Kostenübernahme abgelehnt - Widerspruch einlegen?

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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melody
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Kostenübernahme abgelehnt - Widerspruch einlegen?

Beitrag von melody » 23.03.2009, 11:37

Hallo,
ich habe die Kostenübernahme einer Brustkorrektur beantragt die nun, nach Vorstellung beim MDK, abgelehnt wurde. Nun möchte ich Widerspruch einlegen. In dem Ablehnungsschreiben stand aber nichts von dieser Möglichkeit, es waren auch keine Rechtsgrundlagen o.ä. genannt. Es war nur ein formloses Schreiben.
Ich kann doch trotzdem Widerspruch einlegen, oder?
Welche Frist muss ich einhalten?
Weiß jemand ob ich dann erneut zum MDK muss?
Welche Stelle entscheidet über den Widerspruch?
Zuletzt geändert von melody am 22.05.2014, 07:41, insgesamt 1-mal geändert.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 23.03.2009, 11:59

Hallo,
wenn keine Rechtsbehelfsbelehrung auf dem Schreiben stadn dann gilt eine Widerspruchsfrist von 12 Monaten.
Das die Kasse den Vorgang überhaupt dem MDK vorgelegt hat ist schon
beachtlich, wurden doch im vergangengen Jahr solche Korekkturen
aus dem Leistungskatalos der Kassen herausgenommen.
Der Widerspruch, wenn er überhaupt Chancen hat durchzugehen kann sich
ausschliesslich auf medizinische Gründe stützen und sollte deshlab auch von einem (Fach)Arzt verfasst werden.
Gruß
Czauderna

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