Ich würde noch fragen, wann und wie die Betroffene erkannt hat, dass sie kein Krankengeld mehr erhalten hat.
Ich bin ja kein Experte für Krankengeld. Aber wer Schadensersatz fordert, muss auch die Schadensminimierungspflicht beachten.
Die Aussteuerungsmitteilung dient vermutlich zum Schutz der Kranken, dass diese entsprechende Anträge beim der AfA bzw. JC stellen oder Dritte damit beauftragen. Wir reden ja von Kranken, die erwerbsunfähig und ggf. sogar auf Dritte angewiesen sind. Es ist die Pflicht von jedem mündigen Erwachsenen seinen Briefkasten zumindest alle 2 Wochen zu leeren oder durch beauftragte Dritte leeren zu lassen.
Die Betroffene muss ja irgendwann gemerkt haben, dass sie kein Geld aufm Konto hat oder keine Krankengeldzahlung erfolgt ist. Also da wäre ja der Zeitpunkt gewesen, zumindest eine E-Mail, Anruf oder Brief an die GKV zu schreiben um den Grund für die ausbleibende Zahlung des Krankengeldes in Erfahrung zu bringen.
Und dann antwortet die GKV, dass die Aussteuerung vollzogen wurde. Ob die Aussteuerungsmitteilung mündlich oder schriftlich oder an eine bestimmte Form gebunden ist, weiß ich nicht. Aber ab dem Zeitpunkt weiß man ja, dass man ausgesteuert wurde. Und dann würde ich sagen: Ab dem Zeitpunkt hätte der Schaden minimiert und obligatorisch ALG I bzw. ALG II beantragt werden müssen.
Vgl.
https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/so ... s/anzeige/