Kostenübernahme für Begleitperson bei Schwerbehinderung

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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broemmel
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Beitrag von broemmel » 30.06.2013, 22:05

Hier steht noch nicht mal was warum Fahrtkosten unternommen werden sollen.

Das was eine Uni Klinik macht machen in aller Regel auch andere Krankenhäuser

Betty1
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Kostenübernahme für Begleitpersonen

Beitrag von Betty1 » 30.06.2013, 22:33

Beitrag von der KVProfi

Zitat: und was mich auch wundert.

Hierzu kann ich folgendes berichten. Mein Sohn hatte bis zur Volljährigkeit einen GdB von 100, hier hatte er sogar das Leistungsmerkmal "H", ab der Volljährigkeit wurden ihm dann "nur" noch einen GdB von 90 zuerkannt. Warum das so gesetzlich vorgeschrieben ist, konnte mir niemand plausibel erklären. Er ist Mehrfachbehindert, die Leistungsmerkmale G und B blieben ihm erhalten, H entfiel. Da mein Sohn sicherlich nicht alleine mit solchen Problemen kämpfen muss, denke ich auch an die betroffenen Eltern, welche auch in solche Situationen kommen können oder schon kamen. Dass irgend wer für die von mir angefragten Kosten aufkommen muss, liegt auf der Hand. Ich dachte allerdings, dass solche Fälle hier schon einmal behandelt wurden oder Erfahrungen vorliegen. Also stelle ich fest, dass es sich hier um eine neue Sachanfrage handelt. Ich beziehe übrigens auch Kindergeld, mein Sohn ist 32 Jahre alt. Die Überprüfung durch die ARGE erfolgt jährlich, das ist auch gut so, um Missbrauch zu vermeiden. Allerdings denke ich, dass eine fremde Klinik, welche ihn dann operieren wird, nicht spontan entscheiden kann, ob eine Begleitperson erforderlich ist. Wenn dem dann doch so verfahren würde, dann wären die Begutachter Hellseher. Die hiesigen Gutachter brauchten schon Jahre, um meinen Sohn einzustufen.

Ich bin gespannt auf die Antworten und werde natürlich auch weiter berichten, wenn konkrete Ergebnisse mir vorliegen. Seine behandelten Ärzte im hiesigen Klinikum sind sehr bemüht, schnell eine geeignete Uni-Klinik für ihn zu finden.

LG
Betty1

Betty1
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Beitrag von Betty1 » 30.06.2013, 23:01

broemmel hat geschrieben:Hier steht noch nicht mal was warum Fahrtkosten unternommen werden sollen.

Das was eine Uni Klinik macht machen in aller Regel auch andere Krankenhäuser
Hallo broemmel

Wenn ich hier poste, dass im Saarland keine geeignete Klinik für diesen Eingriff zur Verfügung steht, dann ist das so. Mein Sohn hat ein Aneurysma hinter der Milz, schlecht erreichbar, schon 25 mm groß, solch einen Eingriff können nur wenige Kliniken bewältigen, i. d.R kommen nur große Uni-Kliniken in Frage, da diese enorme Forschungsgelder über ihr Eigen nennen können. Wenn seine Klinikärzte dies schon so formulierten, dann müssen wir das glauben. Mir wäre es auch lieber, den Eingriff in einer nahe gelegenen Klinik machen zu lassen. Wir haben hier im Saarland die Uni-Klinik Homburg, auch die kommt hierfür nicht in Frage, leider. Ich hoffe, dass das nun abgeklärt ist. Trotzdem ein Danke.

Noch eine Info. Ein Aneurysma bis 20mm ist beobachtungsbedürftig. Ab 20 mm stellt es eine tickendende Zeitbombe im Körper dar.
Lassen wir das Ding NICHT krachen.

LG
Betty

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 01.07.2013, 01:24

H

Hilflose Personen erhalten das Merkzeichen H.

Voraussetzung ist grundsätzlich, dass jeden Tag für die Dauer von mindestens zwei Stunden bei mindestens drei alltäglichen Verrichtungen (z. B. An- und Auskleiden, Nahrungsaufnahme, Körperpflege, Verrichten der Notdurft) fremde Hilfe geleistet werden muss.
Verrichtungen, die mit der Pflege der Person nicht unmittelbar zusammenhängen (z. B. im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung) müssen außer Betracht bleiben.

Wer von der Pflegeversicherung in die Pflegestufe III eingestuft wurde, erhält stets das Merkzeichen H. Bei Pflegestufe I liegt noch keine Hilflosigkeit im Sinne des Schwerbehindertenrechtes vor. Bei Pflegestufe II kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an.

Bei Kindern gelten für die Hilflosigkeit besondere Kriterien.
Das ist die Definition!

Danke für die nun etwas verständlicher Sorge - dennoch ist eben die Frage der Kosten der Unterbringung im Krankenhaus zu klären (medizinische Notwendigkeit) und der Fahrtkosten mit der Krankenkasse!

vlac
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Beitrag von vlac » 01.07.2013, 02:21

Hallo,

bei dieser Situation handelt es sich um eine Ausnahmesituation. Die meisten Dinge können wohnortnah operiert werden - das hier aber nicht.

Bei der Bewertung, ob eine begleitperson medizinisch notwendig ist, kommen eine Reihe von Faktoren ins Spiel. Da ist zunächst einmal die Frage des Hin - und Rüncktransports. Bei einem Aneurysma in dieser Lage und Größe wird dies wahrscheinlich per Krankentransport geschehen.

Ob eine Begleitperson während des Aufenthaltes im Krankenhaus dabei sein muss, hängt davon ab, welche Erkrankungen der Patient hat. Falls Dein Sohn beispielsweise über einen längeren Zeitraum nicht ohne Dich als seine Bezugsperson sein kann, wäre das ein medizinischer Grund. Kein solcher Grund hingegen ist beispielsweise, für den Angehörigen einfach da sein zu wollen, jedenfalls nicht, wenn nicht ärztlich gut begründet dar gelegt wird, dass dies die Heilungschancen erheblich verbessert.

Das sind die Eckpunkte. Die GdB-Merkzeichen an und für sich spielen dabei keine Rolle; dazu sind sie zu allgemein. Für die Hilfeleistung bei einer hilflosen Person ist während eines Krankhausaufenthaltes das Krankenhaus verantwortlich, und die allermeisten Unikliniken, die noch nicht privatisiert sind, sind darauf auch eingestellt.

Die Entscheidung, ob eine Begleitperson medizinisch notwendig ist, müssen die Ärzte bei Euch vor Ort entscheiden. Dementsprechend solltest Du zeitnah mit dem derzeit behandelnden Arzt sprechen, und auch die Ärzte kontaktieren, die die anderen Erkrankungen Deines Sohnes behandeln. Sie kennen ihn am Besten, und können dementsprechend, im Zusammenspiel ziemlich gut sagen, was notwendig ist, und was nicht.

Das muss dann schriftlich fest gehalten werden, und damit ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden.

Betty1
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Kostenübernahme für Begleitpersonen

Beitrag von Betty1 » 03.07.2013, 22:20

Beitrag vlac

Hallo, hier ist Betty1.

Vielen Dank auch für Deinen Beitrag. Lt. Klinikum sind die Bilder u. Berichte zu den bereits genannten Uni-Kliniken zur Begutachtung unterwegs. Wir müssen mit einer Wartezeit von ca. 4 Wochen rechnen. Sobald mir die Ergebnisse vorliegen, werde ich mich hier wieder melden, da sicherlich dann weitere Probleme auftauchen werden. Dann kann ich die Dinge ggf. konkretisieren.

Bis dahin und an alle Poster vielen Dank

LG
Betty1

Betty1
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Kostenübernahme für Begleitperson bei Schwerbehinderung

Beitrag von Betty1 » 06.12.2013, 15:59

Hallo,

hier ist Betty1. Ich hatte ja diesbezüglich diese Anfrage hier gestellt. Nun kann ich folgendes berichten. Mein Mann u. ich hatten im Oktober 2013 unseren Sohn zur Uni-Klinik Mainz mit dem PKW gefahren. Der Transportschein vom Wohnort zur Klinik u. zurück, wurde von dem Facharzt ausgestellt. Der BEK/GEK wurde der Antrag auf Fahrtkostenerstattung zugestellt. Jetzt kam die Maschinerie zum Laufen. Die Sachbearbeiterin rief hier mehrmals bei mir an u. forderte einen Arztbericht von meinem Sohn, den ich nicht hatte. Die Kliniken hatten den Bericht noch nicht geschrieben. Dann lagen die Berichte vor. Jetzt kommt der MDK zum Zug. Die Spezialexperten liefen zur Höchstform wohl auf? Dieser MDK stellte nun fest, dass dieser Eingriff auch in einer anderen Uni-Klinik hätte gemacht werden können. Nur leider gibt es in der vorgeschlagenen Uni-Klinik keine Spezialisten für diesen gewagten Eingriff. Somit wurde mein Antrag auf Kostenerstattung für den Transport nach Mainz abgelehnt. Es handelt sich hier um 230 Kilometer einfache Fahrstrecke. Wenn ich nun so sehe, wie viele Leute sich mit diesem Antrag beschäftigt hatten, komme ich aus dem Kopfschütteln nicht mehr heraus. Ich könnte ja auch Widerspruch gegen diesen Bescheid einlegen, mit ärztlicher Begründung etc. Ich weiß zwar nicht, um welche Summen es sich hier handelt, aber einmal ganz ehrlich. Lohnt sich solcher Aufwand wirklich? Fakt ist, dass unser Sohn im Januar in Mainz operiert wird, mal schauen, ob er dann mit dem Taxi fährt, natürlich mit Transportschein. Auf den Widerspruch haben wir verzichtet. Somit hat mein Sohn einen erheblichen Sparbeitrag zu Gunsten der BEK/GEK geleistet.

LG u. ein tolles WE mit schönen Weihnachtsmärkten wünscht

Betty1

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 06.12.2013, 16:35

Hallo Betty,
auch wenn ich deine Unverständnis ob der anfallen Summe verstehen kann, so erkenne ich aus deiner Schilderung, dass die Kasse richtig gehandelt, richtig gearbeitet und richtig entschieden hat - bis auf eine Sache, nämlich, die mit dem Spezialisten - habe ich das richtig verstanden, in anderen Kliniken wird der Eingriff auch gemacht, aber nur in Mainz gibt es den Spezialisten - was macht ihn denn dazu ?? vielleicht wäre das doch ein Faktor für eine Widerspruchsbegründung - und, das fällt mir jetzt so ein - wie dringend ist diese OP, denn wenn er dringend war und Mainz die einzige Möglichkeit mit einem solch frühen Termin, dann wäre das auch ein Punkt.
Wenn alles das nicht zutrifft, dann bleibt es bei meiner Eingangsbemerkung - die Kasse hat richtig entschieden - hier geht es dann letztendlich auch nicht um die Höhe der Kosten - also egal ob Mainz oder München oder Berlin oder sonst wo - die nächstgelegene Behandlungsmöglichkeit zählt.
Ach ja, bei so langen Strecken kann man mit dem Taxi/Mietwageunternehmen einen Pauschalbetrag verhandeln - habe ich für Versicherte auch schon gemacht.
Gruss
Czauderna
Zuletzt geändert von Czauderna am 06.12.2013, 20:17, insgesamt 2-mal geändert.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 06.12.2013, 17:15

Betty1 hat geschrieben:Wir haben hier im Saarland die Uni-Klinik Homburg, auch die kommt hierfür nicht in Frage, leider.
Mit einem Schreiben der Uni-Klinik, dass sie die OP nicht durchführen kann, müsste die Sache eigentlich schnell geklärt sein.

Wenn jedoch andere Ärzte entschieden haben, dass nur in Mainz und Frankfurt die "Spezialisten" sitzen, steht die Einschätzung dieser Ärzte gegen die der Ärzte des MDK.

Wie immer geht es um die medizinische Notwendigkeit. Diese ist gegeben, wenn es sich in Mainz tatsächlich um die nächste Behandlungsmöglichkeit handelt, d. h., die Behandlung in Homburg nicht möglich ist. Nicht gegeben ist sie, wenn die Uniklinik Mainz einen besseren Ruf hat oder mehr Operationen dieser Art durchführt, der berechtigte Wunsch nach der besten Behandlung wird gezahlt, nur die Fahrkosten muss man dann selbst übernehmen.

Dieser MDK, den du (ironisch) als zur Höchstform auflaufende Spezialexperten bezeichnest, hat bereits in mehreren mir bekannten Fällen die medizinische Notwendigkeit für andere Unikliniken außerhalb des Saarlandes gesehen. Eine grundsätzliche Verweigerungshaltung würde ich deshalb nicht unterstellen.

Die Fahrt zur stationären Behandlung, "natürlich mit Transportschein", muss grundsätzlich nicht von der Kasse genehmigt werden. Voraussetzung für einen reibungslosen Ablauf ist allerdings, dass der behandelnde Arzt die Uniklinik Mainz benennt (und damit bei einem evtl. Regress für die Entscheidung gerade steht) und dass der Taxifahrer nicht doch ausnahmsweise eine Vorabgenehmigung möchte. Von daher würde ich empfehlen, noch eine Bescheinigung der Uni-Klinik Homburg, dass die Operation dort nicht durchgeführt werden kann, zu besorgen.

broemmel
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Beitrag von broemmel » 06.12.2013, 19:13

Wenn Du siehst wie viele Leute mit der Bearbeitung beschäftigt waren siehst Du ja auch wie bemüht man ist, um Deinem Wunsch nach Erstattung der Fahrtkosten nachzukommen.

Betty1
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Fahrtkostenerstattung

Beitrag von Betty1 » 06.12.2013, 20:53

Hallo broemmel,

besten Dank dür die Antwort,

gibt es für die Sachbearbeiter keinen oder einen Ermessungsspielraum?

Und vielen lieben Dank an die anderen Forumsmitglieder, welche hier in dieser Sache gepostet haben. Ich kann mir sehr schwer vorstellen, dass eine andere UNI-Klinik oder ein anderer Arzt von sich behaupten wird, dass er einen solchen Eingriff nicht schaffen kann. Ich kann natürlich auch nicht sagen, ja oder nein, ich muss mich da auf die Aussage der Angiologin verlassen. Stark bezweifele ich natürlich, dass der MDK die Sache richtig bewerten kann. Sind das nicht alle Allgemeinmediziner? Angiologen stehen sicherlich dort nicht auf der Gehaltsliste. Mein Mann ist ebenfalls der Meinung, dass ein Widerspruch nichts bringt. Es gibt nur unnötige Verwaltungsakte und Nervenkrieg. Darauf kann ich bei meinem Gesundheitszustand verzichten. Die BEK/GEK wollte auch nur wissen, wo die nächste erreichbare Uni-Klinik zu finden ist. Da hätte auch ein Blick auf die Saarlandkarte genügt. Das Thema MDK stand ja schon öfters auf dem Prüfstand. Mein Mann ist freier Reporter, er wird sich bei Gelegenheit der Sache öffentlich annehmen. Vielleicht kann der eine oder andere Betroffene dann davon profitieren. Er ist der Meinung, dass das Thema -MDK- sich von selbst verkaufen wird. Mal schauen.

LG
Betty1 (während meiner Krankheit Betty)

Betty1
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Fahrtkostenerstattung

Beitrag von Betty1 » 06.12.2013, 23:23

Hallo,

hier ist nochmals Betty1 in Sachen Fahrtkostenertsattung. Ergänzend teile ich noch mit, dass unser Sohn die Befreiungskarte für alle Zuzahlungen hat. Ändert das etwas an dem Sachverhalt?

LG
Betty1

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 07.12.2013, 15:29

Hallo,
nein, leider nicht was die Entfernung angeht.
Gruss
Czauderna

röschen
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Beitrag von röschen » 07.12.2013, 21:28

Nicht gegeben ist sie, wenn die Uniklinik Mainz einen besseren Ruf hat oder mehr Operationen dieser Art durchführt, der berechtigte Wunsch nach der besten Behandlung wird gezahlt, nur die Fahrkosten muss man dann selbst übernehmen.
Dass das überhaupt geht, finde ich hierzulande immerhin positiv (ist ja auch in der EU nicht überall der Fall),.
BTW: Mein Mann hat mich auch schon mehrmals 400 km in die "Klinik meines Vertrauens" gefahren, wir hatten aber nie wegen der Fahrtkosten gefragt.

Betty1
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Fahrtkostenerstattung

Beitrag von Betty1 » 07.12.2013, 23:42

Hallo röschen.

Danke für das Interesse an meinem Thema. Dass es mir nicht auf das Geld ankommt, ist ja wohl eindeutig an meiner Aussage festzustellen, dass ich keinen Widerspruch einlegen werde. Aber mein Sohn ist Grundsicherungsempfänger, er könnte sich noch nicht einmal eine Bahnkarte nach Mainz leisten. Er ist da nicht alleine. Darum geht es mir. Natürlich hilft man sich in der Familie, wir helfen ja auch den KK bei ihrem enormen Gewinnen.
Nicht beantwortet wurde leider meine Frage, um welche Erstattungssumme es sich hier bei 230 Kilometer einfacher Fahrt nach Mainz handelt. Erstaunlich empfinde ich es, dass bei der Kostenbefreiung für meinen Sohn doch so viele Einschränkungen vorhanden sind.

Ein tolles WE wünscht Euch allen

Betty1

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