Hallo,
ich habe zum WS08/09 ein Studium begonnen. Da im Januar der 30te Geburtstag war wurde ich von meiner KK angeschrieben und musste ein Formular ausfüllen. Die Überprüfung ergab dass eine Verlängerung seitens der Krankenkase ausgeschlossen wurde.
Ich habe meine Hochschulzugangsberechtigung auf dem zweiten Bildungsweg gemacht. Danach wollte ich eigentlich studieren. Leider kam eine Krankheit dazwischen womit sich der Beginn des Studiums verzögerte. Aus diesem Grund war ich der Meinung dass eine Verlängerung möglich wäre (für den Zeitraum der Krankheit), Da ich nur einen formlosen Brief erhalten habe woraus der Grund für die Ablehnung nicht hervor ging habe ich um eine erneute Überprüfung (schriftlich) gebeten.
Nun zu meiner Frage.
Ich habe nach nochmaliger Nachfrage (telefonsich) nun erfahren dass die Verlängerung abgelehnt wurde da der Zeitraum meiner Erwerbstätigkeit vor der Weiterbildung zu lange war. Ist dieser Grund soweit in Ordnung?
Der Studentische Beitragsatz wurde zum 01.03.2009 (Beginn 2. Semester) gekündigt. Ab da bin ich freiwillig versichert wobei mir für eine Übergangsfrist von 6 Monaten ein günstigerer Beitrag angeboten wurde. Ich habe unter Vorbehalt der KK zugestimmt.
Kennt sich jemand mit diesem Thema aus?
Vielen Dank fürs lesen.
Über 30 - Verlängerung des Studententarif abgelehnt !
Moderator: Czauderna
Hallo, die Begründung der Kasse ist richtig. Einfach gesagt, darf die Kasse unterstellen, dass das Studium schon längst zu Ende sein könnte, wenn Du gleich nach der Schule Abi gemacht hättest. Die Krankheit ist quasi nicht einzig und allein der Grund dafür, dass Dein Studium über die Vollendug des 30. Lebensjahres hinausgeht.
Das Du nach dem Ende der Studentenversicherung noch im Rahmen der frw. Vers den gleiche Beitragshöhe zahlst, ist auch gesetzich so geregelt und korrekt.
Alles in allem macht Deine Kasse meiner Meinung nach alles richtig...
Das Du nach dem Ende der Studentenversicherung noch im Rahmen der frw. Vers den gleiche Beitragshöhe zahlst, ist auch gesetzich so geregelt und korrekt.
Alles in allem macht Deine Kasse meiner Meinung nach alles richtig...
Danke für die Antwort.
Ich war mir bezüglich der Frage nur unsicher da falls ich ein Jahr früher das Studium wie gewollt begonnen hätte wäre es egal gewesen wie lange ich bereits Berufstätig war bzw. wann die Fortbildung begonnen wurde. Die Versicherung gilt ohne Ausnahme bis zum 30. Lebensjahr.
Daher dachte ich dass die Verlängerung für die Zeit der Verzögerung gerechtfertigt wäre.
Ich war mir bezüglich der Frage nur unsicher da falls ich ein Jahr früher das Studium wie gewollt begonnen hätte wäre es egal gewesen wie lange ich bereits Berufstätig war bzw. wann die Fortbildung begonnen wurde. Die Versicherung gilt ohne Ausnahme bis zum 30. Lebensjahr.
Daher dachte ich dass die Verlängerung für die Zeit der Verzögerung gerechtfertigt wäre.