Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE

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Moderator: Czauderna

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Holger1981
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Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE

Beitrag von Holger1981 » 24.05.2023, 12:40

Guten Tag Leute,

Ich bin seit dem 1.5.2023 bei einer Firma angestellt und versuche durch massive finanzielle Probleme den Weg ins Berufsleben zurück zu finden (nach über 3 Jahren)

Nun merke ich jedoch dass aufgrund meiner Erkrankung auch diese Arbeit mir sehr schwer fällt und daher nicht weiter ausüben kann. Über 3 Wochen habe ich es mit ach und Krach probiert.

Es ist eine Art schulung mit Praxis gemischt die vom 1.5 bis 31.5 geht. Und bei Eignung bekomme ich ab dem 1.6. einen neuen Vertrag ansonsten ist der letzte Tag der 31.5

Kk Anspruch hätte ich an sich seit dem 4 oder 5.1.2023 da die Sperrzeit zu Ende ist seit dem.

Um erneut kk zu bekommen müssen ja 4 Wochen gearbeitet werden.

Wie sieht es aus wenn ich Beispielsweise Donnerstag den 25.5 Arbeitsunfähig krankgeschrieben werde vom Psychiater bis 31.5. für sagen wir 2-4 Wochen und dann ohne Unterbrechung weiter krankgeschrieben werde?

Aber ich ab dem 1.6 nicht mehr dort beschäftigt bin weil ja der Vertrag quasi ausgelaufen ist, weil die Sache ist es müssen ja 4 Wochen gearbeitet werden jedoch hat dieser Monat 5 Wochen. Dann könne ich ja an sich Kk bekommen weil dieser Monat ja 5 Wochen hat oder?

Liebe Grüße Holger

Czauderna
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Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE

Beitrag von Czauderna » 24.05.2023, 12:49

Hallo,
was meinst du mit den 4 Wochen ?.
Welche Sperrzeit ist am 4.1 oder 5.1.2023 abgelaufen - Leistungsende Krankengeld oder Ablauf der Blockfrist?
Wenn es die Blockfrist ist, wann war das Leistungsende ?.
Handelt es sich um ein normales Beschäftigungsverhältnis (krankenversicherungspflichtig und mit grundsätzlichem Krankengeldanspruch), denn, so wie du es beschrieben hast, war es von vorneherein auf 1 Monat befristet und es besteht nur die Aussicht auf einen neuen Vertrag ab 01.06.
- Über den Krankengeldanspruch lässt so nichts Näheres sagen.
Gruss
Czauderna

Holger1981
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Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE

Beitrag von Holger1981 » 24.05.2023, 16:43

Czauderna hat geschrieben:
24.05.2023, 12:49
was meinst du mit den 4 Wochen ?.
Hi man muss doch soweit ich weiß generell 4 Wochen am Stück gearbeitet haben um Krankengeldanspruch überhaupt erst haben zu können? Was mich iritiert der Mai hat aber 31 Tage. Der letzte Tag der 4 Wochen wäre ja diesen Sonntag der 28. Mai.

Und danach hat der Mai ja noch, den Montag 29.5, den Dienstag den 30.5 und den Mittwoch den 31.5 ist. Sind diese 3 letzten Tage dann als 5 Wochen zu sehen? Weil um generell Anspruch auf Krankengeld muss man ja 4 Wochen gearbeitet haben? Also könnte man ja theoretisch dann schon morgen (Donnerstag 24.5) sich Krankschreiben lassen beim Psychiater weil ja diese 4 Wochen dann am Sonntag Rum sind?
Zuletzt geändert von Holger1981 am 24.05.2023, 16:56, insgesamt 1-mal geändert.

Holger1981
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Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE

Beitrag von Holger1981 » 24.05.2023, 16:54

Czauderna hat geschrieben:
24.05.2023, 12:49


Wenn es die Blockfrist ist, wann war das Leistungsende ?.
Handelt es sich um ein normales Beschäftigungsverhältnis (krankenversicherungspflichtig und mit grundsätzlichem Krankengeldanspruch), denn, so wie du es beschrieben hast, war es von vorneherein auf 1 Monat befristet und es besteht nur die Aussicht auf einen neuen Vertrag ab 01.06.
- Über den Krankengeldanspruch lässt so nichts Näheres sagen.
Gruss
Czauderna
İch habe angefangen Krankengeld Februar oder März 2020 zu bekommen und wurde im Juni oder Juli 2021 aus dem kk ausgesteuert. (Hab in dieser Zeit durchgehend KK erhalten)

Danach im Juli oder August 2021 habe ich 1 Jahr lang Arbeitslosengeld erhalten. Bis August 2022 müsste es sein.

Von August 2022 bis 30.4.2023 habe ich vom Jobcenter Bürgergeld erhalten.

Und seit 1.5.2023 bin ich in dieser Firma angestellt. Es ist ein
normales Beschäftigungsverhältnis und ganz normal krankenversicherungspflichtig. Der momentane Vertrag geht vom 1.5 bis 31.5

Und falls ich die Prüfung schaffe dann bekomme ich direkt am 1.6 einen neuen Vertrag für längerfristig.

Aber ich kann nicht mehr weil dieser Job mich fertig macht. Deswegen Frage ich wegen dem Krankengeld.

Hoffe sie können mir helfen habe 2 antworten geschrieben, lg
Zuletzt geändert von Holger1981 am 24.05.2023, 17:16, insgesamt 1-mal geändert.

Czauderna
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Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE

Beitrag von Czauderna » 24.05.2023, 17:10

Hallo
du glaubst, du bist nicht geeignet , ergo wird dein Vertrag nicht verlängert und wenn du doch geeignet bist und dein Arbeitgeber verlängern will, was dann ?
Krankengeldanspruch hast du dem Grunde nach schon ab dem 01.05.2023 - der Arbeitgeber muss in diesem Fall aber nicht in die Entgeltfortzahlung, wenn die Arbeitsunfähigkeit vor dem 28.05. eintritt - in der Zeit vom 01.05. bis 28.05. würde die Krankenkasse Krankengeld zahlen, ab dem 29.05 - 31.05. müsste der Arbeitgeber zahlen. Wenn die Arbeitsunfähigkeit über den 31.05. ununterbrochen weiterbestehen würde, dann müsste die Krankenkasse grundsätzlich ab dem 01.06. wieder mit Krankengeld eintreten.
Ob das bei dir so hinhauen wird, das kommt auf deinen Arzt an und auf die Krankenkasse, ob die damit auch leben kann oder ob sie sich das vom Medizinischen Dienst bestätigen lässt.
Gruss
Czauderna

Holger1981
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Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE

Beitrag von Holger1981 » 24.05.2023, 17:20

Czauderna hat geschrieben:
24.05.2023, 17:10
Hallo
du glaubst, du bist nicht geeignet , ergo wird dein Vertrag nicht verlängert und wenn du doch geeignet bist und dein Arbeitgeber verlängern will, was dann ?
Die Firma ist bereits unzufrieden mit mir wir haben schon 3 Personalgespräche gehabt die nicht gut waren
und kennt auch meine Krankengeschichte, es wurde viel auf mich eingegangen etc aber ich merke ich packe es nervlich nicht und ebenfalls wurde mir gesagt dass ich mit Sicherheit nicht schaffen werde was die Eignung und Prüfung angeht.Daher würde ich gerne kk beziehen da ich wieder rückfällig geworden bin mit meinen Symptomen.

Holger1981
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Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE

Beitrag von Holger1981 » 24.05.2023, 17:24

Czauderna hat geschrieben:
24.05.2023, 17:10
Krankengeldanspruch hast du dem Grunde nach schon ab dem 01.05.2023 - der Arbeitgeber muss in diesem Fall aber nicht in die Entgeltfortzahlung, wenn die Arbeitsunfähigkeit vor dem 28.05. eintritt - in der Zeit vom 01.05. bis 28.05. würde die Krankenkasse Krankengeld zahlen, ab dem 29.05 - 31.05. müsste der Arbeitgeber zahlen. Wenn die Arbeitsunfähigkeit über den 31.05. ununterbrochen weiterbestehen würde, dann müsste die Krankenkasse grundsätzlich ab dem 01.06. wieder mit Krankengeld eintreten.
Hm okay aber wieso schon seit dem 1.5 Anspruch auf kk? Das verwundert mich.

Also sprich wenn ich morgen am 25.5 mich vom Psychiater für z.vb 4 Wochen krankschreiben lasse Dann zahlt der Arbeitsgeber gar nix? İst das korrekt? Auch nicht die jetzigen Stunden die ich bereits geleistet habe? Weil werde dafür bezahlt laut Vertrag.

Das die Kasse ab dem 1.6 zahlt das ist mir klar wenn sie Krankschreibung ununterbrochen weiter geht aber warum bekomme ich kk von der Kasse wenn ich mich vor dem 28.5 bereits beim Psychiater krankschreiben lasse? Und nicht vom Arbeitsgeber?

Holger1981
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Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE

Beitrag von Holger1981 » 24.05.2023, 17:27

Ich habe ebenfalls seit 2 Tagen Magendarm Probleme da es bereits paar Leute flachgelegt hat und ich auch schon 3 mal später in die Arbeit kommen musste und oft auf die Toilette muss wie wäre es denn theoretisch wenn ich Donnerstag 24.5 bis Sonntag 28.5 mich krankschreiben lasse vom Hausarzt und dann praktisch dann Montag 29.5 vom Psychiater mich 4 Wochen krankschreiben lasse? Zahlt dann der Arbeitgeber wenigstens die ersten 4 Wochen also von 1.5 - 28.5?

Czauderna
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Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE

Beitrag von Czauderna » 24.05.2023, 17:45

Hallo,
Hm okay aber wieso schon seit dem 1.5 Anspruch auf kk? Das verwundert mich.

Also sprich wenn ich morgen am 25.5 mich vom Psychiater für z.vb 4 Wochen krankschreiben lasse Dann zahlt der Arbeitsgeber gar nix? İst das korrekt? Auch nicht die jetzigen Stunden die ich bereits geleistet habe? Weil werde dafür bezahlt laut Vertrag.

Das die Kasse ab dem 1.6 zahlt das ist mir klar wenn sie Krankschreibung ununterbrochen weiter geht aber warum bekomme ich kk von der Kasse wenn ich mich vor dem 28.5 bereits beim Psychiater krankschreiben lasse? Und nicht vom Arbeitsgeber?


Tut mir leid, dich verwundert zu haben, aber so ist es nun mal.
Krankengeldanspruch besteht ab dem 1. Tag der Arbeitsunfähigkeit - Der Anspruch ruht allerdings solange Arbeitsentgelt weitergezahlt wird für die Dauer von ,in der Regel, 6 Wochen. Besteht dieser Anspruch auf Entgeltfortzahlung nicht oder nur noch teilweise, weil es anrechenbare Vorerkrankungszeiten gibt oder das Beschäftigungsverhältnis endet, dann zahlt die Krankenkasse Krankengeld.
Wenn eine Beschäftigung allerdings neu begonnen hat, wie in deinem Fall am 01.05.2023 und die Arbeitsunfähigkeit tritt innerhalb der ersten vier Wochen ein, dann muss der Arbeitgeber für die ersten vier Wochen, also bis zum 28.05. keine Lohnfortzahlung leisten, sondern die Kasse gleich Krankengeld. Ab der 5. Wochen, also hier dem 29.05. ist dann der Arbeitgeber an der Reihe mit maximal sechs Wochen Lohnfortzahlung oder eben weniger, wenn das Beschäftigungsverhältnis aufgrund einer Befristung vorher abläuft, bei dir also zum 31.05.2023.
Zu deiner theoretischen Frage antworte ich mal als ehemaliger Krankenkassenmitarbeiter - man wird nicht krankgeschrieben, sondern "nur" Arbeitsunfähig, was nicht das Gleiche ist oder dasselbe und ob man arbeitsunfähig ist aus medizinischen Gründen entscheidet man nicht selbst, sondern der oder die behandelnden Ärzte. Wir haben heute, den 24.05. - ja, theoretisch könntest du ab dem 25.05. arbeitsunfähig werden und dann müsste die Krankenkasse bis zum 28.5. Krankengeld zahlen und der Arbeitgeber vom 29.05. bis 31.05. Lohnfortzahlung leisten, aber habe ich das nicht schon geschrieben?
Gruss
Czauderna

Czauderna
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Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE

Beitrag von Czauderna » 24.05.2023, 17:51

Hallo,
Daher würde ich gerne kk beziehen da ich wieder rückfällig geworden bin mit meinen Symptomen.

Ja, das denke ich auch, dass du gerne Krankengeld beziehen würdest, welches doch wahrscheinlich einiges höher als das Bürgergeld sein dürfte.
Bleibt dir zu wünschen, dass die die Ärzte/innen und vor allen Dingen die Krankenkasse deinen "Plan" wohlwollend unterstützen werden.
Gruss
Czauderna

Holger1981
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Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE

Beitrag von Holger1981 » 25.05.2023, 10:23

Czauderna hat geschrieben:
24.05.2023, 17:45


Wenn eine Beschäftigung allerdings neu begonnen hat, wie in deinem Fall am 01.05.2023 und die Arbeitsunfähigkeit tritt innerhalb der ersten vier Wochen ein, dann muss der Arbeitgeber für die ersten vier Wochen, also bis zum 28.05. keine Lohnfortzahlung leisten, sondern die Kasse gleich Krankengeld. Ab der 5. Wochen, also hier dem 29.05. ist dann der Arbeitgeber an der Reihe mit maximal sechs Wochen Lohnfortzahlung oder eben weniger, wenn das Beschäftigungsverhältnis aufgrund einer Befristung vorher abläuft, bei dir also zum 31.05.2023.
Zu deiner theoretischen Frage antworte ich mal als ehemaliger Krankenkassenmitarbeiter - man wird nicht krankgeschrieben, sondern "nur" Arbeitsunfähig, was nicht das Gleiche ist oder dasselbe und ob man arbeitsunfähig ist aus medizinischen Gründen entscheidet man nicht selbst, sondern der oder die behandelnden Ärzte. Wir haben heute, den 24.05. - ja, theoretisch könntest du ab dem 25.05. arbeitsunfähig werden und dann müsste die Krankenkasse bis zum 28.5. Krankengeld zahlen und der Arbeitgeber vom 29.05. bis 31.05. Lohnfortzahlung leisten, aber habe ich das nicht schon geschrieben?
Gruss
Czauderna
Danke für die Erläuterung die Erklärung hab ich verstanden, also heißt es kurz gesagt wenn ich heute Donnerstag also am 25.5 zum Psychiater gehen würde und dieser nach Diagnose mich Mit der AU krankschreiben würde dann bekomme ich in meinem Fall aufgrund des Arbeitsvertrages direkt KrankenGeld von der Kasse und zwar für den Zeitraum vom 1.5 -28.5 und wenn die AU vom Psychiater weiter geht dann zahlt der Arbeitgeber nur noch die Tage vom 29.5 plus 30.5 und 31.5 oder?
Wenn die AU vom Psychiater sagen wir danach noch weiterläuft dann schaltet sich das Krankengeld logischerweise ein und läuft dann halt wie gewohnt weiter oder?


Wie ist es jedoch
Da ich wirklich starke Schmerzen habe werde ich heute zumHausarzt gehen, da es immer noch nicht weg ist, wie ist es jedoch wenn der Hausarzt nach Diagnose mich für diese Woche Arbeitsunfähig krankschreibt und ich dann erst Montag den 29.5 zum Psychiater gehe und dieser
nach Diagnose mich dann Arbeitsunfähig zwecks Psyche etc. krankschreibt? Dies wäre ja dann zum 29.5. mit der Au Krankschreibung vom Psychiater , dann gilt nicht mehr der Fall dass die Kasse vom 1.5 bis zum 28.5 direkt kk zahlt oder? Sondern dann würde der AG diesen Zeitraum vom 1.5 - 28.5 zahlen oder? Und denn der Psychiater mich dann ununterbrochen Arbeitsunfähig weiter krankschreibt dann würde danach dann ganz normal das Krankengeld von der Krankenkasse bezahlt werden oder?

Czauderna
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Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE

Beitrag von Czauderna » 25.05.2023, 12:52

Hallo,
ich zitiere mich selbst -
ja, theoretisch könntest du ab dem 25.05. arbeitsunfähig werden und dann müsste die Krankenkasse bis zum 28.5. Krankengeld zahlen und der Arbeitgeber vom 29.05. bis 31.05. Lohnfortzahlung leisten, aber habe ich das nicht schon geschrieben?
Was genau verstehst du an dieser Antwort (noch) nicht?
Gruss
Czauderna

Holger1981
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Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE

Beitrag von Holger1981 » 06.06.2023, 13:05

Czauderna hat geschrieben:
25.05.2023, 12:52
Hallo,
Hallo guten Tag,

Ich war am 30.5 bei meinem Psychiater und dieser hat mich nach seiner Beurteilung und Diagnose und mehreren Rezepten,
dann Arbeitsunfähig krankgeschrieben vom 30.5 bis zum 27.6

Wird jetzt der Arbeitgeber quasi noch den Lohn vom Mai noch komplett zahlen oder? Einen kleinen Vorschuss hat der Arbeitsgeber bereits gezahlt damit ich meine alten Schulden etwas mildern kann ...

Und was ist mit den Tagen danach ab dem 31.5? Zahlt dies dann die Krankenkasse als KrankenGeld?

Und wenn mein Psychiater weiterhin mich Arbeitsunfähig krankschreibt dann zahlt die Krankenkasse KrankenGeld oder?


Eine Kündigung seitens des AG habe ich bis dato noch nicht erhalten da der Vertrag am 31.5 ausgelaufen ist und glaube auch das während einer Arbeitsunfähigkeit eine Kündigung nicht möglich ist aber der Vertrag ist auf jeden Fall nur bis zum 31.5 gewesen und jetzt halt ausgelaufen.

LG Holger

Czauderna
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Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE

Beitrag von Czauderna » 06.06.2023, 13:26

Hallo,
vom Grundsatz her muss der Arbeitgeber bis Vertragsende, also dem 31.05. Entgeltfortzahlung leisten, danach die Krankenkasse Krankengeld.
Wie die Krankenkasse mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von gleich vier Wochen umgeht, das bleibt abzuwarten.
Gruss
Czauderna

Holger1981
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Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE

Beitrag von Holger1981 » 10.06.2023, 12:12

Czauderna hat geschrieben:
06.06.2023, 13:26
Hallo,
vom Grundsatz her muss der Arbeitgeber bis Vertragsende, also dem 31.05. Entgeltfortzahlung leisten, danach die Krankenkasse Krankengeld.
Wie die Krankenkasse mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von gleich vier Wochen umgeht, das bleibt abzuwarten.
Gruss
Czauderna
Hallo, ich habe nun eine Kündigung erhalten, das Schreiben ist vom 6.6.2023
Ich bin noch vorraussichtlich bis zum 27.6.2023 arbeitsunfähig krankgeschrieben. Der Arbeitsvertrag ging ja ursprünglich nur bis zum 31.5.2023.
Ist die Kündigung rechtens?

Und dort steht "Unter Einhaltung der tariflichen Kündigungsfrist von 7 Tagen werde ich ordentlich, fristgerecht zum 14.6.2023 gekündigt, jedenfalls vorsorglich zum nächstmöglichen Termin."

Theoretisch hätte der AG mich ja bereits zum 31.5 kündigen können weil am 30.5 habe ich bereits per WhatsApp die 4 wöchige AU mitgeteilt. Muss der AG jetzt bis 14.6 volles Gehalt noch zahlen? Und warum lässt dieser sich soviel Zeit?

Ändert sich etwas für den Arbeitgeber wenn ich Beispielsweise am 26.6. zu meinem Psychiater gehe und dieser mich nach Beurteilung weiter Arbeitsunfähig krankschreibt? Die Krankenkasse wird sich wohl in Kürze melden oder?

LG Holger

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