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Kostenübernahme bei verordneter Krankenbeförderung

Verfasst: 18.02.2022, 12:39
von Noch selbständig
Liebes Forum,

mein behandelnder Arzt hat mir eine Krankenbeförderung mit Taxi/Mietwagen zu einer notwendigen OP verordnet.
Da ich erwäge mich mit dem privaten PKW fahren zu lassen, wäre die Frage ob hierfür pauschal Kosten erstattet werden, oder nur für Taxi/Mietwagen mit entsprechenden Belegen?

Herzlichen Dank für Antwort

Re: Kostenübernahme bei verordneter Krankenbeförderung

Verfasst: 18.02.2022, 13:07
von Noch selbständig
Kurz zum Telefon gegriffen und bei der TK nachgefragt, Ergebnis für verordnete mit Fahrten Taxi/Mietwagen können pauschal 20 Cent pro Kilometer erstattet werden.

Re: Kostenübernahme bei verordneter Krankenbeförderung

Verfasst: 18.02.2022, 13:32
von Czauderna
Noch selbständig hat geschrieben:
18.02.2022, 13:07
Kurz zum Telefon gegriffen und bei der TK nachgefragt, Ergebnis für verordnete mit Fahrten Taxi/Mietwagen können pauschal 20 Cent pro Kilometer erstattet werden.
Hallo,
wie viele KM wären das denn einfach von Wohnung zum Arzt ?
Gruss
Czauderna

Re: Kostenübernahme bei verordneter Krankenbeförderung

Verfasst: 18.02.2022, 15:56
von Noch selbständig
Luftlinie oder befahrbare Straße? Das wären einmal 200Km und dann 250Km. Als Inselbewohner wäre eine Fährfahrt zudem obligatorisch.
Viele Grüße

Re: Kostenübernahme bei verordneter Krankenbeförderung

Verfasst: 18.02.2022, 16:23
von Czauderna
Noch selbständig hat geschrieben:
18.02.2022, 15:56
Luftlinie oder befahrbare Straße? Das wären einmal 200Km und dann 250Km. Als Inselbewohner wäre eine Fährfahrt zudem obligatorisch.
Viele Grüße
Hallo,
keine Kurzstrecke, dann ist alles klar - vielen Dank für die Rückmeldung.
Ich nehme an, wenn Inselbewohner, dass dann die Fährkosten zusätzlich von der Kasse übernommen werden.
Gruss
Czauderna

Re: Kostenübernahme bei verordneter Krankenbeförderung

Verfasst: 09.05.2022, 07:04
von Marianne Trimmel
Hallo,

erkundige dich doch mal ob deine Krankenversicherung auch die Krankenbefördung abdeckt. Eigentlich sollte das zu mindest zum nächst gelegenen Krankenhaus übernommen werden.