Arbeit während Bezug

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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Empr
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Arbeit während Bezug

Beitrag von Empr » 29.06.2024, 23:36

Liebe Gemeinschaft,

darf man während des Bezuges von Krankengeld sehr geringfügig arbeiten? Also beispielsweise zwanzig Stunden im Jahr? (In meinem Fall freiberuflich auf Rechnung.)

Vielen Dank

Czauderna
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Re: Arbeit während Bezug

Beitrag von Czauderna » 30.06.2024, 08:42

Hallo und willkommen im Forum,

2o Stunden im Jahr ? -um was für eine selbständige Tätigkeit handelt es sich ?.
Wir das Krankengeld als Arbeitnehmer oder auch als Selbständiger bezogen?
Grundsätzlich bedeutet Arbeitsunfähig tatsächlich, dass man aus medizinischen Gründen nicht arbeiten kann und wenn man arbeitsunfähig ist, dass man nichts tut, was die möglichst schnelle Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit behinder bzw. verhindert.
So ist es demnach auch möglich, dass es Fallkonstellationen gibt, bei denen Krankengeld und Arbeitsentgelt nebeneinander denkbar und auch in der Praxis möglich sind.
Wenn diese Tätigkeit, so wie geschildert nur 20 Stunden im Jahr erfordert, dann dürfte es hier seitens der Krankenkasse keine Probleme geben. Bei 20 Stunden pro Woche sehe die Sache schon etwas anders aus.
Gruss
Czauderna

Empr
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Re: Arbeit während Bezug

Beitrag von Empr » 30.06.2024, 13:38

Vielen Dank für die kompetente Antwort! 👍

Das Krankengeld beziehe ich als Arbeitnehmer.

Meine freiberufliche Tätigkeit ist geringfügig, ich rechne mit einem Nettoeinkommen von 400€ im Jahr. Zusätzlich gab es eine ehrenamtliche Tätigkeit, für die ich einmalig über 100€ netto erhalten habe.

Ich frage mich, wie und ob die Krankenkasse dies anrechnet? Ich habe nie ein Formular erhalten. Sie überweisen einfach monatlich das Geld. 😅

Czauderna
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Re: Arbeit während Bezug

Beitrag von Czauderna » 30.06.2024, 14:00

Hallo,
nein, da wird nicht abgezogen und vielleicht ist es ja auch so, dass die Kasse das gar nicht weiß ?.
Gruss
Czauderna

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Re: Arbeit während Bezug

Beitrag von Empr » 30.06.2024, 15:14

Also, ich möchte wirklich nichts Verbotenes tun. :shock:

Zu etwas anderem: Es kommt mir seltsam vor, dass sie mich momentan in Ruhe lassen. Vor etwa fünfzehn Jahren, als ich noch schwerer krank war und im Krankenhaus lag, hatte ich das Gefühl, dass man mich damals wöchentlich angerufen und unter Druck gesetzt hat – und das gleich von Beginn an.

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Re: Arbeit während Bezug

Beitrag von Czauderna » 30.06.2024, 17:06

Hallo,
ja, vor 15 Jahren, da war noch manches an der Tagesordnung, was heute gar nicht mehr geht - ich weiß es aus erster Hand.
Auch Krankenkassen mussten dazulernen.
Gruss
Czauderna

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Re: Arbeit während Bezug

Beitrag von Empr » 02.07.2024, 14:41

Allerdings sind doch die Kassen eher noch leerer, als vor fünfzehn Jahren, oder nicht?

Und: Ich dachte immer, dass die Behörden heutzutage alle zusammenarbeiten: So bin ich davon ausgegangen, dass etwaige Einkünfte meinerseits sowieso bei der Krankenkasse landen oder diese früher oder später meinen Steuerbescheid anfordert. Ist dies etwa falsch?

Czauderna
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Re: Arbeit während Bezug

Beitrag von Czauderna » 02.07.2024, 15:22

Hallo,
na ja, die Einen sagen so und die Anderen so. Geld hat schon immer gefehlt bei den Krankenkassen, das war schon bei Beginn meiner Ausbildung (1968) so. Allerdings stimmt es schon, dass in den letzten Jahrzehnten die Ausgaben der GKV einen großen Sprung gemacht haben und daraus erklärt es sich auch unter anderem, dass es immer weniger Kassen gibt und dass fast jede Kasse heutzutage ohne Zusatzbeitrag nicht überleben würde.
Das mit der Zusammenarbeit der Behörden, das gibt es tatsächlich, z.B. im Rahmen vom Datenaustausch, aber nicht alles wird das ausgetauscht, so meldet die Krankenkasse zwar diverse Daten wie z.B. geleistete Beiträge von freiwillig Versicherten oder geleistete Krankengeldzahlungen an Mitglieder an das Finanzamt aber umgekehrt bekommen die Kassen z.B. keinen Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt.
Wie gesagt, es gibt zwar bestimmte Arten des Datenaustauschs, aber beileibe nicht alles.
Was die Anforderung des Steuerbescheides durch die Krankenkasse betrifft, so passiert dies grundsätzlich nur bei Selbstzahlern, deren Beitragseinstufungen als vorläufig gestellt werden und das so lange, bis eben der passende Einkommensteuerbescheid vorgelegt wird.
Wer den Höchstbeitrag zur Krankenversicherung zahlt, von dem wird nix mehr angefordert - Hauptsache, er/sie zahlt .
Gruss
Czauderna

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