Fragen zur Aussteuerung

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

Moderatoren: Czauderna, Karsten

Antworten
Koulchen
Beiträge: 125
Registriert: 14.01.2009, 13:40

Fragen zur Aussteuerung

Beitrag von Koulchen » 23.03.2009, 23:50

Hallo,

heute habe ich ein paar Fragen dazu, wie das mit der Aussteuerung durch die Krankenkasse läuft. Mein Mann hatte in seiner Reha-Maßnahme heute einen Termin bei der Sozialberaterin, die sagte, man werde ihn aller Voraussicht nach als berufsunfähig heimschicken. Dann würde die Krankenkasse auch das Krankengeld nicht mehr zahlen, und in der Sozialversicherungskonstellation, die bei meinem Mann gegeben ist, könnte es ziemlich schwierig werden, Leistungen von einem anderen Träger zu erhalten.

Ist es tatsächlich immer so, daß man mit einer im Entlassungsbericht festgestellten Berufsunfähigkeit (in diesem Fall für die Arbeit als selbständiger Maurermeister) sofort aus dem Krankengeldbezug fällt?

Kann diese Feststellung im Entlassungsbescheid bewirken, daß nachträglich die Kostenträgerschaft wieder auf die Rentenversicherung zurückfällt, die sie ursprünglich (korrekt) abgelehnt hatte? Zum Zeitpunkt der Antragstellung waren diverse Beiträge nicht bezahlt, über die wir noch gestritten haben, die vollständige Zahlung ist aber vor Antritt der Reha-Maßnahme erfolgt. Welcher der beiden Zeitpunkte ist für eine eventuelle Rückübertragung der Kostenträgerschaft an die DRV relevant? Auf den Kosten für die Reha kann aber mein Mann nicht sitzenbleiben, wenn sich die beiden Träger nicht einig sind, oder?

Falls die Krankenkasse meinen Mann aussteuert und das alles seine Richtigkeit hat, wie geht dann so etwas üblicherweise weiter? Wendet man sich dann an die Rentenversicherung, und ist die verpflichtet, sich mit dem Antrag auf Leistungen zur Teilhabe zu befassen, oder ist das eine Kann-Leistung? (Okay, nicht ganz die richtige Frage für hier, vielleicht kann trotzdem jemand was dazu sagen.)

Jede Antwort hilft mir sehr - danke vorab!

Viele Grüße
Koulchen

Krankenkassenfee
Beiträge: 1958
Registriert: 18.09.2006, 18:32

Beitrag von Krankenkassenfee » 24.03.2009, 07:59

Hallo,

also wenn dein Mann als berufsunfähig oder vermindert erwerbsunfähig (je nachdem wie alt er ist) entlassen wird, dann passiert erst mal gar nichts. Er ist weiter arbeitsunfähig und Krankengeld wird (sofern noch ansprüche bestehen und er nicht schon die Höchstbezugsdauer ausgeschöpft hat) weitergezahlt.

Formell wird Dein Mann einen solchen Rentenantrag stellen müssen. Dann "schlägt" die Krankenkasse zu und meldet ihren Ersatzanspruch an. Bedeutet: Eine eventuelle nachzahlung, wenn die Rente rückwirkend zugebilligt wird, darfst nicht du einsacken, sondern die Krankenkasse verrechnet es mit dem gezahlten Krankengeld. Logisch, denn beides gleichzeitig geht nicht. Dann wird auch für die Zukunft das Krankengeld gekürzt gezahlt. Ihr bekommt also die Rente und ein Teil-Krankengeld und seid dann wieder finanziell so gestellt, wie vorher bei nur Krankengeld.

Für die Zukunft müsst ihr halt trotzdem planen. Mit dem krankengeld ist irgendwann Ende und die Rente alleine reicht nicht zum Leben. Eventuell kann Dein Mann ja eine halbe Stelle bei der alten Firma bekommen?

LG, Fee

Koulchen
Beiträge: 125
Registriert: 14.01.2009, 13:40

Beitrag von Koulchen » 24.03.2009, 09:21

Hallo Fee,

puh, bin ein wenig erleichtert.

Mein Mann will aber keinen Rentenantrag stellen, sondern erst einmal einen Reha-Antrag, nämlich die Variante "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben". Wenn der dann in einen Rentenantrag umgedeutet werden sollte, hätte er Pech gehabt. Einen Anspruch auf eine EM-Rente hätte er derzeit nämlich noch nicht, dafür hat er zu wenig Pflichtbeitragsmonate in den letzten fünf Jahren.

Ach übrigens, es gibt auch keinen alten Arbeitgeber, bei dem er wieder einsteigen könnte - er war selbständiger Einzelunternehmer. Wir überlegen, falls sich gar nichts anderes ergibt, ob er vielleicht bei mir (ebenfalls Einzelunternehmerin) als Midijobber angestellt arbeiten kann, damit er sich ausreichenden Sozialversicherungsschutz für die Zukunft erarbeiten kann - man weiß ja nie, was noch kommt bei seiner Gonarthrose.

Vielen Dank jedenfalls schon mal für die doch eher beruhigende Antwort!

Gruß
Koulchen

Czauderna
Beiträge: 11182
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 24.03.2009, 12:04

Krankenkassenfee hat geschrieben:Hallo,

also wenn dein Mann als berufsunfähig oder vermindert erwerbsunfähig (je nachdem wie alt er ist) entlassen wird, dann passiert erst mal gar nichts. Er ist weiter arbeitsunfähig und Krankengeld wird (sofern noch ansprüche bestehen und er nicht schon die Höchstbezugsdauer ausgeschöpft hat) weitergezahlt.

Formell wird Dein Mann einen solchen Rentenantrag stellen müssen. Dann "schlägt" die Krankenkasse zu und meldet ihren Ersatzanspruch an. Bedeutet: Eine eventuelle nachzahlung, wenn die Rente rückwirkend zugebilligt wird, darfst nicht du einsacken, sondern die Krankenkasse verrechnet es mit dem gezahlten Krankengeld. Logisch, denn beides gleichzeitig geht nicht. Dann wird auch für die Zukunft das Krankengeld gekürzt gezahlt. Ihr bekommt also die Rente und ein Teil-Krankengeld und seid dann wieder finanziell so gestellt, wie vorher bei nur Krankengeld.

Für die Zukunft müsst ihr halt trotzdem planen. Mit dem krankengeld ist irgendwann Ende und die Rente alleine reicht nicht zum Leben. Eventuell kann Dein Mann ja eine halbe Stelle bei der alten Firma bekommen?

LG, Fee
Hallo,

ich lasse mich ja immer wieder gerne belehren wenn ich etwas nicht weiss oder nicht mehr wissen sollte.
Bist Du dir da ganz sicher mit der Aussage, dass bei rückwirkender Zubilligung einer Erwerbsminderungsrente neben der Rente ein "Teilkrankengeld" weitergezahlt wird.
Ich kenne das nur aus den Zeiten als wir noch die Berufsunfähigkeitsrente hatten.
Gruß
Czauderna

Krankenkassenfee
Beiträge: 1958
Registriert: 18.09.2006, 18:32

Beitrag von Krankenkassenfee » 24.03.2009, 12:17

Hallo,

bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente schon. Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente natürlich nicht.
Da aber immer von Berufsunfähigkeit die Rede war, bin ich von einer teilweisen EM-Rente ausgegangen - hätte es aber natürlich noch genau schreiben müssen.

LG, Fee

Czauderna
Beiträge: 11182
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 24.03.2009, 13:55

Krankenkassenfee hat geschrieben:Hallo,

bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente schon. Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente natürlich nicht.
Da aber immer von Berufsunfähigkeit die Rede war, bin ich von einer teilweisen EM-Rente ausgegangen - hätte es aber natürlich noch genau schreiben müssen.

LG, Fee
Hallo Fee,

ja danke - habe es auch wiedergefunden (§50 SGB V).
Na ja. bin z.Zt. etwas aus dem aktiven Geschäft draussen wegen Schulungstätigkeit, da muss man halt öfters mal nachschauen.
Gruß
Czauderna

gerhard
Beiträge: 24
Registriert: 06.08.2008, 17:42

Beitrag von gerhard » 18.05.2009, 05:40

kann mann auch liebe krankenkassenfee wenn mann eine halbe rente bekommen würde eine halbtagsstelle bei der firna bekommen wenn die eventuell zusagt danke für eine antwort

Czauderna
Beiträge: 11182
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 18.05.2009, 09:11

Hallo,

bei Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente gibt es Einkommensgrenzen die einzuhalten sind ohne das sie vom rentenversicherungsträger als Rentenschädlich angesehen werden.
Unter 65 Jahren dürfen bis zu 400,00 € hinzuverdient werden.
Gruß
Czauderna

gerhard
Beiträge: 24
Registriert: 06.08.2008, 17:42

eventuelle rente

Beitrag von gerhard » 18.05.2009, 13:28

sorry ich bins nochmal thema rente oh gott ich blicke nicht mehr ganz durch.also nehmen wir mal folgendes an ich würde eine rente also in meinem falle wirds wohl eine halbe rente werden .könnte ich denn eventuell bei meuner firma mal bescheiden anfragen wegen einer halben stelle.also ich bin 1955 geboren und wegen einer copd mit emphysem arbeistunfähig entlassen aus der reha.ich bin arbeitsunfähig für die zuletzt ausgeübte tätigkeit entlassen.arbeitsmarkt 6 stunden und mehr.sorry ich bin chemiekant von beruf,hab heute mit wiedereingliederung begonnen ,einige kennen das bestimmt von euch.hab in meiner jetztzigen firma einen anderen arbeitsplatz aber auch sa entstehen dämpfe durch ziehmittel.jetzt stehe ich vor der entscheidung rente beantragen ja oder nein berufgenossenschaft einschalten ja oder nein,denn unschuldig an meiner erkrankung ist mein arbeitgeber hinsichtlich fehlender absaugubg der dämpfe meiner meinung nach nicht.naj adanke wenn sich mir dahin mal jeman eventuell einen rat oder tipp geben könnte vielen dank gerhard.oh ich vergass schwerbehinderung 50 prozent plus g unbefristet.

gerhard
Beiträge: 24
Registriert: 06.08.2008, 17:42

Beitrag von gerhard » 20.05.2009, 05:36

hallo hat keiner nen rat hab noch ne frage vielleicht weiss das einer hier bin 10 jahre in der firma hab 50 prozent und merkzeichen g meine bisherige tätigkeit kann ich auf grund meiner erkrankung copd mit emphysem nicht mehr ausüben mien cheff hat mir jetzt eine andre tätigkeit zugewiesen und meint da sie geringer bezahlt würde müsse er mir den lohn kürzen gibts nich sowas wie ein bestandsrecht werde im september 54 und mache zur zeit das hamburger modell würde mich über antworten und hilfe bedanken

Krankenkassenfee
Beiträge: 1958
Registriert: 18.09.2006, 18:32

Beitrag von Krankenkassenfee » 20.05.2009, 06:59

Hallo Gerhard,

zunächst wäre es hilfreich. wenn du Groß- und Kleinschreibung berücksichtigen würdest. Ebenso gibt es die "Enter-Taste", damit kann man Absätze einfügen. Dein Textblock ist wirklich schwierig und anstrengend zu lesen.

Das eine ist das Arbeitsrecht, das andere das Sozialgesetzbuch.

Dein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet Dir eine andere Tätigkeit und das auch noch bei gleicher Bezahlung zu stellen. Wenn er Dir was anderes im Betrieb anbietet, dann ist das schon sehr großzügig. Andere Chefs setzen dich auf die Strasse.
Und genau hier greift eigentlich die teilweise EM-Rente. Mit Deinem Alter hättest Du ja noch Bestandsschutz.

Gegenfrage: Hast Du die teilweise EM-Rente (alt BU-Rente) schon beantragt? Warst Du mal zur Rentenberatung?

LG, Fee

gerhard
Beiträge: 24
Registriert: 06.08.2008, 17:42

Beitrag von gerhard » 20.05.2009, 10:54

nein rente habe ich noch keine beantragt , bekommen würde ich wenn überhaupt eine halbe rente . also ich werde im september 54 jahre alt,wie gesagt habe ne copd mit emphysem 50 prozent und merkzeichen g.danke erstmal krankenkassenfee. was heisst den jetzt bestandsschutz sorry .

Antworten