Hallo,
ist es richtig, dass bei einem AU mit Z-Diagnose kein Krankengeld gewährt wird ?
Kein Krankengeld bei Z-Code
Moderator: Czauderna
Re: Kein Krankengeld bei Z-Code
Hallo,
man muss sich nur mal anschauen, was sich hinter der ICD Bezeichnung "Z" verbirgt -https://gesund.bund.de/icd-code-suche/z
dann wird man verstehen, warum das als Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht ausreichend ist.
Gruss
Czauderna
man muss sich nur mal anschauen, was sich hinter der ICD Bezeichnung "Z" verbirgt -https://gesund.bund.de/icd-code-suche/z
dann wird man verstehen, warum das als Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht ausreichend ist.
Gruss
Czauderna
Re: Kein Krankengeld bei Z-Code
Hallo Czauderna, deine Antwort leuchtet mir nicht ein, wenn ich bei deinem Link nicht nur oben schaue, sondern weiter runter scrolle und z.B. auf Z0.8. stoße, aber auch bei anderen Z-Diagnosen verstehe ich deine Aussage
MfG
nicht.dann wird man verstehen, warum das als Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht ausreichend ist
MfG
Re: Kein Krankengeld bei Z-Code
Hallo,
ja, vielleicht habe zu kurz geantwortet - "Z" für sich alleine gesehen, löst grundsätzlich keine Arbeitsunfähigkeit aus, die ist schon durch einen anderen ICD vorher gesichert. In den Erläuterungen heißt es auch als Hinweis ...... Z = Zustand nach betreffender Diagnose
ja, hätte ich dazuschreiben sollen. Danke für den Hinweis.
Gruss
Czauderna
ja, vielleicht habe zu kurz geantwortet - "Z" für sich alleine gesehen, löst grundsätzlich keine Arbeitsunfähigkeit aus, die ist schon durch einen anderen ICD vorher gesichert. In den Erläuterungen heißt es auch als Hinweis ...... Z = Zustand nach betreffender Diagnose
ja, hätte ich dazuschreiben sollen. Danke für den Hinweis.
Gruss
Czauderna