Doktorand ohne KV - Familienversicherung

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Himbeere
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Doktorand ohne KV - Familienversicherung

Beitrag von Himbeere » 19.06.2023, 11:09

Hallo liebes Forum,

ich möchte Jemanden helfen wieder im Leben Fuss zu fassen, habe aber leider nicht die Antwort auf sehr wichtige Fragen.

Die Situation ist folgende:
Die betreffende Person ist:
- seit über 10 Jahren nicht mehr krankenversichert, sie war vorher freiwillig gesetzlich versichert
- ist erwerbslos
- ist Doktorand
- ist über 55 Jahre

Nun könnte sie jemanden heiraten, der gesetzlich krankenversichert ist. Könnte sie dann ohne Beitragsschulden für nicht gezahlte Krankenversicherungsbeiträge begleichen zu müssen, familienversichert werden?

Eine gesetzliche Krankenversicherung schrieb dazu die Person müsse "nicht versicherungsfrei oder nicht von der Versicherungspflicht befreit sind".
:?: Was bedeutet das für den o.gen. Fall Doktorand ohne Einkommen, über 55 Jahre, wenn sie nun Jemanden heiratet, der gesetztlich Krankenversichert ist? Kann sie über die Familienversicherung ohne Beitragsschulden versichert werden?


Wie sieht es mit der Pflegeversicherung aus?

Ich wäre wirklich sehr dankbar für jede Hilfe

Himbeere

vikingz
Beiträge: 194
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Re: Doktorand ohne KV - Familienversicherung

Beitrag von vikingz » 20.06.2023, 17:32

Hallo,

die fachlich korrekte Antwort lautet, es besteht in Deuschland eine Pflicht zur Absicherung im Krankheitsfall. Soweit dieser bisher nicht nachgekommen wurde, ist das nachzuholen, unabhängig davon, ob man wegen einer Familienversicherung oder aus sonstige Gründen der GKV mit einer 10jährigen Versicherungslücke auffallen würde.

Erfahrungsgemäß wird man im Alter nur selten gesünder, dem Bekannten ist dringend zu raten, mit der Versicherung seiner Wahl - bevorzugt der letzten Versicherung, die ihn kennt - über eine Lösung zu reden. Es steht nahezu außer Frage, dass dieser Fall sowieso eintreten wird, je dringender er wird.

Als verheirateter Jemand ohne Einkünfte hat man Anspruch auf Familienversicherung, wenn keine Ausschlussgründe vorliegen, man sich also mal von der Versicherungspflicht auf Antrag hätte befreien lassen, eine hauptberuflich selbstständige Tätigkeit ausübt, verbeamtet wäre usw. usf. Ein Blick in die §§ 5 bis 10 SGB V gibt einen vollständigen Eindruck.

Inwieweit sich eine GKV überlegt, mit der Beibringung eines utopischen Beitragsrückstand eines mutmaßlich nicht zahlungswilligen bzw. -fähigen Unversicherten womöglich mehr Verwaltungskosten zu verbrauchen, als sie jemals als Gegenwert sehen wird, steht im rein praktischen (nicht rechtlichen) Ermessen der betreffenden Kasse. Ich glaube, das ist die konkreteste allgemeine Information, die Sie so zum Sachverhalt erhalten können.

Viele Grüße.

Himbeere
Beiträge: 2
Registriert: 16.06.2023, 11:57

Re: Doktorand ohne KV - Familienversicherung

Beitrag von Himbeere » 23.06.2023, 11:13

Hallo vikingz,

Danke schön für Deine verständliche Antwort.

Dir und allen hier im Forum ein schönes Wochenende!

Grüsse
Himbeere

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