Entschuldigt bitte, wenn die Frage hier falsch sein sollte, aber irgendwie tue ich mich momentan etwas schwer, ein passendes Forum für die Frage zu finden.
Ich lese aktuell meinen ausführlichen Reha-Entlassungsbericht

Kann mir bitte jemand erklären, welche Bedeutung das für mich hat? Oder hat das spezielle Auswirkungen? Kann der Arzt jetzt Hilfsmittel oder Leistungen einfacher verordnen? Z. B. podologische Fusspflege oder ähnliches?Bei ICD-Diagnose R26.2 gilt beim Pat. besonderer Verordnungsbedarf für Heilmittel nach §106 Abs. 2 Satz 4 SGB V.
Das ist für mich momentan wirklich alles ein grosses Fragezeichen

Danke für eventuelle Antworten...