Krankengeld niedriger bei Gehalt über BBG mit vielen vs keinen Sonderzahlungen?

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Moderator: Czauderna

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Kronos
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Krankengeld niedriger bei Gehalt über BBG mit vielen vs keinen Sonderzahlungen?

Beitrag von Kronos » 27.12.2023, 16:14

Hallo alle zusammen,

ich habe eine Frage zum Krankengeld.

Mein Gehalt ist über der BBG, monatlich ca. 5.500€ brutto, ca 3400€ netto.
Sonderzahlungen sind ca 11.500€ brutto jährlich, tariflich geregelt (IG Metall).
Die Sonderzahlungen sind soweit ich es sehen kann nicht SV-KV pflichtig, da die BBG schon per Grundgehalt gerissen wird.

Im Krankengeld wird mein Tagesbetrag nun durch die 90% netto Regel limitiert.
Wären die tariflichen Sonderzahlungen monatlich im Grundgehalt inkludiert, ergäbe sich ein deutlich höheres Krankengeld, da das monatliche netto viel höher wäre und die 90% Grenze somit deutlich später erreicht würde.

So wie ich es sehe ist das alles "korrekt"?
Es mutet nur sehr merkwürdig an mit BBG in die GKV einzuzahlen, aber nicht ansatzweise den Höchstsatz des Krankengeldes zu erhalten (ca. 10% weniger als maximal-Krankengeld).

Oder zählt für das Monatsbrutto in den Online Rechnern auch nur das monatliche BBG Brutto + netto?
Frage mich dann nur wer in diesem Fall überhaupt Höchst-Krankengeld bekommt? Gehalt über BBG scheint ja nicht auszureichen?

Herzlichen Dank für die Hilfe!

Czauderna
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Re: Krankengeld niedriger bei Gehalt über BBG mit vielen vs keinen Sonderzahlungen?

Beitrag von Czauderna » 27.12.2023, 16:35

Hallo und willkommen im Forum,
hier zum Einstieg eine Erläuterung zur Berechnung im Zusammenhang mit dem Höchstkrankengeld. https://www.vdek.com/vertragspartner/l ... ngeld.html
Vielleicht dazu erst mal eine Anmerkung - Für die Berechnung des Krankengeldes gibt es den Bemessungszeitraum und das ist in der Regel der letzte abgerechnete Lohnzahlungszeitraum vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit zzgl. der erhaltenen Sonderzahlung der letzten 12 Monate.
Für die Beitragszahlung gilt das Jahresarbeitsentgelt (JAE).
Gruss
Czauderna

Kronos
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Re: Krankengeld niedriger bei Gehalt über BBG mit vielen vs keinen Sonderzahlungen?

Beitrag von Kronos » 23.02.2024, 15:38

Herzlichen Dank dir!

GS
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Re: Krankengeld niedriger bei Gehalt über BBG mit vielen vs keinen Sonderzahlungen?

Beitrag von GS » 01.03.2024, 01:29

Hallo Kronos,
das ist jetzt vllt. etwas hinterhergewackelt, aber nur um den Deckel drauf zu machen:

Es gibt vier Messlatten - die kürzeste kommt zum Zuge:
1) 100 % laufendes Netto (also ohne Jahressonderzahlungen)
2) 90 % Netto im Jahresdurchschnitt
3) 70 % Bruttobezüge
4) 70% Beitragsbemessungsgrenze KV/PV

In Deinem Fall ist es wohl die Nummer 4.

Welche auch immer - vor Auszahlung wird das so berechnete (Brutto)Krankengeld noch um die Versichertenanteile an Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung gekürzt, also um reichlich 12 %.

Immerhin: Durch diese Kürzung zählen die KG-Bezugszeiten als Beitragszeiten R/A/P.

Gruß
von GS

Kronos
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Re: Krankengeld niedriger bei Gehalt über BBG mit vielen vs keinen Sonderzahlungen?

Beitrag von Kronos » 01.03.2024, 16:36

Hallo GS,

kein Problem und trotzdem vielen dank, vielleicht hilft es ja irgendwann jemand anderem weiter!

Dachte aber, dass ich Fall 2) reiße.

So wird es zumindest ausgespuckt wenn man den Rechner hier verwendet:
https://www.smart-rechner.de/krankengeld/rechner.php

Bei 5600€ monatlichem brutto ohne Einmalzahlungen (nicht KV pflichtig da über Bemessungsgrenze) und 3410€ netto (nur auf Monatsbrutto 5600€ ohne Einmalzahlungen bezogen, Skl 1, keine Kinder) lag mein brutto Krankengeld bei 102€, netto 89€. Also ca. 10€ weniger als Höchst-brutto-Krankengeld (113€).
Im Rechner wird das brutto Krankengeld dann gedeckelt auf 102€ durch die 90% Regel bzw. 2).

Hatte dann geschlussfolgert, dass man die maximalen 113€ Höchst-brutto-Krankengeld wegen 2) nur bei günstiger Steuerklasse bekommt. Irgendjemand muss ja dieses Höchst-brutto-Krankengeld erhalten, Einkommen über BBG als Single mit Stkl 1 reicht scheinbar nicht?

GS
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Re: Krankengeld niedriger bei Gehalt über BBG mit vielen vs keinen Sonderzahlungen?

Beitrag von GS » 03.03.2024, 10:42

Ha0llo Kronos,

ja, die Steuerklasse wirkt sich natürlich aus, da sie die Höhe des lfd. Netto beeinflusst. Auch die Länge der Arbeitsunfähigkeit (AU) spielt eine Rolle.

Bei kürzerer AU etwa genau einen Monat über die 6 Wochen Gehaltsfortzahlung etwa im August wirken sich auch nicht die Sonderzahlungen aus die man im Mai und/oder im November erhält. So können "90 % netto" bei Steuerklasse 1 niedriger sein als "70 % BBG", wie in Deinem Beispielfall.

Bei längerer AU z.B. ein ganzes Jahr, sieht die Sache etwas anders aus.

Ausgehend von den 3.410 € netto mit Steuerklasse 1 kommt mein HB-Brutto-Netto-Rechner
https://www.handelsblatt.com/brutto-netto-rechner/ für 2023 auf ein Brutto vo 5.567 € monatlich

Bei 12+2 Bruttogehältern im Jahr ergeben sich 77.938 als Jahresbrutto, Netto mit Steuerklasse 1 sind es 46.812 €,
mit Steuerklasse 3 aber 53.085 €.
Und jetzt die Messlatten, hier beschränkt auf Latte 2 (90 % Netto) und Latte 4 (70 % BBG), alles für 2023:
2) 90% von 46.812 = 42.131 € / 360 = 117,03 €/Tag bei Steuerklasse 1
2) 90% von 53.085 = 47.777 € / 360 = 132,71 €/Tag bei Steuerklasse 3
4) 70% von 59.850 = 41.895 € / 360 = 116,38 €/Tag bei Steuerklasse 1 oder 3

Tatsächlich nehmen sich die Latten 2 und 4 bei Steuerklasse 1 nicht viel, während der Kollege mit Steuerklasse 3 durch die Latte 4 ganz schön gekniffen ist. Sie nimmt ihm pro Tag zusätzlich 16,33 € Bruttokrankengeld weg, jeden Monat also 490 € (Netto ca. 430 €).

Gruß
von GS

Kronos
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Re: Krankengeld niedriger bei Gehalt über BBG mit vielen vs keinen Sonderzahlungen?

Beitrag von Kronos » 03.03.2024, 13:28

Hallo GS,

danke für den ausführlichen Beitrag, aber jetzt bin ich etwas verwirrt.

Dachte das "Netto" in der Regel 2) berechnet sich aus dem Monatsnetto, also ohne Sonderzahlungen?
Habe im Link von Czauderna mal gesucht, in der langen PDF jedoch erstmal nichts gefunden.

In deinem Beispiel führt die so gerechnete Limitierung praktisch zu keiner Auswirkung, da alle Krankengeld-Limits über dem maximalen Krankengeld für 2023 liegen: 116,32€.

Um es zu konkretisieren:
Mein Monatsbrutto war 5655€, netto 3414€ (2022). Sonderzahlungen 11800€, aber alle nicht relevant da schon über BBG für KV (bestätigt von KK).
Gibt man das in den Rechner ein (https://www.smart-rechner.de/krankengeld/rechner.php) ergeben sich für 2022 102,42€ brutto KG und 89,65€ netto.
Fast genau das mir gezahlte Krankengeld, gedeckelt von 90% 3414€ netto = 3072€ = 102,42€ brutto/Tag (siehe Rechner).
Ca. 10€ unter dem Maximal-Brutto-Krankengeld für 2022, 112,88€.

Also gehe ich davon aus, dass das herangezogene Netto zur Deckelung vom Monats-Netto ohne Sonderzahlungen (da auch nicht KV pflichtig) berechnet wird. Maximal-Brutto-Krankengeld erhält hier jemand, der eine bessere Steuerklasse als Stkl 1 hat, da das Monats-Netto Gehalt steigt und die 90% Regel später limitiert.

GS
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Re: Krankengeld niedriger bei Gehalt über BBG mit vielen vs keinen Sonderzahlungen?

Beitrag von GS » 03.03.2024, 15:54

Hallo Kronos,
danke für Deine Rückmeldung und deine Geduld.

Also die au-Phase lag in 2022, nicht 2023. Okay.

Ohne jetzt die Gäule scheu machen zu wollen: Aber ich will es hier nicht ganz ausschließen, dass Du nach Deinen Angaben
- laufendes Brutto 5.655 €
- laufendes Netto 3.414 €
- Sonderzahlungen (brutto) 11.800 €
damals zuwenig Krankengeld erhalten hast.

Gebe ich für 2022 Deine drei Werte oben in den Krankengeldrechner ein, ermittelt der ein Bruttokrankengeld von 112,87 € und ein Netto-KG (also effektiv ausgezahltes KG) von 98,65 €.

Setze ich die Sonderzahlungen auf 0 € - das hieße dann ja, dass ich keine Sonderzahlungen erhalte - geht der Rechner zurecht von 12 normalen Nettogehältern aus und rechnet dann immer noch korrekt das Brutto-Krankengeld von 90 % Netto (0,9 x 113,80 =102,42) aus.

Den Fehler macht m. E. auch nicht der Rechner, sondern die Kasse, indem auch sie so tut, als gäbe es diese Sonderzahlungen nicht.
Gut, sie seht davon keinen Cent Mehrbeitrag, da Du ja schon mit 12 x "laufend" über der BBG liegst. Aber darauf kommt es nicht an.

Denn bei der Krankengeldberechnung gehört es schon hinein, da die Begrenzung "90 % Netto" das gesamte Netto berücksichtigen muss und nicht nur das 12-fache des normalmonatlichen Netto.
Prüfe mal dein Gesamtnetto 2022 (Brutto waren es ja 79.660 € (12 x 5.655 + 1 x 11.800).

Waren es mehr als 45.520 €? Wenn ja, dann waren 90 % davon auch mehr als 40.968 €, also dem 12-fachen von 3.414 €.

Und genau in diesem Fall
"100 % laufendes Netto < 90 % durchschnittliches Netto"
darf die Kasse nicht auch noch das laufende Netto auf 90 % herunterkürzen, allenfalls maximieren auf (niedrigere) 70 % der 2022er BBG von 58.050 € (mtl. 4.837,50 €).

Was der KG-Rechner ja auch macht, wenn Du wieder die 11.800 € Sonderzahlung korrekterweise mit angibst: Brutto-Krankengeld 112,87 €.

Langer Schreibe kurzer Sinn: Deine Kasse sollte die Sonderzahlungen nicht ausklammern, nur weil sie davon keine Beiträge sieht.

Gruß
von GS

Kronos
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Re: Krankengeld niedriger bei Gehalt über BBG mit vielen vs keinen Sonderzahlungen?

Beitrag von Kronos » 03.03.2024, 18:13

Hallo GS,

ganz im Gegenteil, danke dir für deine Zeit, das ist ja völlig freiwillige Arbeit hier!

So wie du es schilderst hatte ich es auch lange verstanden.
Aber beim Online Rechner wird es gegenteilig geschildert:
Geben Sie bitte dann Ihr für die Krankenversicherung beitragspflichtiges Bruttogehalt des letzten Monats vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit ein. Zum Bruttoeinkommen zählen auch Sachbezüge, vermögenswirksame Leistungen und Mehrarbeitsvergütungen. Einmalig gezahlte Arbeitsentgelte, wie z.B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bitte hier nicht eintragen. Der beitragspflichtige Teil des Bruttogehalts ist der Teil, der zur Beitragsberechnung für die Krankenversicherung zugrunde gelegt wurde. Beitragsfreie Bezüge bleiben hingegen bei der Berechnung des Krankengeldes unberücksichtigt.

Als nächstes geben Sie bitte Ihr monatliches Nettoeinkommen (Berechnung mit dem Gehaltsrechner) des letzten Monats vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit an. Das Nettogehalt ist das um die Steuern sowie um die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung verminderte BruttoArbeitsgehalt. Auch hier werden Einmalzahlungen, wie z.B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld nicht berücksichtigt.

Die Angabe der Einmalzahlungen erfolgt als nächstes: Geben Sie bitte den beitragspflichtigen Teil Ihrer erhaltenen Einmalzahlungen der letzten 12 Monate vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit an. Einmalzahlungen sind z.B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder Gewinnbeteiligungen. Der beitragspflichtige Teil der Einmalzahlungen ist der Teil, der zur Beitragsberechnung für die Krankenversicherung zugrunde gelegt wurde. Beitragsfreie Bezüge bleiben hingegen bei der Berechnung des Krankengeldes unberücksichtigt. Die Einmalzahlungen werden bei der Krankgengeld­berechnung dem monatlichen Gehalt anteilig hinzugerechnet und somit berücksichtigt.
Danach müsste man auch bei der Brutto-Angabe nur das Brutto bis BBG angeben, wobei das hier keine Rolle spielt.

In der PDF von Czauderna's Link finde ich folgendes (Seite 174 & 175), wenn ich es richtig verstehe steht da eine Nichteinbeziehung der nicht-KV pflichtigen Sonderzahlungen:
Das Regelentgelt aus dem laufenden Arbeitsentgelt wird gemäß § 47 Abs. 2 Satz 6 SGB V um den 360. Teil des einmalig gezahlten Arbeitsentgelts erhöht, das in den letzten 12 Kalendermonaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit nach § 23a SGB IV der Beitragsberechnung zugrunde gelegen hat (Hinzurechnungsbetrag). Maßgebend für die Ermittlung des Brutto-Hinzurechnungsbetrags ist ausschließlich der in der Krankenversicherung beitragspflichtige Teil der Einmalzahlungen.

[...]

Das kalendertägliche Nettoarbeitsentgelt wird anschließend um einen kalendertäglichen NettoHinzurechnungsbetrag erhöht.

Hierzu ist gemäß § 47 Abs. 1 Satz 3 SGB V auf den Brutto-Hinzurechnungsbetrag zum Regelentgelt das Verhältnis zwischen dem kalendertäglichen Regelentgeltbetrag und dem kalendertäglichen Nettoarbeitsentgelt anzusetzen. Für die Ermittlung des Netto-Hinzurechnungsbetrages ist das Höchstregelentgelt unerheblich. Das bedeutet, dass für die Berechnung auch dann das volle Regelentgelt herangezogen wird, wenn es das Höchstregelentgelt übersteigt. Anderenfalls würde die „individuelle Brutto-/NettoLohnrelation“ verfälscht mit der Folge, dass der Netto-Hinzurechnungsbetrag zum Nettoarbeitsentgelt zu hoch wäre.

Das Krankengeld beträgt 70 v.H. des kumulierten kalendertäglichen Regelentgelts (§ 47 Abs. 1 Satz 1 SGB V). Es darf allerdings 90 v.H. des kumulierten kalendertäglichen Nettoarbeitsentgelts nicht übersteigen (§ 47 Abs. 1 Satz 2 SGB V). Außerdem darf das Krankengeld gemäß § 47 Abs. 1 Satz 4 SGB V nicht höher sein als das laufende kalendertägliche Nettoarbeitsentgelt vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit, also das laufende Nettoarbeitsentgelt ohne Berücksichtigung des NettoHinzurechnungsbetrages.
https://www.vdek.com/content/vdeksite/v ... und_VG.pdf

In meinem Fall wäre das eine eklatante Summe (78 Wochen), aber nichtmal der VdK konnte mir hier weiterhelfen :lol:
Jetzt wo ich diesen Abschnitt gefunden habe vermute ich es passt so, aber sicher bin ich nicht - bist du dir "sicherer" (berufl. Praxis?)?

In der Beispielsrechnung auf S. 175 (Beispiel 101) wäre der Netto-Hinzurechnungsbetrag ja auch 0, wegen Brutto-Hinzurechnungsbetrag = 0.

GS
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Re: Krankengeld niedriger bei Gehalt über BBG mit vielen vs keinen Sonderzahlungen?

Beitrag von GS » 03.03.2024, 19:25

Hallo Kronos,

ich melde mich morgen früh wieder, bin um 19 h zum Abendessen verabredet.

Bis dahin aber eine kleine "Kopfnuss" zum Vergleich:
in Kollege von Dir - selbe oder andere Firma egal - hatte 2022 das gleiche Jahresbrutt - ich kam bei 12 x 5655 +11800 auf 79660 €.
Nur lässt der sich das gehalt in 12 gleichen Monatsbeträge auszahlen - brutto 6833 monatlich und netto 3.903 €.

Bei ihm rechnet die gleiche Kasse so:
Brutto-Krankengeld /Monat = Minimum (90 % Netto; 70 % BBG) = Minimum( 0,9 x 3.903; 0,7 x 4.837,50) =Minimum (3.513; 3.386) = 3.386
Brutto-Krankengeld/Tag = 3.386/30 =112,87 €/Tag

Bei Dir - mit dem gleichen Jahreswerten für Brutto, für Netto und nicht zuletzt mit dem exakt gleichen GKV-Beitrag (!) kommt die Kasse aber nur auf ein Brutto-Krankengeld von 102,42 €/Tag. Finde den Fehler :mrgreen:

Ok, vllt. bin ja auch ich auf dem Holzweg :wink: Aber so sicher ist das nicht

Die ganzen mitgelieferten Quelltexte schau ich mir natürlich noch an, aber nicht mehr heute.

Gruß
von GS
Zuletzt geändert von GS am 03.03.2024, 23:33, insgesamt 1-mal geändert.

GS
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Re: Krankengeld niedriger bei Gehalt über BBG mit vielen vs keinen Sonderzahlungen?

Beitrag von GS » 03.03.2024, 23:02

Hallo Kronos,

da es morgen zeitlich eng wird, melde ich mich doch noch heute. Ich glaube, fündig geworden zu sein.
Rechnertext:
Geben Sie bitte dann Ihr für die Krankenversicherung beitragspflichtiges Bruttogehalt des letzten Monats vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit ein. Zum Bruttoeinkommen zählen auch Sachbezüge, vermögenswirksame Leistungen und Mehrarbeitsvergütungen.
also Deine damaligen 5.655 €
Einmalig gezahlte Arbeitsentgelte, wie z.B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bitte hier nicht eintragen.
Die kommen noch weiter unten, aber sie kommen!
Der beitragspflichtige Teil des Bruttogehalts ist der Teil, der zur Beitragsberechnung für die Krankenversicherung zugrunde gelegt wurde. Beitragsfreie Bezüge bleiben hingegen bei der Berechnung des Krankengeldes unberücksichtigt.
Wie z.B. der Arbeitgeberzuschuss zu GKV/SPV. Deshalb fragt der Rechner das ja auch nicht ab.
Als nächstes geben Sie bitte Ihr monatliches Nettoeinkommen (Berechnung mit dem Gehaltsrechner) des letzten Monats vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit an. Das Nettogehalt ist das um die Steuern sowie um die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung verminderte BruttoArbeitsgehalt. Auch hier werden Einmalzahlungen, wie z.B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld nicht berücksichtigt.
Jetzt melden sich deine damaligen 3.414 € zu Wort.
Die Angabe der Einmalzahlungen erfolgt als nächstes:
Na siehste, na also!
Geben Sie bitte den beitragspflichtigen Teil Ihrer erhaltenen Einmalzahlungen der letzten 12 Monate vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit an. Einmalzahlungen sind z.B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder Gewinnbeteiligungen. Der beitragspflichtige Teil der Einmalzahlungen ist der Teil, der zur Beitragsberechnung für die Krankenversicherung zugrunde gelegt wurde.
Also tragen wir hier, wie vom Rechner gewünscht, Deine 11.800 € ein.
Beitragsfreie Bezüge bleiben hingegen bei der Berechnung des Krankengeldes unberücksichtigt.
So weit, so klar. Dem Grunde nach beitragsfreie Bezüge, versteht sich!
Die Einmalzahlungen werden bei der Krankgengeld­berechnung dem monatlichen Gehalt anteilig hinzugerechnet und somit berücksichtigt.
Sag ich doch die ganze Zeit :wink:

Und deshalb ist das die falsche Schlussfolgerung:
Kronos meint:
Danach müsste man auch bei der Brutto-Angabe nur das Brutto bis BBG angeben, wobei das hier keine Rolle spielt.
Na, eben nicht! Warum sonst würde der Rechner danach fragen?

Schon die Gegenrechnung gemacht, also das gleiche Brutto eingegeben, aber nicht auf 13 oder 14 Gehälter verstreut, sondern auf 12 Gehälter konzentriert?
Input:
Brutto 6.638 € statt 5.655
Netto 3.903 € statt 3.414
Sonderzahlungen : 0 €statt 11.800
Output:
Bruttokrankengeld 112,87 € statt 102,42
Nettokrankengeld 98,65 € statt 89,52

Das hätte ixh beinahe vergessen:
Text aus Czaudernas* Quelle:
Das Krankengeld beträgt 70 v.H. des kumulierten kalendertäglichen Regelentgelts (§ 47 Abs. 1 Satz 1 SGB V).
Meine eingänglichen Messlatten 3 und 4
Es darf allerdings 90 v.H. des kumulierten kalendertäglichen Nettoarbeitsentgelts nicht übersteigen (§ 47 Abs. 1 Satz 2 SGB V).
Messlatte 2
Außerdem darf das Krankengeld gemäß § 47 Abs. 1 Satz 4 SGB V nicht höher sein als das laufende kalendertägliche Nettoarbeitsentgelt vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit, also [100% des] das laufende Nettoarbeitsentgelt ohne Berücksichtigung des NettoHinzurechnungsbetrages.
Messlatte 1

* Czauderna moderiert hier und ist in GKV-Themen weitaus besser bewandert als ich. Das gilt u. a. auch für die Mitforisten @heinrich, @Fried, @ratte1 oder @vikingz. Vielleicht meldet sich ja noch einer von diesen und rückt hier die Konturen zurecht.

Gruß
von GS

Czauderna
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Re: Krankengeld niedriger bei Gehalt über BBG mit vielen vs keinen Sonderzahlungen?

Beitrag von Czauderna » 04.03.2024, 10:24

Hallo,
ich bin hier ganz bei GS., sehe es genau so. Allerdings bin ich schon seit 2016 raus aus dem alltäglichen Geschäft und es kommt hinzu, dass bei uns schon sehr, sehr lang der Kollege Computer die Krankengeldberechnung vornimmt, d.h. die Daten der Verdienstbescheinigungen werden übernommen und dann wird automatisch berechnet. deshalb gilt hier auch für mich, dass eine Korrektur, wenn erforderlich durch einen anderen Experten natürlich angezeigt ist.
Gruss
Czauderna

Kronos
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Re: Krankengeld niedriger bei Gehalt über BBG mit vielen vs keinen Sonderzahlungen?

Beitrag von Kronos » 04.03.2024, 13:25

Herzlichen Dank GS für deine ausführliche Einschätzung und natürlich auch an Czauderna.
Und wie gesagt, bitte keinen Stress fühlen hier zu antworten :!:

Stimmt ihr mir zu, dass der Knackpunkt in dieser Frage folgender ist:
Gelten nicht-KV pflichtige Sonderzahlungen (Grundgehalt über BBG) als beitragsfreie oder als beitragspflichtige Einmalzahlungen.

Im "Goldstandard" von Czauderna (S. 175) steht folgendes:
Maßgebend für die Ermittlung des Brutto-Hinzurechnungsbetrags ist ausschließlich der in der Krankenversicherung beitragspflichtige Teil der Einmalzahlungen.
[...]
Das kalendertägliche Nettoarbeitsentgelt wird anschließend um einen kalendertäglichen NettoHinzurechnungsbetrag erhöht.

Hierzu ist gemäß § 47 Abs. 1 Satz 3 SGB V auf den Brutto-Hinzurechnungsbetrag zum Regelentgelt das Verhältnis zwischen dem kalendertäglichen Regelentgeltbetrag und dem kalendertäglichen Nettoarbeitsentgelt anzusetzen.
Die Formel für den Netto-Hinzurechnungsbetrag ist (siehe Beispiel 101 von S. 175 am Ende dieses Beitrags):
Nettoarbeitsentgelt : Regelentgelt * Brutto-Hinzurechnungsbetrag

D.h. bei einem Brutto-Hinzurechnungsbetrag von 0 wäre auch der Netto-Hinzurechnungsbetrag = 0.

Nun schreibt meine KV wortwörtlich (vor Monaten):
Es gab Einmalzahlungen, die in der Krankenversicherung nicht steuer- bzw. sozialversicherungspflichtig waren, sondern nur in der Renten- und Arbeitslosenversicherung. Daraus ergibt sich ein „geringerer“ Hinzurechnungsbetrag für Ihr Krankengeld.

Als konkretes Fallbeispiel für Ihr Krankengeld:
Beitragspflichtige Einmalzahlungen:

Krankenversicherung: 0€
Rentenversicherung: 11800€
Arbeitslosenversicherung: 11800€
Die Sonderzahlungen werden hier also als nicht-beitragspflichtig definiert.

Dazu muss erwähnt werden, dass ich während dem Krankengeld Bezug weiterhin die Sonderzahlungen meines AGs erhalten habe, gemäß IG-Metall Tarifvertrag.
Dachte nur das wäre ein Bonus meines AGs und nicht die Norm. Wenn das die Norm wäre, wäre es allerdings auch merkwürdig, da man dann je nach zeitlicher Lage der Sonderzahlungen und Anfang/Ende des Krankengeld-Bezugs in Summe mehr oder weniger erhalten würde :shock:

Der paradoxe Umstand mit 13/14 Gehälter vs 12 würde sich auflösen lassen falls für das Nettoentgelt nur der Betrag bis zur BBG gilt.
Ehrlich gesagt konnte ich dazu bisher in der PDF nichts finden.

Wahrscheinlich müsste ich einmal bei der Service Hotline meiner Rechtsschutz-Versicherung anrufen um die Frage endgültig zu klären.
Da ich körperlich schwer angeschlagen bin dauert das vermutlich leider noch etwas - tippen lässt sich besser in Häppchen aufteilen als ein Telefonat leider.

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Beispiel 101, S. 175:
Screenshot_20240304_115901_Acrobat for Samsung.jpg
Screenshot_20240304_115901_Acrobat for Samsung.jpg (200.77 KiB) 3911 mal betrachtet

GS
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Re: Krankengeld niedriger bei Gehalt über BBG mit vielen vs keinen Sonderzahlungen?

Beitrag von GS » 06.03.2024, 00:32

Kronos schiebt nach:
Dazu muss erwähnt werden, dass ich während dem Krankengeld Bezug weiterhin die Sonderzahlungen meines AGs erhalten habe, gemäß IG-Metall Tarifvertrag.
Ohne auf den Rest des letzten Beitrags einzugehen: Wenn die Sonderzahlungen wie endlich geschrieben doch noch um die Ecke gekommen waren, ist insoweit auch kein Verdienst ausgefallen. Und so weiter und so fort und ad infinitum ...

Ich bin raus.

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