freiwillig versichert - Beitragserhöhung - Beitragsbescheid
Moderator: Czauderna
freiwillig versichert - Beitragserhöhung - Beitragsbescheid
Ich bin in einer gesetzl. Krankenkasse freiwillig versichert (Selbstzahler).
Ab 01.01.2023 wurde wie jedes Jahr wieder die Einkommensgrenze zur Berechnung des Mindestbeitrages erhöht und diese Krankenkasse erhöhte auch den Zusatzbeitrag. Dadurch muss ich einen höheren Kassenbeitrag bezahlen.
Letztes Jahr hatte der Bundestag beschlossen, dass die gesetzl. Krankenkassen, anders als bisher, kein Informationsschreiben an die Versicherten mehr verschicken müssen, wenn sich der Kassenbeitrag erhöht. Ich habe bisher auch kein Schreiben bekommen.
Bedeutet das, ich muss den neuen höheren Kassenbeitrag selbst errechnen? Ich bekomme keinen neuen Beitragsbescheid und habe darauf auch keinen Anspruch der irgendwo gesetzlich geregelt ist?
Ich habe viel im Internet gesucht, auch verschiedene Suchmaschinen benutzt, konnte dazu nichts finden (vielleicht falsch gesucht?). Überall steht quasi das Gleiche: Kein Informationsschreiben, selbst informieren, trotzdem Sonderkündigungsrecht etc.
Vielleicht kann mir hier jemand helfen? Vielen Dank vorab.
Ab 01.01.2023 wurde wie jedes Jahr wieder die Einkommensgrenze zur Berechnung des Mindestbeitrages erhöht und diese Krankenkasse erhöhte auch den Zusatzbeitrag. Dadurch muss ich einen höheren Kassenbeitrag bezahlen.
Letztes Jahr hatte der Bundestag beschlossen, dass die gesetzl. Krankenkassen, anders als bisher, kein Informationsschreiben an die Versicherten mehr verschicken müssen, wenn sich der Kassenbeitrag erhöht. Ich habe bisher auch kein Schreiben bekommen.
Bedeutet das, ich muss den neuen höheren Kassenbeitrag selbst errechnen? Ich bekomme keinen neuen Beitragsbescheid und habe darauf auch keinen Anspruch der irgendwo gesetzlich geregelt ist?
Ich habe viel im Internet gesucht, auch verschiedene Suchmaschinen benutzt, konnte dazu nichts finden (vielleicht falsch gesucht?). Überall steht quasi das Gleiche: Kein Informationsschreiben, selbst informieren, trotzdem Sonderkündigungsrecht etc.
Vielleicht kann mir hier jemand helfen? Vielen Dank vorab.
Re: freiwillig versichert - Beitragserhöhung - Beitragsbescheid
Hallo,
hier eine Liste - https://www.krankenkasseninfo.de/kranke ... TQEALw_wcB
Selbstverständlich ist auch ein Kassenwechsel möglich - einfach eine neue Kasse suchen, sich dort anmelden - die macht dann die Abmeldung bei der alten Kasse.
Gruss
Czauderna
hier eine Liste - https://www.krankenkasseninfo.de/kranke ... TQEALw_wcB
Selbstverständlich ist auch ein Kassenwechsel möglich - einfach eine neue Kasse suchen, sich dort anmelden - die macht dann die Abmeldung bei der alten Kasse.
Gruss
Czauderna
Re: freiwillig versichert - Beitragserhöhung - Beitragsbescheid
Kassenwechsel ist doch überhaupt nicht meine Frage.
Ich wiederhole meine Frage:
Bedeutet das, ich muss den neuen höheren Kassenbeitrag selbst errechnen? Ich bekomme keinen neuen Beitragsbescheid und habe darauf auch keinen Anspruch der irgendwo gesetzlich geregelt ist?
Ich wiederhole meine Frage:
Bedeutet das, ich muss den neuen höheren Kassenbeitrag selbst errechnen? Ich bekomme keinen neuen Beitragsbescheid und habe darauf auch keinen Anspruch der irgendwo gesetzlich geregelt ist?
Re: freiwillig versichert - Beitragserhöhung - Beitragsbescheid
Hallo,
sorry für die zusätzliche Info - hier deine gewünschte Antwort - https://www.finanzen.de/news/kassenpati ... n-gelassen
Der Bundestag hat dies so beschlossen, da hätten wir die gesetzliche Grundlage - warum das so ist - das weiß ich auch nicht, vermute aber, es hat etwas mit dem entsprechenden Aufwand zu tun (Produktions- und Versandkosten)
Ja, man muss sich das selbst ausrechnen, also zuerst den aktuellen Zusatzbeitragsatz feststellen, dann rechnen.
Bei mir (Rentner) hat das die Zahlstelle für meine Versorgungsbezüge übernommen und gestern kam für meine Ehefrau von der Rentenversicherung eine entsprechende Mitteilung, meine steht noch aus.
Gruss
Czauderna
sorry für die zusätzliche Info - hier deine gewünschte Antwort - https://www.finanzen.de/news/kassenpati ... n-gelassen
Der Bundestag hat dies so beschlossen, da hätten wir die gesetzliche Grundlage - warum das so ist - das weiß ich auch nicht, vermute aber, es hat etwas mit dem entsprechenden Aufwand zu tun (Produktions- und Versandkosten)
Ja, man muss sich das selbst ausrechnen, also zuerst den aktuellen Zusatzbeitragsatz feststellen, dann rechnen.
Bei mir (Rentner) hat das die Zahlstelle für meine Versorgungsbezüge übernommen und gestern kam für meine Ehefrau von der Rentenversicherung eine entsprechende Mitteilung, meine steht noch aus.
Gruss
Czauderna
Re: freiwillig versichert - Beitragserhöhung - Beitragsbescheid
Bei mir als Selbstzahler rechnet halt niemand. Also muss ich das selbst machen, um zu wissen, was ich zu bezahlen habe. Kann es ehrlich gesagt nicht sein. Aber nun gut, in diesem Land wundert einen mittlerweile nichts mehr ...
Bei den vielen fast gleichen Meldungen dazu, steht nirgends etwas von freiwillig Versicherten (Selbstzahlern).
Es gibt also keinen gesetzlichen Anspruch einen Beitragsbescheid von der Kasse zu bekommen?
Bei den vielen fast gleichen Meldungen dazu, steht nirgends etwas von freiwillig Versicherten (Selbstzahlern).
Es gibt also keinen gesetzlichen Anspruch einen Beitragsbescheid von der Kasse zu bekommen?
Re: freiwillig versichert - Beitragserhöhung - Beitragsbescheid
Hallo traube,
Selbstzahler => Selbstfnder => Selbstrechner - das ist der Deal.
Nix für ungut.
Gruß
von GS
Selbstzahler => Selbstfnder => Selbstrechner - das ist der Deal.
Nix für ungut.
Gruß
von GS
Re: freiwillig versichert - Beitragserhöhung - Beitragsbescheid
Hallo Traube,
ich habe die Meldung auch gelesen, sie aber anders verstanden, nämlich dass die Info über den gestiegenen Zusatzbeitrag nicht mehr per Briefpost verschickt werden muss, das soll Kosten sparen, die Mitglieder sollen sich z.B. über die Seite der KK selber informieren.
Das bedeutet nicht, dass der Beitragsbescheid nicht mehr verschickt wird. Ein Bescheid ist ein Bescheid, der sollte schriftlich zugehen oder sehe ich das falsch?
Ist dein Beitragsbescheid bei dir schon angekommen? Meiner noch nicht.
Bin auch freiw. gesetzl. vers.
Gruß
ich habe die Meldung auch gelesen, sie aber anders verstanden, nämlich dass die Info über den gestiegenen Zusatzbeitrag nicht mehr per Briefpost verschickt werden muss, das soll Kosten sparen, die Mitglieder sollen sich z.B. über die Seite der KK selber informieren.
Das bedeutet nicht, dass der Beitragsbescheid nicht mehr verschickt wird. Ein Bescheid ist ein Bescheid, der sollte schriftlich zugehen oder sehe ich das falsch?
Ist dein Beitragsbescheid bei dir schon angekommen? Meiner noch nicht.
Bin auch freiw. gesetzl. vers.
Gruß
Re: freiwillig versichert - Beitragserhöhung - Beitragsbescheid
Hallo und willkommen im ForumKehlchen hat geschrieben: ↑19.01.2023, 12:43Hallo Traube,
ich habe die Meldung auch gelesen, sie aber anders verstanden, nämlich dass die Info über den gestiegenen Zusatzbeitrag nicht mehr per Briefpost verschickt werden muss, das soll Kosten sparen, die Mitglieder sollen sich z.B. über die Seite der KK selber informieren.
Das bedeutet nicht, dass der Beitragsbescheid nicht mehr verschickt wird. Ein Bescheid ist ein Bescheid, der sollte schriftlich zugehen oder sehe ich das falsch?
Ist dein Beitragsbescheid bei dir schon angekommen? Meiner noch nicht.
Bin auch freiw. gesetzl. vers.
Gruß
vielen Dank für deinen Beitrag . Ja, Beitragsbescheide wird es natürlich weiterhin geben und die sind auch zwingend vorgeschrieben.
Bei Pflichtversicherten dürfte es aus Anlass der Zusatzbeitragssveränderung (nach oben, wie nach unten) keine gesonderten Beitragsbescheide geben, dafür sind die "Zahlstellen", wie z.B. Arbeitgeber, Versorgungsbezugszahlstellen und die Rentenversicherung zuständig.
Ich habe diese Mitteilungen von meinen Zahlstellen erhalten, bis auf die Rentenversicherung, die noch aussteht.
Bei den Selbstzahlern dagegen ist es tatsächlich die Frage, ob die betroffenen Krankenkassen ihren Selbstzahler-Mitgliedern allesamt einen neuen Bescheid zum 01.01.2023 zusenden, wenn es nur um die Zusatzbeitragsveränderung handelt - und je länger ich darüber nachdenke, um so mehr komme ich zu der Auffassung - ja, das müssen sie - schon allein aus dem Grunde, dass der Aufwand, wenn die Beiträge ab Januar eingehen ohne den richtigen Zusatzbeitrag, der bürokratische Aufwand für die Kasse im Verhältnis höher sein wird, als ein rechtzeitiger schriftlicher Beitragsbescheid.
Was meinen die anderen Experten dazu?
Gruß
Czauderna
Re: freiwillig versichert - Beitragserhöhung - Beitragsbescheid
Hallo und Danke für die freundliche Begrüßung.
Mein 1. Beitrag 2023 ist abgebucht, einen Bescheid habe ich nicht erhalten, die Beitragserhöhung lässt sich für mich bei flüchtiger Prüfung nicht alleine durch den gestiegenen Zusatzbeitrag erklären. Vorsorglich widersprechen ohne Bescheid? Was ist der Rat? Die Frist kann eigentlich erst ab Erhalt eines Bescheids laufen, nicht ab Abbuchung oder wie sehen das die Kundigen?
Danke für Einschätzungen.
Mein 1. Beitrag 2023 ist abgebucht, einen Bescheid habe ich nicht erhalten, die Beitragserhöhung lässt sich für mich bei flüchtiger Prüfung nicht alleine durch den gestiegenen Zusatzbeitrag erklären. Vorsorglich widersprechen ohne Bescheid? Was ist der Rat? Die Frist kann eigentlich erst ab Erhalt eines Bescheids laufen, nicht ab Abbuchung oder wie sehen das die Kundigen?
Danke für Einschätzungen.
Re: freiwillig versichert - Beitragserhöhung - Beitragsbescheid
Wo ist das "zwingend vorgeschrieben"? In einem Gesetz, welches? Das war und ist meine eigentliche Frage.
Es geht nicht nur um den Zusatzbeitrag, sondern auch die Einkommensgrenze zur Berechnung des Mindestbeitrages hat sich wieder erhöht, wie jedes Jahr.
Das ist halt meine Frage, ob es einen gesetzl. Anspruch gibt, einen neuen Bescheid zu erhalten, wenn sich der Beitrag erhöht hat?
Und bzgl. "sollte schriftlich zugehen", die nächste Frage: Wie? Normalerweise wird ein Bescheid mit einfacher Briefpost verschickt. Ist das überhaupt rechtens? Was ist wenn damit der Bescheid nicht ankommt? Liegt ein Bescheid nicht vor, kann dagegen auch kein Widerspruch eingelegt werden, ein erhaltener Bescheid ist dafür die Voraussetzung.
Ich habe keinen neuen Bescheid bisher bekommen und gehe auch davon aus, dass da nichts mehr kommt.
Meinst Du so etwas hier?
Re: freiwillig versichert - Beitragserhöhung - Beitragsbescheid
...
Nur zur Info: Die Abbuchung am 15.01.23 betraf den Beitrag vom Dezember 20202 da Beiträge freiwillig Versicherter immer erst am 15. des Folgemonats fällig werden.
MfG
ratte1
Re: freiwillig versichert - Beitragserhöhung - Beitragsbescheid
Hallo,
zur Schriftform werde ich im SGB V spontan nicht fündig, ich habe aber keinen Zweifel, dass Beitragsbescheide zwingend zu erlassen sind, und das auch in Schriftform.
Es wäre schon hochgradiger Unsinn, wenn sich die Kassenkundschaft den Zahlbetrag selber ausrechnen sollte. Es gibt natürlich mehr und weniger sinnvolle Regelungen, aber so weit sind wir noch nicht. Praxis ist, die Kassen verschicken selbstverständlich Beitragsbescheide zum Jahreswechsel. Zahlungsziel für den Januar-Beitrag - wie mein Vorredner richtig bemerkt - ist der 15. Februar, bis dahin ist noch ein wenig Zeit.
Streng genommen ist der Versand per einfacher Briefpost nicht ausreichend, da im Zweifel die Kasse den Zugang eines Bescheides beweisen muss. Der nachweisliche Versand aller Bescheide per Postzustellungsurkunde steht aber in überhaupt keinem Verhältnis zur Anzahl der Streitfälle, denn in den allermeisten Fällen kommt einfache Briefpost nun mal an. Im Streitfall würde die Kasse allerdings einen Bescheid tatsächlich nachholen bzw. nachweislich zustellen müssen.
"Nachweislich" in diesem Sinne ist ein Bescheid auch dann zugegangen, wenn man zum Beispiel die Kasse anruft und sagt "Ich hatte eben Ihren Bescheid in der Post". Der Nachweis muss nicht streng formell von der Kasse geführt werden können, es reicht aus, wenn die Zustellung offensichtlich erkennbar erfolgt ist.
Es gibt selbstverständlich einen Anspruch auf den Erhalt von Bescheiden. Wie sollte man Bescheide zur Kenntnis nehmen, wenn man sie nicht erhält...?
Ich habe allerdings auch noch nicht gehört, dass eine Kasse einen Bescheid verweigert, wenn man darum bittet. Warum sollte sie. Ob man den Inhalt gut oder schlecht findet, ist dann noch eine andere Frage.
zur Schriftform werde ich im SGB V spontan nicht fündig, ich habe aber keinen Zweifel, dass Beitragsbescheide zwingend zu erlassen sind, und das auch in Schriftform.
Es wäre schon hochgradiger Unsinn, wenn sich die Kassenkundschaft den Zahlbetrag selber ausrechnen sollte. Es gibt natürlich mehr und weniger sinnvolle Regelungen, aber so weit sind wir noch nicht. Praxis ist, die Kassen verschicken selbstverständlich Beitragsbescheide zum Jahreswechsel. Zahlungsziel für den Januar-Beitrag - wie mein Vorredner richtig bemerkt - ist der 15. Februar, bis dahin ist noch ein wenig Zeit.
Streng genommen ist der Versand per einfacher Briefpost nicht ausreichend, da im Zweifel die Kasse den Zugang eines Bescheides beweisen muss. Der nachweisliche Versand aller Bescheide per Postzustellungsurkunde steht aber in überhaupt keinem Verhältnis zur Anzahl der Streitfälle, denn in den allermeisten Fällen kommt einfache Briefpost nun mal an. Im Streitfall würde die Kasse allerdings einen Bescheid tatsächlich nachholen bzw. nachweislich zustellen müssen.
"Nachweislich" in diesem Sinne ist ein Bescheid auch dann zugegangen, wenn man zum Beispiel die Kasse anruft und sagt "Ich hatte eben Ihren Bescheid in der Post". Der Nachweis muss nicht streng formell von der Kasse geführt werden können, es reicht aus, wenn die Zustellung offensichtlich erkennbar erfolgt ist.
Es gibt selbstverständlich einen Anspruch auf den Erhalt von Bescheiden. Wie sollte man Bescheide zur Kenntnis nehmen, wenn man sie nicht erhält...?
Ich habe allerdings auch noch nicht gehört, dass eine Kasse einen Bescheid verweigert, wenn man darum bittet. Warum sollte sie. Ob man den Inhalt gut oder schlecht findet, ist dann noch eine andere Frage.
Re: freiwillig versichert - Beitragserhöhung - Beitragsbescheid
Hallo,
ein Beitragsbescheid stellt einen Verwaltungsakt dar - dazu das hier - https://dejure.org/gesetze/SGB_X/37.html
Gruss
Czauderna
ein Beitragsbescheid stellt einen Verwaltungsakt dar - dazu das hier - https://dejure.org/gesetze/SGB_X/37.html
Gruss
Czauderna
Re: freiwillig versichert - Beitragserhöhung - Beitragsbescheid
Ich finde es halt bedenklich, dass das nirgends gesetzlich geregelt ist, ich konnte jedenfalls nichts finden (vielleicht bin ich auch zu doof zum Suchen?). Auch nicht in "Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler".
Aber vermutlich darf das dann wieder jede Kasse so handhaben, wie sie es möchte. Wahrscheinlich wird das dann wieder die Antwort sein, die ich vom BAS bekommen werde.
Das wäre der "Deal" für Selbstzahler, wurde mir jedenfalls hier so mitgeteilt.
Tun aber einige Kassen nicht, ggf. wird recht schnell das Konto gepfändet - alles schon mehrfach geschehen.vikingz hat geschrieben: ↑20.01.2023, 17:03Streng genommen ist der Versand per einfacher Briefpost nicht ausreichend, da im Zweifel die Kasse den Zugang eines Bescheides beweisen muss. [...] Im Streitfall würde die Kasse allerdings einen Bescheid tatsächlich nachholen bzw. nachweislich zustellen müssen.
Kommt ein Bescheid postalisch nicht an, ist die betroffene Person über einen höheren Beitrag nicht informiert und bezahlt diesen dann nicht bzw. kann gegen einen Bescheid auch keinen Widerspruch einlegen.
Wird der Beitrag mitten im Jahr erhöht (warum auch immer), kann das nicht unbedingt jede Person wissen. Jetzt zum Jahreswechsel sind die Beitragserhöhungen weitestgehend bekannt. Und das befürchte ich, würde mir später ein Gericht vorwerfen, dass das in den Medien bekannt war, ich mich hätte informieren und selbst aktiv werden müssen etc. Also werde ich den Betrag selbst ausrechnen, bezahlen aber auf der Überweisung einen entsprechenden Vermerk machen.
Wird aber in der Praxis von einigen Kassen einfach ignoriert.
Re: freiwillig versichert - Beitragserhöhung - Beitragsbescheid
Die Frage ist, ob eine Kasse gesetzlich verpflichtet ist, bei einer Beitragserhöhung einen neuen Beitragsbescheid zu erstellen und zu kommen zu lassen?Czauderna hat geschrieben: ↑20.01.2023, 18:23ein Beitragsbescheid stellt einen Verwaltungsakt dar - dazu das hier - https://dejure.org/gesetze/SGB_X/37.html
Davon steht in diesem Paragraphen nichts. Ein Verwaltungsakt ist nicht nur ein Beitragsbescheid einer gesetzl. Krankenkasse.