Hallo,
ich habe eine Frage zum Bonusheft. Bis zu wie viel Jahre alte Bonushefte kann man bei der Krankenkasse einreichen, um noch Bonus erhalten zu können.
rückwirkend Bonusheft einrechen
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Re: rückwirkend Bonusheft einrechen
Hallo,
in der Regel verjähren Leistungen drei Jahre nach dem Entstehen des Leistungsanspruchs. Die Drei-Jahresfrist beginnt mit dem auf die Leistung folgenden Kalenderjahr. Das sollte bei den Bonusleistungen genau so sein, allerdings sollte man sich schon mit seiner Krankenkasse in Verbindung setzen und auch mal ggf. in die Satzung der Kasse schauen.
Wenn es um das Bonusheft zum Zahnersatz geht, da gelten die drei Jahre auf jeden Fall, meine ich.
Gruss
Czauderna
in der Regel verjähren Leistungen drei Jahre nach dem Entstehen des Leistungsanspruchs. Die Drei-Jahresfrist beginnt mit dem auf die Leistung folgenden Kalenderjahr. Das sollte bei den Bonusleistungen genau so sein, allerdings sollte man sich schon mit seiner Krankenkasse in Verbindung setzen und auch mal ggf. in die Satzung der Kasse schauen.
Wenn es um das Bonusheft zum Zahnersatz geht, da gelten die drei Jahre auf jeden Fall, meine ich.
Gruss
Czauderna
Re: rückwirkend Bonusheft einrechen
Vielen Dank!