Krankengeld fehlt obwohl Widerspruch erfolgreich

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Bluub20
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Krankengeld fehlt obwohl Widerspruch erfolgreich

Beitrag von Bluub20 » 04.06.2024, 23:47

Hallo,

Mir ist aufgefallen dass glaube 3 Monate Krankengeld fehlen.

Also, nachdem ich meinen Widerspruch bei der Krankenkasse eingereicht hatte im Dezember -habe ich vom Arbeitgeber eine Zahlung erhalten, dann nachdem mein Widerspruch erfolgreich war- eine Einmalzahlung von der Krankenkasse erhalten so am Anfang Februar.

Dann später wieder vom Arbeitgeber eine Zahlung ende Februar (Bonus war ca. in Höhe von einem Monatslohn).

Danach erfolgte keine Zahlung mehr weder von der Krankenkasse noch vom Arbeitgeber.

Bis jetzt hatte ich aber lückenlos Krankmeldungen nachgereicht. Und auch kein Schreiben von der Krankenkasse erhalten, dass es wieder eingestellt wurde.

Von Arbeitgeber hab ich aber paar Verdienstabrechnungen bekommen Überweisung 0 EUR.

Hab mir nichts dabei gedacht, weil ja eigentlich Zahlungseingänge von der Krankenkasse erwarte. Habe gehofft dass wieder eine Einmalzahlung kommt, aber da kam nichts.

Muss ich da etwa proaktiv was machen?

Gruß
Bluub20

Czauderna
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Re: Krankengeld fehlt obwohl Widerspruch erfolgreich

Beitrag von Czauderna » 05.06.2024, 08:03

Hallo,
ja, die Krankenkasse mal fragen wäre ein guter Gedanke, denn Arbeitsentgelt und Krankengeld nebeneinander geht grundsätzlich nicht, es sei denn es gibt dafür eine Erklärung.
Gruss
Czauderna

Bluub20
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Re: Krankengeld fehlt obwohl Widerspruch erfolgreich

Beitrag von Bluub20 » 05.06.2024, 21:53

hi danke für die schnelle rückmeldung.

ja das hab ich bereits nachgefragt via mail, für welchen Monat welche Leistung erfolgte damit ich mal nen überblick habe. Denke ich würde da einen Brief erhalten.

ich hätte da mal paar fragen:

1.ich dachte der Arbeitgeber würde es der Krankenkasse melden wenn ich irgendwelchen Bonus erhalte. Oder hätte ich das etwa melden sollen?

2. habe nochmal das schreiben durchgelesen wo ich eine Antwort auf meinen Widerspruch erhalten hatte.

"..Hierbei kommen wir zu dem Ergebnis, dass wir ihrem Widerspruch abhelfen.

unseren Bescheid vom 29.11.23 nehmen wir deshalb zurück.

Wir erkennen eine weitere Arbeitsunfähigkeit über den 22.12.23 hinaus an und werden das Ihnen zustehende Krankengeld auszahlen."

das hab ich erst jetzt bemerkt "EINE weitere Arbeitsunfähigkeit" heißt es etwa dass nur eine einzige weitere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach dem 22.12.23 anerkennt und später keine mehr?

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Re: Krankengeld fehlt obwohl Widerspruch erfolgreich

Beitrag von Czauderna » 06.06.2024, 09:14

Hallo,
auch das kann ich leider nicht sagen, sondern nur die Kasse. Wenn es wirklich nur um eine Anerkennung einer Folgemeldung ginge, dann hätte das eigentlich klarer formuliert werden müssen.
Gruss
Czauderna

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Re: Krankengeld fehlt obwohl Widerspruch erfolgreich

Beitrag von Bluub20 » 06.06.2024, 23:35

alles klar ich danke dir, ich schreibe nochmals die Krankenkasse an

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Re: Krankengeld fehlt obwohl Widerspruch erfolgreich

Beitrag von Bluub20 » 11.06.2024, 13:22

als Rückmeldung erhielt ich lediglich die info, ich soll bei der Krankenkasse anrufen.

habe daraufhin um eine schriftliche Rückmeldung gebeten.

Angenommen, Krankengeld wurde vorher komplett eingestellt z.b AU lückenhaft oder aufgrund der Zahlung vom arbeitgeber- dann müsste ich doch eine schriftliche info erhalten oder? weil das wäre doch ein Verwaltungsakt und somit müsste es nachweislich an mich übergeben worden sein?

Dass Krankengeld in der zeit ruht, während Arbeitgeber Geld auszahlt steht zwar in einem Schreiben und somit klar. aber es fehlen ja trotzdem glaube 2-3 Monate Krankengeld

Czauderna
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Re: Krankengeld fehlt obwohl Widerspruch erfolgreich

Beitrag von Czauderna » 11.06.2024, 14:25

Hallo,
das Krankengeld ruht nur für solche Zeiten, für die der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung leistet. Sonderzahlungen werden beitragsmäßig dem letzten abgerechneten Lohnzahlungszeitraum (Ablauf der Entgeltfortzahlung) zugeschlagen, führen demnach nicht zum Ruhen des laufenden Krankengeldanspruchs.
Wird Krankengeld komplett eingestellt, weil es keine passenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen gibt, dann endet damit auch die Arbeitsunfähigkeit
automatisch und es gibt in der Regel keinen schriftlichen Verwaltungsakt. Eine schriftliche Info allerdings gibt es schon, nämlich die Info, was die
Kasse an das Finanzamt übermittelt hat (Krankengeld von bis und Höhe).
Gruss
Czauderna

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Re: Krankengeld fehlt obwohl Widerspruch erfolgreich

Beitrag von Bluub20 » 11.06.2024, 15:17

danke für die schnelle Rückmeldung.

Ok jetzt bin ich wirklich verwirrt.

Paar Tage nach dem Schreiben, dass mein Widerspruch akzeptiert wurde und über den 22.12.23 hinaus krankengeld erhalte, habe ich dieses Schreiben bekommen:
---
Bescheinigung über Bezug von Entgeldersatzleistungen für das Jahr 2023


"...Im kalenderjahr 2023 haben Sie Entgeltersatzleistungen bezogen. Folgende Daten(einschließlich der ggf. von Ihnen zu tragenden Beiträge zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) wurden daher an das Finanzamt unter der Angabe Ihrer Steuer-nr......

übermittelt:

von xxxx bis 22.12.23

---

da es sich um 2023 handelt hab ich mir dabei nichts gedacht.

jedoch hab ich anfang februar 2024 auch krankengeld erhalten für bis ende januar 2024.

Achja, vor paar wochen hatte ich ein Schreiben von der krankenkasse erhalten - dass ich wegen Regelaltersrente antrag stellen soll. Das ist ja auch in Ordnung. jedoch fehlt das Krankengeld :?:

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Re: Krankengeld fehlt obwohl Widerspruch erfolgreich

Beitrag von Bluub20 » 11.06.2024, 17:35

Und ich habe nochmal die AU komplett überprüft in der APP.


tatsächlich ist mir eins aufgefallen für die Krankmeldung 18.01 ist zwar hinterlegt aber Grund fehlt. ich weiß nicht ob das ein fehler von meinem arzt oder doch darstellungsfehler ist. zudem sehe ich auf dem Au welche ich bekommen habe, da fehlt die unterschrift. aber stempel ist dabei.

Da heutzutage alles digital abläuft wegen eAU hab ich das auch nicht wirklich wahrgenommen. Also ich bin da wirklich verwirrt, und keine Ahnung wann ich überhaupt mal ne Rückmeldung von der Krankenkasse erhalte. Telefonisch finde ich es etwas kritisch, vorallem der nachweisbarkeit.

Dazu noch, was mit den fehlendem Krankengeld und noch schlimmer Versicherungsbeiträge in den letzten Monaten. Wenn das die Krankenkasse nicht bezahlt ob ich dafür aufkommen muss?

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Re: Krankengeld fehlt obwohl Widerspruch erfolgreich

Beitrag von Czauderna » 11.06.2024, 19:00

Hallo,
ja, für abgelaufene Kalenderjahre wird eine solche Meldung immer erstellt.
Alles andere in deinem Fall ist jetzt aber irgendwie irritierend.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ohne ICD-Schlüssel?
Das hatte ich auch noch nie in meiner Praxis, jedenfalls nicht in der Form, dass wir das telefonisch nicht mit dem Ersteller der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hätten abklären können.
Die Frage nach den Beiträgen - ja, die müsstest du nachzahlen, allerdings hätte sich hier die Krankenkasse bestimmt schon gemeldet.
Nein die Leistungen (außer ggf. Krankengeld) werden weiterhin von der Kasse übernommen (Beitragszahlung vorausgesetzt).
Gruss
Czauderna

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Re: Krankengeld fehlt obwohl Widerspruch erfolgreich

Beitrag von Bluub20 » 13.06.2024, 16:23

ja genau keine ICD-Schlüssel

und habe wieder die rückmeldung erhalten...bitte zurückrufen.

ich bin langsam am verzweifeln, was ist den das für eine Information was via Mail oder per POST nicht mitgeteilt werden darf. Nur telefonisch?
das macht mich skeptisch, und aus diesem Grund möchte ich auch nicht anrufen sondern möchte es in schriftlicher Form haben.

Habe nochmals die Briefe überprüft kurz nachdem ich das Ergebnis wegen erfolgreichen Widerspruch erhalten hatte, hatte ich paar Briefe erhalten auch da stand drin bitte zurückrufen. Ohne großen Inhalt.

Soweit ich weiß kann ich meine Beschwerde an der Krankenkasse weitergeben, aber macht das den hier Sinn? Vorallem weil vorher ein Teamleiter damals krankengeld einstellen wollte und nur durch den Widerspruch abhelfen konnte. Ich weiß ja nicht ob die Beschwerde nur dann beim Teamleiter landet. Oder gibt es andere Möglichkeiten damit ich zu der Info komme warum ich kein Krankengeld erhalte?

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Re: Krankengeld fehlt obwohl Widerspruch erfolgreich

Beitrag von Czauderna » 13.06.2024, 20:01

Hallo,
deine schriftliche Anfrage oder Beschwerde geht an die Krankenkasse, egal ob ein bestimmter Mitarbeiter die bearbeiten muss, die Krankenkasse antwortet und das natürlich schriftlich. Du kannst ja in deinem Brief (E-Mail) hineinschreiben, dass du nur schriftlichen Kontakt haben willst.
Gruss
Czauderna

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Re: Krankengeld fehlt obwohl Widerspruch erfolgreich

Beitrag von Bluub20 » 13.06.2024, 20:14

naja,
ich hatte via mail gebeten dass ich nachweislich die info haben möchte. ich bekomme die rückmeldung zurück via mail "bitte zurückrufen."

Ich habe sogar angeboten falls via Mail oder post aus welchem Grund auch immer nicht möglich ist zu antworten, dann gern auf Anrufbeantworter die Info hinterlassen.

auf dem Anrufbeantworter hinterlassene Nachricht von dem Mitarbeiter: "Bitte zurückrufen".

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Re: Krankengeld fehlt obwohl Widerspruch erfolgreich

Beitrag von Czauderna » 13.06.2024, 22:23

Hallo,
ich, an deiner Stelle würde mit Klage drohen, sollte die Kasse deinem Wunsch nach schriftlichem Bescheid nicht Folge leisten und ich würde klar in meinem Schreiben vermerken, dass ich nicht anrufen werde.
Gruss
Czauderna

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Re: Krankengeld fehlt obwohl Widerspruch erfolgreich

Beitrag von Bluub20 » 16.06.2024, 19:49

Danke! Tatsächlich hat etwas Nachdruck geholfen.

Erst jetzt bekomme ich die Info, ich soll folgende Fragen beantworten für Auszahlung des Krankengeldes und Beurteilung der weiteren Arbeitsunfähigkeit.

Fragen:

Wurde rentenantrag gestellt
Welche Medikamente wird genommen
Welche Beschwerden habe ich
Welche Behandlungen? Und bei welchen Ärzten sind diese Behandlung
Wurde ein Schrittmacher implantiert
Und habe ich noch Resturlaubsansprüche?


Das verstehe ich nicht. Glaube Ende Januar erhalte ich die info das mein Widerspruch erfolgreich war

"Wir erkennen eine weitere Arbeitsunfähigkeit über den 22.12.23 hinaus an und werden das Ihnen zustehende Krankengeld auszahlen."

Einige Tage später erhielt ich nur 1-2 Schreiben ich solle zurückrufen, viel mehr stand da nicht drin. Und das Geld ab Februar oder März fehlt.

Ob ich die Fragen beantworten möchte, steht auf einen anderen Blatt.
Aber nehmen wir an, ich beantworte die Fragen und es wird entschieden dass ich kein Anrecht auf das Krankengeld habe. Dann wäre das etwa rückwirkend?

Hätte ich das Schreiben mit den Fragen im Februar bekommen, statt der Info nur "bitte zurückrufen" und die Krankenkasse hätte daraufhin mein Geld eingestellt, weil die Antworten "falsch" waren- dann hätte ich ja die Möglichkeit gehabt mit dem Arbeitgeber z.b Abfindung oder ähnliches zu vereinbaren oder im schlimmsten Fall auch Arbeitslosengeld 1. Aber so?

Wie gehe ich hier nun vor?

Gruß
Bluub20

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