von RHW
Hallo,

viele Apotheken stellen auf Wunsch nachträglich eine Sammelquittung (namentlich gekennzeichnet) fürs ganze Kalenderjahr aus.

Gruß
RHW