Blockfristen? Ich blick es nicht mehr

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Moderator: Czauderna

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Silent-Hunter
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Blockfristen? Ich blick es nicht mehr

Beitrag von Silent-Hunter » 01.07.2024, 07:47

Hallo liebe Forengemeinde,

ich habe heute eine Frage zu den Blockfristen. Da ich nun 5 Leute gefragt habe und 10 verschiedene Antworten bekommen habe, wende ich mich heute an Euch.
Folgendes.

Meine Frau war AU vom 03.11.22-26.05.2023. (Bandscheibenvorfall)
Seit 29.05.2023 wieder ununterbrochen in Arbeit. Nun hat sich eine andere Krankheit herausgestellt, die laut Arzt länger gehen könnte.
Nun haben wir gehört, dass der Bezugszeitraum für KK gekürzt wird, minus der o.g. Zeit. Ist das soweit richtig? Meine Frau hat Angst, dass sie dann kein KK bekommt und will sich deshalb nicht krankschreiben lassen bzw. die AU abbrechen und wieder arbeiten gehen. Könnt ihr mich aufklären?
Ich bedanke mich bei allen die helfen wollen/können.

VG

Czauderna
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Re: Blockfristen? Ich blick es nicht mehr

Beitrag von Czauderna » 01.07.2024, 09:37

Hallo,
Beginn der Arbeitsunfähigkeit wegen Diagnose A war der 03.11.2022. In der Zeit vom 3.11.2019 - 02.11.2022 gab es keine Arbeitsunfähigkeit wegen der Diagnose A oder einer anderen Diagnose, die aber mit Diagnose A in ursächlichem Zusammenhang gestanden hat.
Die nun maßgebende Blockfrist für die Beurteilung des Krankengeldanspruchs beginnt deshalb am 03.11.2022 und endet am 02.11.2025, d.h. innerhalb dieser Blockfrist besteht wegen der Diagnose A ein Krankengeldanspruch für 78 Wochen.
Die Arbeitsunfähigkeit wegen Diagnose endete am 26.05.2023, das wären (grob gerechnet) 29 Wochen.
Nun beginnt eine neue Arbeitsunfähigkeit mit der Diagnose B, die nicht im Zusammenhang mit der Diagnose A steht, sagen wir mal ab 01.07.2024.
Wieder wird seitens der Kasse in die letzten drei Jahre geschaut, also 01.07.2021 - 30.06.2024 und da wird festgestellt, dass es keine Vorerkrankungen (Arbeitsunfähigkeitszeiten) wegen der Diagnose B gab und auch kein Zusammenhang mit der Diagnose A besteht. Es beginn somit eine neue Blockfrist, die vom 01.07.2024 - 30.06.2027 läuft und es besteht wieder ein Gesamtanspruch auf Krankengeld in dieser Blockfrist von 78 Wochen.
Ich könnte jetzt noch beschreiben, was geschehen würde, wenn es doch ein Zusammenhang geben würde, aber das lasse ich mal, um keine Verwirrung zu erzeugen.
Gruss
Czauderna

Silent-Hunter
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Re: Blockfristen? Ich blick es nicht mehr

Beitrag von Silent-Hunter » 02.07.2024, 08:14

Hallo Czauderna,
vielen lieben Dank für deine präzise Aufklärung. :D
Jetzt versteh ich das endlich ein bisschen. Also die neue Diagnose hat nichts mit der von 2022 zu tun. Ok, dann werd ich dies mal meiner Frau mitteilen.

Und nochmals herzlichen Dank.


LG

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