Ist es richtig, dass man als freiwillig gesetzlich Versicherter Beiträge vorauszahlen kann, die im Jahr der Zahlung steuerlich geltend gemacht werden können?
Falls ja: Würden nicht verbrauchte Beiträge im Todesfall den Erben erstattet?
Vorauszahlung von freiwillig gesetzlichen Beiträgen
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Re: Vorauszahlung von freiwillig gesetzlichen Beiträgen
Hallpo,
ja, das ist möglich, sollte aber verbindlich mit der betreffenden Krankenkasse ebenfalls im voraus abgeklärt werden.
Gruss
Czauderna
ja, das ist möglich, sollte aber verbindlich mit der betreffenden Krankenkasse ebenfalls im voraus abgeklärt werden.
Gruss
Czauderna