am 31.07.2021 endet mein Arbeitsverhältnis. Z.zt. bin ich vom Orthopäden bis zum 31.07.2021
noch ohne Bezug von KG krankgeschrieben. Am 23.07.2021 habe ich einen Termin beim
Neurologen, und beabsichtige mich bis auf weiteres krankschreiben zu lassen.
Das ich zum Beschäftigungsende von zwei verschiedenen Ärzten krankgeschrieben bin, hat das
Nachteile für mich? Der Orthopäde wäre ja ab 01.08. raus.
Und fürs Krankengeld wäre ja die A-U vom Neurologen ausschlaggebend, da der Beginn der
A-U noch während der Beschäftigung ist. Richtig?
Ich weiß heute schon, dass ich mich im November wieder am Knie operieren lassen muss,
solange will mich der Orthopäde aber nicht krank schreiben. Nach der OP wäre die A-U ja dann
eine Erstbescheinigung vom Orthopäden. Müsste ich mich dann schon 6 Wochen vor der OP
parallel zum Neurologen vom Orthopäden krankschreiben lassen?
Ich sage schon mal vielen Dank für die Antworten

V G Uschymar