ALG I, wie lange KK?

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

Moderatoren: Czauderna, Karsten

Antworten
julchen
Beiträge: 21
Registriert: 24.12.2008, 14:42

ALG I, wie lange KK?

Beitrag von julchen » 04.01.2009, 19:48

Hallo,
meine Fragen in die Runde; bin seit Firmenschließung arbeitslos. Würde noch bis 31.5.09 ALG I bekommen.
Hatte im Oktober einen Unfall und bin seither krankgeschrieben. Seit dem 1.12.08 erhalte ich KK von der AOK. War schon beim MDK, weiter krank...
Wie lange bekomme ich KK (hatte ich in 45 Jahren noch nie)
Stimmt es, das man das KK nur solange bekommt wie man regulär ALGI erhalten würde?
Was geschieht mit den 6 Monaten des ALGI, die mir ja noch zugestanden hätten. Verfällt der Anspruch?
Danke für Eure Antworten.

LG

Czauderna
Beiträge: 11181
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 04.01.2009, 20:06

Hallo,
nein, das stimmt nicht - Krankengeld wird (unter eventueller Anrechnung von Vorerkrankungen) für max. 546 Kalendertage gezahlt
wenn die Arbeitsunfähigkeit während des ALG-Bezuges eingetreten ist und
solange besteht auch die Versicherung bei der Krankenkasse.
Die Frage ist, in wie weit sich der Krankengeldbezug auf die ALG1 Anspruchsdauer auswirkt - das weiß ich leider nicht - müsste jemand von der Agentur beantworten.

Gruß

Czauderna

julchen
Beiträge: 21
Registriert: 24.12.2008, 14:42

Beitrag von julchen » 05.01.2009, 12:25

Danke, dass hilft mir schon einmal weiter.
Zu der Agentur f. Arbeit, kann es sein, dass deren Mitarbeiter nicht so ganz auf dem Laufenden sind?
Erhalte zu der ALGI Frage von zwei Mitarbeitern auch zwei unterschiedliche Antworten..

LG

Krankenkassenfee
Beiträge: 1958
Registriert: 18.09.2006, 18:32

Beitrag von Krankenkassenfee » 05.01.2009, 17:34

Hallo,

früher war es so, dass sich der Anspruch des ALG 1 dann entsprechend verlängert hat, also geschont wurde. Neuerdings (ein paar Jahre aber schon) ist es so, dass sich das Krankengeld dann entsprechend angerechnet wird und Du keine Vorteil hast.

Der Ansoruch auf ALG 1 endet also am 31.5.09, egal wie lange Du Krankengeld vorher bezogen hast.

LG, Fee

julchen
Beiträge: 21
Registriert: 24.12.2008, 14:42

Beitrag von julchen » 05.01.2009, 20:50

Vielen Dank, dass ist eine der Antworten, die ich von einem Mitarbeiter bekommen habe.
Von einem anderen; das ALG I ruht in der Zeit des KK Bezuges, kraft Gesetzes.
Laut § 142, Abs..1 SGB III
Der Zahlungsanspruch lebt nach Ablauf des Ruhezeitraums wieder aus, wenn die Voraussetzungen noch vorliegen, insbesondere die Wirkung der Arbeitslosigkeit.
Die Anspruchsdauer wird durch das Ruhen grundsätzlich nicht gemindert, da nur eine Verschiebung des Leistungsanspruches eintritt.
Das bedeutet aber doch, dass die zeit in der ich KK bezogen hätte, nicht die Anspruchsdauer des ALG I mindert?!?!

Das ist schon ganz schön verwirrend...

LG

julchen
Beiträge: 21
Registriert: 24.12.2008, 14:42

Beitrag von julchen » 15.01.2009, 14:32

Hallo,
bin ja nach wie vor nach meinem Unfall krankgeschrieben.
Nun war ich heute bei der AOK um die neue Krankmeldung mitzuteilen.
Die Dame nahm es entgegen, fragte wie lange es wohl noch dauern würde und meinte auf meine Antwort; bitte fragen sie meinen Orthopäden und die Therapeuten:
Also, sie bekommen ja nur noch bis [b]31.5.2009 [/b]Krankengeld. Weil, da würde ja auch mein ALG I auslaufen.

Bitte?? Entspricht das den Tatsachen?

Ich beziehe seit dem [b]1.12.2008 [/b]zum ersten Mal KK in meinem Leben.
Ich kann nicht glauben was da angesagt wird.
Oder soll das nur die Motivation sein, schneller gesund zu werden???

Wie verhält es sich genau?
LG

Czauderna
Beiträge: 11181
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 15.01.2009, 19:42

julchen hat geschrieben:Hallo,
bin ja nach wie vor nach meinem Unfall krankgeschrieben.
Nun war ich heute bei der AOK um die neue Krankmeldung mitzuteilen.
Die Dame nahm es entgegen, fragte wie lange es wohl noch dauern würde und meinte auf meine Antwort; bitte fragen sie meinen Orthopäden und die Therapeuten:
Also, sie bekommen ja nur noch bis 31.5.2009 Krankengeld. Weil, da würde ja auch mein ALG I auslaufen.

Bitte?? Entspricht das den Tatsachen?

Ich beziehe seit dem 1.12.2008 zum ersten Mal KK in meinem Leben.
Ich kann nicht glauben was da angesagt wird.
Oder soll das nur die Motivation sein, schneller gesund zu werden???

Wie verhält es sich genau?
LG
Meine Meinung hat sich seit meinem vorherigen Beitrag nicht geändert.
Ich empfehle die AOK anzuschreiben und um eine schriftliche Bestätigung dieser Aussage der Mitarbeiterin zu fordern unter Angabe einer Rechtsgrundlage.
Gruß
Czauderna

julchen
Beiträge: 21
Registriert: 24.12.2008, 14:42

Beitrag von julchen » 15.01.2009, 20:35

Ja, Danke. Das werde ich umgehend machen.
LG

julchen
Beiträge: 21
Registriert: 24.12.2008, 14:42

Beitrag von julchen » 16.02.2009, 18:42

So, habe mit dem SAchbearbeiter ein Gespräch geführt.
Fakt ist wohl, das die AOK wirklich den Bezug von KK zum 31.5. (solange würde ich ALG I erhalten) einstellen könnte!
Es gibt ein allerdings ein Urteil des Bundessozialgerichts, dass eine Gewerkschaft eingeklagt hat; demnach darf eine Krankenkasse eben dies nicht.
Mittlerweile war ich beim MZD und der Arzt dort hat dringend, per Eilverfahren eine REHA-Maßnahme befürwortet.

Heute wurde der Antrag ausgefüllt und an meinen Rentenversicherungsträger abgeschickt. Soweit so gut -
es kann allerdings, bedingt durch den Unfall dabei herauskommen, dass ich EU Rente beantragen muß bzw. die Ärzte in der REHA das machen.
DAs läuft dann wohl ziemlich automatisiert ab.

Meine Frage: Ist die Rente befristet? oder muß ich mit der Rente für immer auskommen?
Kann ich, angenommen sie läuft auf drei Jahre dennoch einen Antrag auf Altersrente stellen?
Habe ja 50% und könnte theoretisch am 1.10.09 mit Abzügen in Rente gehen.Möchte ich aber aus verständlichen Gründen nicht.

Vielen Dank für Eure Antworten.
LG

Antworten