Hallo wer kann helfen  ? Ich pflege meine  Mutter  Pflegegrad 3 erhält Hilfe zur Pflege beim  Grundsicherungsamt   bin  SGB 2 Bezieher  .
Krankenkasse SGBV § 264 Mutter  betreute  bei  der Krankenkasse . Krankenkasse lehnte Antrag  ab  die  soziale Sicherung  für mich weil meine  Mutter  nur  betreute  nach  § 264 SGB V ist  . Widerspruch  ablehnung  der DRV  nicht zuständig  keine  Pflichtversicherung  .Bin aber ALG 2 bezieher .
Grusiamt  meint  Freiwillige Versicherung   bei der Rentenversicherung  abschließen .  Grusiamt meint  Rentenversicherung ist zuständig .
Rentenversicherung  weiß nicht ob pflicht  versichert über Alg 2 oder freiwillig versichert ?  wer zahlt nun die  Beiträge ? oder Privatversichern  aber wer bezahlt da die freiwillige Versicherung zur sozialen  Sicherung  ? 
Keiner  kann  so richtig  Auskunft geben .....
			
									
									
						Soziale Sicherung der Pflegeperson SGB 2 keiner richtig zuständig
Moderator: Czauderna
Re: Soziale Sicherung der Pflegeperson SGB 2 keiner richtig zuständig
Hallo und willkommen im Forum
dass die Pflegekasse hier nicht zuständig ist, davon bin ich auch überzeugt -
Der Knackpunkt ist meiner Meinung nach das hier -
Rentenversicherung weiß nicht ob pflicht versichert über Alg 2 oder freiwillig versichert ? wer zahlt nun die Beiträge ? oder Privatversichern aber wer bezahlt da die freiwillige Versicherung zur sozialen Sicherung ?
Das sollte, bzw. muss aber eine Rentenversicherung schon wissen.
Hier ein Link, der die Nichtzuständigkeit der Pflegekasse behandelt - https://www.google.com/search?hl=de&sx ... CAw&uact=5
und hier findet sich eine offizielle Verlautbarung (ab Seite 36) (Hamburg), die aber auch in anderen Bundesländern ähnlich sein dürfte -
https://www.google.com/search?q=Rentenv ... 44&bih=910
danach wäre die Zahlstelle, die auch das Pflegegeld und/oder die Sachleistungen trägt zuständig.
Gruss
Czauderna
			
									
									
						dass die Pflegekasse hier nicht zuständig ist, davon bin ich auch überzeugt -
Der Knackpunkt ist meiner Meinung nach das hier -
Rentenversicherung weiß nicht ob pflicht versichert über Alg 2 oder freiwillig versichert ? wer zahlt nun die Beiträge ? oder Privatversichern aber wer bezahlt da die freiwillige Versicherung zur sozialen Sicherung ?
Das sollte, bzw. muss aber eine Rentenversicherung schon wissen.
Hier ein Link, der die Nichtzuständigkeit der Pflegekasse behandelt - https://www.google.com/search?hl=de&sx ... CAw&uact=5
und hier findet sich eine offizielle Verlautbarung (ab Seite 36) (Hamburg), die aber auch in anderen Bundesländern ähnlich sein dürfte -
https://www.google.com/search?q=Rentenv ... 44&bih=910
danach wäre die Zahlstelle, die auch das Pflegegeld und/oder die Sachleistungen trägt zuständig.
Gruss
Czauderna
Re: Soziale Sicherung der Pflegeperson SGB 2 keiner richtig zuständig
Richtig, Du musst dich an den Sozialhilfeträger wenden, da dieser auch die sog. Hilfe zur Pflege nach §§ 61 ff. SGB XII gewährt.
Es gibt hierfür speziell auch eine Rechtsgrundlage.
Zitat:
§ 64f SGB XII Andere Leistungen
(1) Zusätzlich zum Pflegegeld nach § 64a Absatz 1 sind die Aufwendungen für die Beiträge einer Pflegeperson oder einer besonderen Pflegekraft für eine angemessene Alterssicherung zu erstatten, soweit diese nicht anderweitig sichergestellt ist.
Das ist eine Einzelfallprüfung.
			
									
									
						Es gibt hierfür speziell auch eine Rechtsgrundlage.
Zitat:
§ 64f SGB XII Andere Leistungen
(1) Zusätzlich zum Pflegegeld nach § 64a Absatz 1 sind die Aufwendungen für die Beiträge einer Pflegeperson oder einer besonderen Pflegekraft für eine angemessene Alterssicherung zu erstatten, soweit diese nicht anderweitig sichergestellt ist.
Das ist eine Einzelfallprüfung.