Ich habe mich durch diverse Beiträge gelesen bin mir aber noch nicht 100%ig sicher, was meine Fragestellung angeht und versuche einmal, sie verständlich zu skizzieren:
Ich war im Jahr 2018 gesetzlich pflichtversichert bis zum 30.06.2018. Während der Pflichtversicherung habe ich parallel zu meinem abhängigen Beschäftigungsverhältnis bei Unternehmen XYZ eine kleine GmbH aufgebaut, an der ich zu 100% beteiligt bin. Bis zum Ende des abhängigen Beschäftigungsverhältnisses und somit Ende der Pflichtversicherung waren sowohl die Arbeitsleistung wie auch die Entlohnung meiner Firma deutlich unterhalb meiner Festanstellung. Soweit, so gut. Zum 01.07.2018 hatte ich dann, da ich zu 100% für meine GmbH gearbeitet habe, die Wahl, mich freiwillig gesetzlich oder privat zu versichern. Meine Wahl fiel auf die freiwillig gesetzliche Versicherung (ob das jetzt die richtige Entscheidung war/ist oder nicht, das steht auf einem anderen Blatt ist aber hier nicht von Belang). Eigentlich hätte ich zum 01.07.2018 auch die Krankenkasse gewechselt, aber leider waren die Informationen meiner „alten“ Krankenkasse diesbezüglich samt und sonders falsch und zudem wurde hier noch durch zeitliche Verschleppung ein Wechsel schlussendlich erst zum 01.09.2018 möglich.
Die Beiträge für 07/2018 und 08/2018 wurden seinerzeit anhand der Gehaltsabrechnungen meiner Firma erhoben und abgebucht (lagen unter dem Höchstbetrag). Nun habe ich ein Schreiben erhalten, dass ich „den vollständigen Einkommensteuerbescheid 2018 inklusive Erläuterungen“ einreichen soll. Hier stellt sich mir die Frage: Wozu? Mir ist bewusst, dass dies ab dem 01.01.2018 zur Beitragsfestsetzung gemäß § 240 SGB V so gehandhabt wird. Allerdings hat der Bescheid in meinem Fall doch gar keine Aussagekraft, da die Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit kumuliert ausgewiesen werden und die ersten sechs Monate ohnehin durch das Anstellungsverhältnis abgegolten waren. Oder werden die jetzt wieder hinzugerechnet? Auch aus datenschutzrechtlicher Sicht finde ich das Vorgehen ein wenig sonderbar, zumal da auch die Daten meiner Frau mit ausgewiesen werden (Zusammenveranlagung, sie ist gesetzlich pflichtversichert). Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz empfiehlt hier: „Gehen Sie mit dem Original-Einkommensteuerbescheid und einer Kopie hiervon zum zuständigen Personal in der Geschäftsstelle Ihrer Krankenkasse. Die Sachbearbeitung vor Ort kann dann entscheiden, welche Daten aus dem Steuerbescheid benötigt werden und welche nicht. In der Kopie des Einkommensteuerbescheides können die nicht benötigten Daten geschwärzt und diese Kopie erneut fotokopiert werden (sonst könnte man durch das Halten des Papiers gegen das Licht die geschwärzten Stellen wieder lesen). Diese Kopie können Sie der Krankenkasse als Nachweis über den gesamten Einkommensteuerbescheid überlassen.“ Leider verfügt meine alte Krankenkasse über keinerlei Geschäftsstellen.
Lange Rede, kurzer Sinn: Muss ich in einer solchen Konstellation tatsächlich den vollständigen Bescheid einreichen?
Für Hilfe wäre ich dankbar
