ich bin familienversichert und bekomme meine privat angesparten Renten-/Lebensversicherungen im selben Jahr als Kapitalleistung ausbezahlt. Die Beträge die ausbezahlt werden, enthalten ja auch die über die Laufzeit erwirtschafteten Zinsen.
a) Gefährden diese Zinserträge meine Familienversicherung? Oder zählen sie gar nicht zum "regelmäßigen" Gesamteinkommen, weil die Auszahlung ja nur einmal, nämlich bei Ablauf der Versicherung ausbezahlt wird?
b) Die telefonische Anfrage bei meiner GKV war sehr frustrierend, die Sachbearbeiterin sagte mir, dass, Zitat: "das was im Einkommensteuerbescheid drin steht ist Einkommen" - da ich mir über die Günstigerprüfung (habe wenig Einkommen, also niedriger Steuersatz) die zu viel abgeführte Kapitalertragssteuer zurück holen möchte, muss ich es in der Steuererklärung angeben und komme dann über die Einko-Grenze für die Fam.Vers.
Auf meine Frage, wegen der Regelmäßigkeit sagte sie mir gereizt, sie nehme den Betrag der im Steuerbescheid steht und ich könne das ja einfach "rauslassen"

c) Dazu kommt noch, dass die Hälfte der Zinsen steuerfrei ist, die Versicherung aber KeSt für die gesamten Zinsen abführt mit dem Hinweis, dass ich nur über die Steuererklärung die zuviel abgeführte KeSt zurück holen kann. Dann habe ich aber die selben Nachteile wie bei b)
Stimmen diese Aussagen wirklich?
Vielen Dank für jede Hilfe und Klarstellung,
viele Grüße Bea