Pflege im Ausland
Moderator: Czauderna
Pflege im Ausland
Hallo,
meine Schwiegermutter hat die Pflegestufe 5. Sie wird aktuell hier in Deutschland zu Hause gepflegt.
Die Kinder und der Ehe man überlegen, ob Sie nicht in der Heimat in der Türkei aus mehreren Aspekten (u.a. Klima, Wetter, Heimat, Familie, Schwester, Pflegekräfte, etc.) gepflegt werden soll.
Würde Sie weiterhin das Pflegegeld bekommen, dass Sie auch hier bekommt?
meine Schwiegermutter hat die Pflegestufe 5. Sie wird aktuell hier in Deutschland zu Hause gepflegt.
Die Kinder und der Ehe man überlegen, ob Sie nicht in der Heimat in der Türkei aus mehreren Aspekten (u.a. Klima, Wetter, Heimat, Familie, Schwester, Pflegekräfte, etc.) gepflegt werden soll.
Würde Sie weiterhin das Pflegegeld bekommen, dass Sie auch hier bekommt?
Re: Pflege im Ausland
Hallo,
hier ist es gut erklärt - https://www.haufe.de/personal/haufe-pe ... 77750.html
Gruss
Czauderna
hier ist es gut erklärt - https://www.haufe.de/personal/haufe-pe ... 77750.html
Gruss
Czauderna
Re: Pflege im Ausland
OK. Die Türkei gehört also nicht zu Europäischen Wirtschafts Union. Deshalb gilt.
"Pflegegeld kann nur bei einem vorübergehenden Aufenthalt für 6 Wochen im Kalenderjahr gezahlt werden."
Habe ich das so weit richtig verstanden?
Meine Schwiegereltern wohnen sehr nah an Griechenland. Die Mutter vom Schwiegervater ist ursprunglich aus Griechenland. Die könnten auch da leben.
Würde Sie dann, da Griechenland zur EU gehört, weiterhin Pflegegeld bekommen, wie in Deutschland? Auch in der gleichen Höhe ohne Kürzungen?
"Pflegegeld kann nur bei einem vorübergehenden Aufenthalt für 6 Wochen im Kalenderjahr gezahlt werden."
Habe ich das so weit richtig verstanden?
Meine Schwiegereltern wohnen sehr nah an Griechenland. Die Mutter vom Schwiegervater ist ursprunglich aus Griechenland. Die könnten auch da leben.
Würde Sie dann, da Griechenland zur EU gehört, weiterhin Pflegegeld bekommen, wie in Deutschland? Auch in der gleichen Höhe ohne Kürzungen?
Re: Pflege im Ausland
Hallo,
ich zitiere mal aus dem verlinkten Artikel -
in EWR-Staaten, Dänemark oder Schweiz:
Staatsangehöriger eines EU/EWR-Staates, Schweizer, Flüchtling oder Staatenlos:
Das Pflegegeld ist eine Geldleistung, d. h. es besteht Anspruch auf Pflegegeld.
Bei Inanspruchnahme von Sachleistungen vom Träger des Wohnorts wird das Pflegegeld um diesen Betrag gemindert
ja, in diesem Fall wird das Pflegegeld ausgezahlt.
Gruss
Czauderna
ich zitiere mal aus dem verlinkten Artikel -
in EWR-Staaten, Dänemark oder Schweiz:
Staatsangehöriger eines EU/EWR-Staates, Schweizer, Flüchtling oder Staatenlos:
Das Pflegegeld ist eine Geldleistung, d. h. es besteht Anspruch auf Pflegegeld.
Bei Inanspruchnahme von Sachleistungen vom Träger des Wohnorts wird das Pflegegeld um diesen Betrag gemindert
ja, in diesem Fall wird das Pflegegeld ausgezahlt.
Gruss
Czauderna
Re: Pflege im Ausland
das ist ja Super. Man muss das der Krankenkasse das bestimmt mitteilen. Was brauchen die dafür ein Nachweis?
und was für Unterlagen benötigen die noch?
und was für Unterlagen benötigen die noch?
Re: Pflege im Ausland
Hallo,Gast hat geschrieben: ↑10.01.2025, 14:47das ist ja Super. Man muss das der Krankenkasse das bestimmt mitteilen. Was brauchen die dafür ein Nachweis?
und was für Unterlagen benötigen die noch?
ich weiß es nicht, das kann dir nur die Kasse selbst sagen. Ich meine, dass natürlich eine entsprechende Erklärung über die Verlegung des Wohnsitzes nach Griechenland sein muss. Die Überprüfung des Versicherungsverhältnisses wird sicher auch erfolgen.
Gruss
Czauderna
Re: Pflege im Ausland
Was meinst du mit Versicherungsverhältnisses?
Was wird denn so generel von Leute gefragt, die ins EU-Ausland umziehen. Das ist ja nichts neues. Das machen ja viele. z.B. nach Spanien, Österreich, Ungarn, Kroatien, etc.
Ist doch betimmt bekannt, was die von einem haben wollen. Sehen wollen, etc.
Was wird denn so generel von Leute gefragt, die ins EU-Ausland umziehen. Das ist ja nichts neues. Das machen ja viele. z.B. nach Spanien, Österreich, Ungarn, Kroatien, etc.
Ist doch betimmt bekannt, was die von einem haben wollen. Sehen wollen, etc.
Re: Pflege im Ausland
Hallo in der Tabelle der Geld- und Sachleistungen gemäß Artikel 34 VO (EG) 883/04 steht bei Griechenland unter Geldleistungen nein. Kann man in Griechenland doch kein Pflegegeld bekommen?
Re: Pflege im Ausland
Hallo,Gast hat geschrieben: ↑12.01.2025, 10:33Hallo in der Tabelle der Geld- und Sachleistungen gemäß Artikel 34 VO (EG) 883/04 steht bei Griechenland unter Geldleistungen nein. Kann man in Griechenland doch kein Pflegegeld bekommen?
nicht nur Griechenland, sondern auch andere Mitgliedsstaaten stehen auf der Liste - dann wird es wohl so sein, endgültige Sicherheit gibt es aber nur von der Pflegekasse selbst, steht auch so in der Broschüre.
Ich weiß leider nicht, warum dies so ist, vielleicht kann da Ratte1 mehr dazu schreiben.
Gruss
Czauderna
Re: Pflege im Ausland
Hallo,
genau weiß ich es nicht, meine aber es liegt daran, dass es in Griechenland eine mit der deutschen Pflegeversicherung vergleichbare Leistung nicht gibt.
MfG
ratte1
genau weiß ich es nicht, meine aber es liegt daran, dass es in Griechenland eine mit der deutschen Pflegeversicherung vergleichbare Leistung nicht gibt.
MfG
ratte1