3,15 Euro für Privatrezept als Kassenpatient zulässig?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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bernd2
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3,15 Euro für Privatrezept als Kassenpatient zulässig?

Beitrag von bernd2 » 05.12.2020, 05:41

Hallo,
ich hole etwas umfänglich aus zum besseren Verständnis:
ich war und bin schon immer gesetzlich versichert gewesen, anfangs über die Eltern, später notgedrungen selbst.
War nie selbstständig oder irgendetwas Kurioses.

Ich habe auch zeit meines Lebens schon für Allerlei auch mal Privatrezepte (die Grünen) ausgehändigt bekommen.
Niemals wurde mir dafür Geld verlangt.

Nun ist es so dass ich seit 2-3 jahren ein medikament für Haarausfall brauche , das , weil ja Haarausfall angeblich keine krankheit ist, die Krankenkasse nicht interessiert und ich mit rund 100 Euro das alle 3 Monate komplett selbst kaufen und zahlen muss.
Dementsprechend wird es auch immer auf grünem Rezept verschrieben.

Seit Beginn meiner Behandlung damit, bis dann vor vielleicht 4 Monaten, war ich immer bei einem Dermatologen in einer anderen Stadt, der mir das jeweils neue (grüne) Rezept verschrieb-
Der hat mir, wie auch jeder Arzt jeglicher Fachrichtung ever, kein Geld für das Rezept abgenommen.

Weil es schlicht und ergreifend für mich einfacher ist, bin ich dann aber seit 3 Monaten bei einem Dermatologen hier im Ort in Behandlung.
Vor 3 Monaten erster Termin bei ihm, Vorgeschichte geschildert, er das übliche gesagt ("Yep, Arzt vorher hat Recht, gibt nur Regaine und Finapil. Alles Andere wirkt nicht") und hat mir dann ebenso das Medikament verschrieben, wie gewohnt auf grünem Rezept.
Hat er auch nichts dafür verlangt.

Diese Tabletten, die er bei dem Ersttermin verschrieb, würden mir nun bis ziemlich genau um Neujahr reichen. Was blöd ist, wiel Feiertage, Arzt zu, etc. Und ich muss das bis ans lebensende nehmen, sonst fallen mir die Haare doch aus am Shcluss vom Lied, Absetzen unmöglich.

Darum wollte ich mir frühzeitig schon mal ein neues Paket holen.

Ich also beiM Doktor angerufen.
Es war, wie üblich, die Sekretärin dran. Ich habe ihr gesagt dass ich eben wieder für meinen haarausfall das Medikament brauche und ob sie mir da wieder ein Rezept ausstellen können. habe ihr auch erklärt warum ich es jetzt schon möchte (weil halt Neujahr und so).

Meinte sie, für mich verwunderlich, sie müsse erst mit dem "Chef" sprechen, ob man mir das nochmal verschrieben könne.
hat mich gewundert was es da zu fragen und zu überlegen gibt, aber okay. Ich solle in einer halben Stunde wieder anrufen, dann wisse sie Neues.
Gesagt getan, ich rief wieder an.

Ja, das wäre geklärt mit dem Chef, wann ich das Rezept abholen könne.
Ich: im Prinzip sofort.
Habe ich dann auch so gemact.
Arztpraxis rein an den Schalter, ich möchte das Rezept für mich abholen, wir hatten gerade telefoniert.
Sie legt mir das Rezept auf den Tresen und sagt dann aber "Wir hätten dann noch 3,15 Euro zu gut".

ich dann natürlich nachgefragt wtf, wieso und weshalb. musste noch nie für ein Rezept Geld bezahlen!

Ja, der Chef sagt, das wäre so, das würden sie so machen. Weil es wäre ja ein Folgerezept und auch ein Privatrezept und in dem moment stünde ich halt ja wie ein Privatpatient da und müsse halt zahlen. Trotz dass ich gesetzlich versichert bin.

Ihr tue es Leid, aber sei halt Vorgabe vom Chef.

Gut, was will ich machen, brauche ja die Tabletten, habe es halt gezahlt.


Bekam dann auch eine Art Quittung in die Hand, auf der "privatärztliche Liquidation" steht.

Darunter steht dann in der zeile erst das Datum,
"Ziffer*Anz.": 2,
"Faktor": 1.800,
"Bezeichnung": Austellung v. Wiederholungsrezepten u./o.Überweisungen u./o.Übermitl.v.Befunde
und bei betrag halt die 3,15 Euro.

Und es steht drüber dass man sich für die Behandlung bei mir erlaube, mir nach GOÄ 96 (Gebührenordnung für Ärzte Stand 1996) eben genanntes in Rechnung zu stellen.



Rückblickend kann ich das Ganze nicht wirklich glauben dass das legal ist, ich meine ich musste noch nie für ein Rezept, egL ob rosa Kassenrezept oder grünes Privatrezept, irgendwas bezahlen.

Nur hier plötzlich dieser Betrag, mit Verweis auf eine angebliche Asbach uralt Gebührenordnung.

Apothekerin, wo ich die Tabletten dann später kaufte, hatte ich auch um ihre Meinung gefragt, aber sie sagt sie kenne sich da zu wenig aus um mir helfen zu können, ob das legal so ist oder nicht.


kennt sich hier Jemand aus und weiß ob das zulässig ist dass mir der gute Arzt hier ernsthaft Geld für das Ausdrucken und Unterschrift drunterkritzeln verlangt?

Beim ersten Termin hatte er nix verlangt, aber hier beim Abholen des 2. Rezeptes hieß es nun plötzlich, ich solle 3,15 Euro zahlen :-/

Muss ich dann demnächst Arztbesuche auch bezahlen nach Anwalswuchermassstäben oder wie? :-(

broemmel
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Re: 3,15 Euro für Privatrezept als Kassenpatient zulässig?

Beitrag von broemmel » 05.12.2020, 07:15

Also als Erstes: es ist alles korrekt abgelaufen.

Es handelt sich um eine Privatleistung. Alle Sachen in dem Zusammenhang können privat liquidiert werden.

Aber: beim grünen Rezept werden doch rezeptfreie Mittel verschrieben/empfohlen. Wieso kaufst Du die Mittel nicht einfach ohne Rezept in der Apotheke?

bernd2
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Re: 3,15 Euro für Privatrezept als Kassenpatient zulässig?

Beitrag von bernd2 » 05.12.2020, 10:16

Weil Finapil, was ich da bekomme, rezeptpflichtig ist.
Ohne Rezept bekomme ich das nicht.
https://www.apotheken-umschau.de/Medika ... 83446.html

Und früher, wenn ich da was mit grünem Rezept bekommen habe, dann war ich da wegen Husten oder sowas beim Doktor und der hat mir dann wie selbstverständlich vielleicht ein grünes und noch ein rosa Rezept ausgestellt, da wurde erst gar nicht gefragt dass man was zahlen soll.
Ich hätte dort auch eh nicht gewusst dass man überhaupt für sowas belangt werden KANN.

Für mich und praktishc jeden Arzt war es Standard dass die Rezepte einfach ausgedruckt werden, fertig.

Dass man für Rezepte Geld verlangen kann, wusste ich dort gar nicht.

Aber klar, bei nem Schleimlöser oder sowas agierte das grüne Rezept eigentlich nur dazu dass man sich nicht den Namen von dem Mittel auswendig merken musste, mehr so als Einkaufszettel.

Darum ist es auch so befremdlich für mich dass da Einer ernsthaft Geld dafür verlangt!

Die Ärzte bisher haben die Rezepte genauso freigiebig rausgegeben so problemlos und elanglos wie einem auch üblicherweise die Sekretärin den neuen Termin auf einen Haftzettel schreibt und mitgibt.
Das wäre gar Blasphemie wenn da einer von Beiden plötzlich dran denken würde, für so ne Kleinigkeit Geld zu verlangen!



Das darf also so sein?
Warum hat dann sprichwörtlich noch nie ein anderer Arzt Geld für ein Rezept verlangt?
War das dann "Kulanz" wenn man so will? :-)

Und kann ich mich irgendwie davor drücken, was zahlen zu müssen?
Würde es mich weniger (oder nix) kosten wenn ich beim nächsten Mal erst schön ordentlich wieder einen Termin bei ihm mache und er mir, oh Wunder, im Rahmen des Termins das Mittelchen weiterverschreibt weil wir beide wissen dass es der inzige Weg ist?
Also nicht nur Rezept abholen, sondern halt nen Arzttermin und -behandlung dazu?

Oder kann er mir dafür erst Recht eine sauteure Arztrechnung stellen?

Czauderna
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Re: 3,15 Euro für Privatrezept als Kassenpatient zulässig?

Beitrag von Czauderna » 05.12.2020, 11:44

Hallo und willkommen im Forum,
wenn keine ärztliche Behandlung zulasten der Kasse stattfindet, dann kann der Arzt auch nichts über die Karte mit der Kasse abrechnen.
Demzufolge stellt das Ausstellen eines Privatrezeptes auch eine Privat ärztliche Leistung dar und damit ist der Arzt auch berechtigt eine Privatrechnung zu erstellen , auch mit einem entsprechenden Steigerungsfaktor, der sogar bis zum 3,5 fachen Satz der GOÄ betragen kann.
In der Praxis ist es meist so, dass solche Rezepte, wie du sie erhalten hast neben einer Kassenbehandlung ausgestellt werden, wenn zwar Rezeptpflicht besteht, aber keine Verordnung zulasten der Kasse möglich ist. Da ist es dann nahezu immer so, dass die Ärzte dafür natürlich keine Rechnung ausstellen.
Also, so wie geschildert, hat der Arzt grundsätzlich recht, wenn er für seine (Angestellte incl.) Leistung für die Ausstellung des Privatrezeptes auch entlohnt werden will.
Noch eine Bemerkung - grundsätzlich darf ein Rezept eigentlich nur ausgestellt werden, wenn auch ein Arzt-Patientenkontakt stattgefunden hat, aber da gibt es schon Ausnahmen.
Gruss
Czauderna

bernd2
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Re: 3,15 Euro für Privatrezept als Kassenpatient zulässig?

Beitrag von bernd2 » 05.12.2020, 11:56

Hallo, dann ist dieser Herr ein Sonderfall, denn biher hat da nie ein Arzt auf dieses "Recht" bestanden.

Wie wäre es dann im Folgenden:
Wenn ich demnächst , pro forma, zur Behandlung beim Arzt gehe (auf gut Deutsch gesagt einfahc nur eien Termin ausmache, 2 Minuten rein, oh WUnder, ich brauche ja doch wieder FInapil! :O, und wieder raus?

Wenn er mich also, im Rahmen einer ziemlich witzlosen und nur der Formhalber gemachten "Behandlung" wieder gesehen hat persönlich, kann er dann auch die 3,15 Euro verlangen?
Oder kann er dann gar, für eine "privatärztliche Behandlung", erst recht eine Abzockerrechnung gegen mich stellen, also würde es noch teurer werden als die 3,15 Euro für das Rezept?


Gut, zu dem Thema Rezept ohne Patientenkontakt sage ich wenig, der Dermatologe vorher wusste genauso wie ich dass ich die durchgängig brauche und er mir da eh wieder das Rezept ausstellen muss, wozu also zeit verschwenden mit einem Shceintermin?

Beim Hausarzt genauso, wenn klar ist dass ich nur das selbe Medikament weitenrehmen soll, besteht da keiner auf ein persönliches Treffen :-)

jedenfalls, gibts für mich irgendeine Chance, mich um die 3,15 Euro zu drücken, bspw. durch nutzlosen persönlichen Termin oder Ähnliches? :-)


Danke übrigens shcon mal an die Antwortenden bisher! :-)

Czauderna
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Re: 3,15 Euro für Privatrezept als Kassenpatient zulässig?

Beitrag von Czauderna » 05.12.2020, 12:22

bernd2 hat geschrieben:
05.12.2020, 11:56
Hallo, dann ist dieser Herr ein Sonderfall, denn biher hat da nie ein Arzt auf dieses "Recht" bestanden.

Wie wäre es dann im Folgenden:
Wenn ich demnächst , pro forma, zur Behandlung beim Arzt gehe (auf gut Deutsch gesagt einfahc nur eien Termin ausmache, 2 Minuten rein, oh WUnder, ich brauche ja doch wieder FInapil! :O, und wieder raus?
pro Forma ? - da sollte aber auch der Arzt "mitspielen", oder - ohne Grund kann er auch nichts über Karte abrechnen

Wenn er mich also, im Rahmen einer ziemlich witzlosen und nur der Formhalber gemachten "Behandlung" wieder gesehen hat persönlich, kann er dann auch die 3,15 Euro verlangen?
Üblich, jedenfalls nach meiner Erfahrung ist bei Privatrechnung der Steigerungsfaktor von 2,3, aber das kommt nun wirrklich auf den Arzt und den Anlass an - er kann natürlich auch 1,0 berechnen.
Oder kann er dann gar, für eine "privatärztliche Behandlung", erst recht eine Abzockerrechnung gegen mich stellen, also würde es noch teurer werden als die 3,15 Euro für das Rezept?
siehe oben


Gut, zu dem Thema Rezept ohne Patientenkontakt sage ich wenig, der Dermatologe vorher wusste genauso wie ich dass ich die durchgängig brauche und er mir da eh wieder das Rezept ausstellen muss, wozu also zeit verschwenden mit einem Shceintermin?
Und ich schrieb, dass es da auch Ausnahmen gibt - z.B. bei Dauermedikation - und es liegt in der Verantwortung des Arztes, ob er Rezepte auf Anforderung erstellt und aushändigen lässt oder sogar zusendet, kommt auf den jeweiligen Fall an - bei deinem Dermatologen ist das nachvollziehbar

Beim Hausarzt genauso, wenn klar ist dass ich nur das selbe Medikament weitenrehmen soll, besteht da keiner auf ein persönliches Treffen :-)
dto.

jedenfalls, gibts für mich irgendeine Chance, mich um die 3,15 Euro zu drücken, bspw. durch nutzlosen persönlichen Termin oder Ähnliches? :-)
Wenn ein Gespräch mit dem Arzt nichts bringt, dann musst du zahlen und ich meine, mit 3,15 € bist du nicht abgezockt worden.


Danke übrigens shcon mal an die Antwortenden bisher! :-)
Gruss
Czauderna

bernd2
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Re: 3,15 Euro für Privatrezept als Kassenpatient zulässig?

Beitrag von bernd2 » 05.12.2020, 15:51

bezahlt habe ich es ja sowieso schon, wohl oder übel.

ich meine halt, wenn er meint, er müsste Geld verlangen weil das Rezept ohne persönlichen kontkat erstellt wurde, dann eben
einen an sich unnötigen Termin machen, hingehen, mal wieder über alte Zeiten quaschen und wie sich, oh Wunder, mein haarausfall leider nciht von alleine erledigt hat und er mir dann halt wohl doch nur wieder das selbe mittel verschrieben hat.

Dann hat er ja eine "Behandlung" gemahct, die er über die KK abrechnen kann und mich dann hoffentlich Geldmässig nicht belastet u´iM gegenzug für die, von der KK, eingestrichene kohle.
Denn darum gehts dem ja scheinbar nur!

"
Oder kann er dann gar, für eine "privatärztliche Behandlung", erst recht eine Abzockerrechnung gegen mich stellen, also würde es noch teurer werden als die 3,15 Euro für das Rezept?
siehe oben"

Was meisnt du da, kann er so ein Untersuchung/Behandlung dann ebenso als was Privatärztliches hinstellen und auch dafür Geld verlangen?

Dachte jegliche Behandlungen werden üebr die KK abgerechnet?


"
Und ich schrieb, dass es da auch Ausnahmen gibt - z.B. bei Dauermedikation - und es liegt in der Verantwortung des Arztes, ob er Rezepte auf Anforderung erstellt und aushändigen lässt oder sogar zusendet, kommt auf den jeweiligen Fall an - bei deinem Dermatologen ist das nachvollziehbar"

Was für Ausnahmen wären das?
Mein erblich bedingter Haarausfall scheint dann ja wohl keiner zu sein wenn er da für jedes Rezept Kohle sehen will :-/



Naja, ob man es als Abzocke bezeichnen will...
Ich meine, man muss so schon 107 Euro hinlegen weil einem die Krankenkasse ordentlich was sche+ßt....

Dann muss sich der Arzt nicht auch noch zwanghaft die Hosen voll machen nur wegen eines Zettels mit 2 Sekunden gekritzel drunter....

Czauderna
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Re: 3,15 Euro für Privatrezept als Kassenpatient zulässig?

Beitrag von Czauderna » 05.12.2020, 18:56

bernd2 hat geschrieben:
05.12.2020, 15:51
bezahlt habe ich es ja sowieso schon, wohl oder übel.

ich meine halt, wenn er meint, er müsste Geld verlangen weil das Rezept ohne persönlichen kontkat erstellt wurde, dann eben
einen an sich unnötigen Termin machen, hingehen, mal wieder über alte Zeiten quaschen und wie sich, oh Wunder, mein haarausfall leider nciht von alleine erledigt hat und er mir dann halt wohl doch nur wieder das selbe mittel verschrieben hat.

Dann hat er ja eine "Behandlung" gemahct, die er über die KK abrechnen kann und mich dann hoffentlich Geldmässig nicht belastet u´iM gegenzug für die, von der KK, eingestrichene kohle.
Denn darum gehts dem ja scheinbar nur!
Nein, dem Arzt geht es darum, dass er dafür bezahlt wird, dass er dir schlussendlich ein Rezept ausstellt - das will er nicht umsonst machen und das muss er auch nicht. Wenn es nichts zulasten der Kasse zu behandeln gibt, dann müsste er deine Karte ablehnen und dir mitteilen, dass es sich hier um eine Privatleistung handelt, aufgrund derer du zwar am Ende dein Rezept bekommst, aber auch seine Aufwendungen bezahlen musst. Nimmt er dagegen deine Karte an, dann bekommt er diesen "Einsatz" von der Kasse bezahlt. Ich bin jetzt nicht mehr so in der Praxis beheimatet, was die Entlohnung der Ärzte angeht, aber er bekommt für dich pro Quartal einen bestimmten Betrag und wenn du nur einmal dort erscheinst, dürfte das auf jeden Fall mehr als 3,15 € sein.

"
Oder kann er dann gar, für eine "privatärztliche Behandlung", erst recht eine Abzockerrechnung gegen mich stellen, also würde es noch teurer werden als die 3,15 Euro für das Rezept?
siehe oben"
Ja, das kann er, allerdings muss das vorher auch klar sein, d.h., er kann nicht hingehen, deine Karte annehmen und erst später aus der "Kassenbehandlung" eine Privatbehandlung machen

Was meisnt du da, kann er so ein Untersuchung/Behandlung dann ebenso als was Privatärztliches hinstellen und auch dafür Geld verlangen?
ja, grundsaetzlich kann er das wenn es für ihn zweifelsfrei feststeht, dass es sich nicht um einer behandlungsbedürftige Erkrankung handelt sondern es sich schon im Gebiet der kosmetischen Behandlung bewegt. Ich bin kein Mediziner, kann also nicht beurteilen ob Haarausfall nun mehr Krankheit ist oder mehr kosmetische Behandlung, das muss der Arzt entscheiden.

Dachte jegliche Behandlungen werden üebr die KK abgerechnet?
nein, das ist nicht so - klar bis zur endgültigen Diagnosestellung wird sicher immer eine Kassenbehandlung vorliegen, aber es gibt auch Fälle, bei denen es dann ganz schnell vom Kassen-. zum Privatpatienten geht - z.B.alle kosmetischen Behandlungen oder auch kieferorthopädische Behandlungen (Zahnspangen) bei Erwachsenen, wenn nicht anderer Erkrankungen (KRebs oder Unfälle) eine solche Behandlung medizinisch notwendig machen.


"
Und ich schrieb, dass es da auch Ausnahmen gibt - z.B. bei Dauermedikation - und es liegt in der Verantwortung des Arztes, ob er Rezepte auf Anforderung erstellt und aushändigen lässt oder sogar zusendet, kommt auf den jeweiligen Fall an - bei deinem Dermatologen ist das nachvollziehbar"

Was für Ausnahmen wären das?
Ausnahmen, die nicht zwingend vor Ausstellung des Rezeptes einen Arzt- Patientenkopntakt erfordern
Nehmen wir mal an, du bist Diabetiker und musst zweimal am Tage dir eine Insulinspritze setzen und um an das Insulin zu kommen benötigst du alle 14 Tage ein Rezept deines Arztes. Da ergibt es wirklich keinen Sinn, dass du dich alle vierzehn Angesicht zu Angesicht mit dem Arzt triffst, damit er dir das Rezept ausstellt. Da gehst du in die Praxis und holst dir dein Rezept oder man schickt es dir und auf deinen Wunsch vielleicht sogar direkt an die Apotheke deines Vertrauens. Natürlich wird auch ein oder mehrmals im Jahr ein persönlicher Kontakt mit dem Arzt stattfinden. Trotzdem wir der Arzt aber pro Quartal seine Pauschalbezahlung für dich bekommen.
Mein erblich bedingter Haarausfall scheint dann ja wohl keiner zu sein wenn er da für jedes Rezept Kohle sehen will :-/
Das habe ich mit Ausnahme nicht gemeint, bei einer reinen Privatbehandlung gilt jeder Kontakt mit dem Arzt bzw der Praxis als Leistungstag und die dort erbrachten Leistungen wollen auch bezahlt werden




Naja, ob man es als Abzocke bezeichnen will...
Ich meine, man muss so schon 107 Euro hinlegen weil einem die Krankenkasse ordentlich was sche+ßt....
Nun, es ist nicht die Krankenkasse, sondern der Gesetzgeber, der bestimmte Leistungen als auch Arzneimittel oder Medikamente als Kassenleistung ausschließt ( Stichwort IGEL) und die 107,00 € pro Jahr kannst auch bei der Steuer geltend machen.

Dann muss sich der Arzt nicht auch noch zwanghaft die Hosen voll machen nur wegen eines Zettels mit 2 Sekunden gekritzel drunter....
Mit welcher Begründung sollt denn der Arzt auf eine Bezahlung verzichten ?
Dir scheint aber mehr der Betrag von 3,15 € zu missfallen - das ist Verhandlungssache
Gruss
Czauderna

GS
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Re: 3,15 Euro für Privatrezept als Kassenpatient zulässig?

Beitrag von GS » 06.12.2020, 00:21

Hallo Günter,
um Deine Geduld bist Du zu beneiden. Bewahre sie Dir, man weiß nicht, was noch alles kommt.

Den TE bernd2 'bewundere' ich auch fast ein wenig. Was für ein Theater man um dreieurofuffzehn anstellen kann - allerhand.

Wenn der Herr sonst keine Sorgen hat ... hoffentlich ist er nicht verheiratet.

Noch faustdicker muss es allerdings sein Arzt hinter den Ohren haben. Hochgerechnet auf einen Arbeitstag von 8 Stunden mal eben
Dann muss sich der Arzt nicht auch noch zwanghaft die Hosen voll machen nur wegen eines Zettels mit 2 Sekunden gekritzel drunter....
45.000 Euro - das ist ein guter Schnitt. :mrgreen:

Gruß
von GS

bernd2
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Re: 3,15 Euro für Privatrezept als Kassenpatient zulässig?

Beitrag von bernd2 » 06.12.2020, 20:18

Du kannst wohl auch nicht weiterdenken?

Wenn er sich fr ein Rezept, das in 2 Sekunden durch den Druck läuft, und er nur eien Unterschrift drunter muss, schon 3,15 Euro verlangt...
Mit welchen Spirenzchen fängt der demnächst erst an wenn ich bei dem Mal wieder persönlich hinkomme?

Hallo gesagt--15 Euro
Stetoskop angelegt- 30 Euro

etc.

Wenn er so anfängt, lässt er sich ansosnten wohl auch jeden Sche*ß bezahlen.

Und nur zu deiner Erinnerung.
Mindestlohn sind aktuell so um die 11 Euro pro STUNDE!

Hier macht der gute Herr 3,15 Euro für wie viel Arbeit und Zeitaufwand nochmal?
Gibt jedenfalls einen guten Stundenlohn für null komma null Kraft und Hirnaufwand!





"
Ausnahmen, die nicht zwingend vor Ausstellung des Rezeptes einen Arzt- Patientenkopntakt erfordern
Nehmen wir mal an, du bist Diabetiker und musst zweimal am Tage dir eine Insulinspritze setzen und um an das Insulin zu kommen benötigst du alle 14 Tage ein Rezept deines Arztes. Da ergibt es wirklich keinen Sinn, dass du dich alle vierzehn Angesicht zu Angesicht mit dem Arzt triffst, damit er dir das Rezept ausstellt. Da gehst du in die Praxis und holst dir dein Rezept oder man schickt es dir und auf deinen Wunsch vielleicht sogar direkt an die Apotheke deines Vertrauens. Natürlich wird auch ein oder mehrmals im Jahr ein persönlicher Kontakt mit dem Arzt stattfinden. Trotzdem wir der Arzt aber pro Quartal seine Pauschalbezahlung für dich bekommen."


Da könnte man jetzt drüber streiten.
Ich weiß auch dass ich bis ans Ende aller Tage alle 3 moante wieder ein Rezept brauche weil ich das Mittel durchgehend nehmen muss.

oder ich setz es halt ab und werde kahl.

Das müsste dem guten Doktor auch klar sein, was er da noch überlegen muss ob man das "nochmal verschreiben kann" ist mir unbegreiflich!

Das ist auch nichts, wo sich plötlzich wieder die Werte verbessern können und es ist nicht mehr nötig.

Insofern ist es mir da völlig unverständlich dass da ein unterschied gemahct wird.

Aber gut, liegt wohl auch and er Definition einer Krankheit, die die Krankenkasse benutzt...



Ja, mir missfällt es dass jeder Hausarzt und jeder Arzt in diesem Universum mir schon dutzende Rezepte für Alles Mögliche ausgestellt hat, nur der eine herr hier nun meint, er hätte ne goldene Gans gefunden!

Und zum Thema: Eigentlich ist es bei mir noch einfacher als beim Diabetiker, ich bröuchte praktishc gesehen gar keinen Arztkontakt.
Der Haarausfall geht nicht mehr weg und wird immer mit dem selben Wirkstoff in der selben Stärke behandelt werden.

Der könnte mir also wirklich auch das Rezept zuschicken.
Aber da will ich ja mal so freundlich sein und ihm den, im Gegensatz zum unterschrift kritzeln, größeren Aufwand des Versands ersparen.

Und ja, so wie die meisten Unterschriften aussehen, ist das Gekritzel.

Sieht man doch in den Arztpraxen.

Doktor kommt aus einem zimmer raus, auf dem weg ins andere Zimmer wo der nächste Patient wartet.
Sekretärin "Frau Doktor, wir bräuchten ein paar Unterschriften".
Dann wird auf 10 Rezepten was druntergekritzelt während sie womöglich zeitgleich noch mit nem patienten am Tresen redet.

2 Sekunden nen Kringel machen braucht auch nicht mehr aufwand oder Hirn.

3,15 Euro für sowas?

Czauderna
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Re: 3,15 Euro für Privatrezept als Kassenpatient zulässig?

Beitrag von Czauderna » 06.12.2020, 20:59

Hallo,
ich denke, bevor es zu "sachlich" wird lassen wir es an dieser Stelle gut sein.
Dein "Problem" bekommst du in einem Krankenkassenforum unter der Rubrik "gesetzliche Krankenkassen" nicht gelöst, sondern nur direkt mit deinem Arzt.
Gruss
Czauderna

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