Zuzahlung bei stationärem Krankenhausaufenthalt

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tomwahl
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Zuzahlung bei stationärem Krankenhausaufenthalt

Beitrag von tomwahl » 16.04.2025, 12:44

Hallo,

bei der Zuzahlung nach §39 Abs. 4 SGB V ist mir nicht klar, wie der Kalendertag zu verstehen ist, konkret welche Anzahl von Kalendertagen nach dieser Vorschrift würden für folgenden Verlauf gelten:

Tag 1 Aufnahme 09:30
Tag 2
Tag 3
Tag 4 Entlassung 09:20

Rechnet man Kalendertag mit 24 Stunden wären es wohl 3, zählt jeder angebrochene Tag wären es wohl 4 relevante Tage für die Zuzahlung.

Interessant dabei, dass die gesetzliche Krankenversicherung keine Leistung bezahlen musste, da eine private Krankenzusatzversicherung besteht.

Vielen Dank und Viele Grüße,
Thomas
Zuletzt geändert von tomwahl am 18.04.2025, 10:02, insgesamt 1-mal geändert.

Czauderna
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Re: Zuzahlung bei stationärem Krankenhausaufenthalt

Beitrag von Czauderna » 16.04.2025, 13:03

Hallo,
es zählt jeder angefangene Kalendertag. Wie du geschrieben hast, besteht eine Krankenhauszusatzversicherung. Zusatz heißt hier doch zusätzlich zu einer bestehenden Vollversicherung in der GKV - ist es in diesem Fall wirklich so gewesen, dass eine GKV Kasse keinen Cent für die stationäre Behandlung gezahlt hat ?
Gruss
Czauderna

GS
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Re: Zuzahlung bei stationärem Krankenhausaufenthalt

Beitrag von GS » 16.04.2025, 22:38

Hallo @tomwahl,

auch wenn die Frage hier eine andere, detailspezifische ist: Nickname und Problemstellung weisen auffäliige Ähnlichkeiten zu dem Thread
Leistungen GKV und PKV Zusatzversicherung
eines @tomw im Schwesternforum "Forum Krankenversicherung" auf, dort unter 'Gesetzliche Krankenversicherung/Kassenleistungen' zu finden.

In beiden Fällen geht der TE im Zusammenhang mit einer bestehenden Zusatzversicherung davon aus, dass die GKV - dort ist es die AOK BW - sich gar nicht an den Kosten beteilgt. Wie kommst Du auf diesen Trichter, @tomwahl? Nur weil du dazu bisher keine Rechnung oder ähnliches gesehen hast?

Klar, dass die AOK sich nicht an den Kosten für die Krankenhauswahlleistungen - dafür hast du ja die Zusatzversicherung - beteiligt. Ihren eigenen Anteil - Stichwort "Allgemeine Krankenhausleistungen" - rechnet sie direkt mit der Klinik, nicht mit dort tätigen Ärzten ab.
Die meisten Patienten, mit oder ohne Zusatzversicherung, interessieren sich nicht für diesen Betrag; auch deshalb gibt es in dieser Hinsicht keine Informationsroutine. Der daran wirklich interessierte Patient muss sich schon aktiv dahinterklemmen.

@tomwahl, solltest du zufällig mal diesen @tomw sehen, frag ihn doch bitte, was die Wahlleistungsvereinbarung zwecks Direktabrechnung zwischen Debeka undf Privatarzt" macht. Die Existenz einer solchen hat er in dem anderen Forum herausgestellt und lässt die dortigen Foristen seit dem 4.4. auf die Verifizierung seiner Behauptung warten. Vielleicht kannst Du ja mal ein gutes Wort einlegen - danke vorab.

Last not least zur spezifiscvhen Frage in diesem Thread: Wie @Czauderna schon geschrieben hat. Es sind 4 Tage, also 4 x 10 € Eigenanteil.
Falls das interessiert: Wieviel % die 40 € von den Gesamtkosten dieser Krankenhausbehandlung ausmachen, weißt du natürlich erst, wenn dir auch die AOK ihren Kostenbetrag für die Allgemeinen Krankenhausleistungen verraten hat.

Grüße
von GS

tomwahl
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Zuzahlung bei stationärem Krankenhausaufenthalt

Beitrag von tomwahl » 18.04.2025, 09:56

Czauderna hat geschrieben:
16.04.2025, 13:03
... ist es in diesem Fall wirklich so gewesen, dass eine GKV Kasse keinen Cent für die stationäre Behandlung gezahlt hat ?
Gruss
Czauderna
Ja, so jedenfalls hat das die Klinik mitgeteilt.

Im Dokument

https://www.klinikum-nuernberg.de/filea ... ahlung.pdf

wird die Zuzahlung und Kalendertage klarer dargelegt als in

https://www.bundesgesundheitsministeriu ... en_GKV.pdf
Zuletzt geändert von tomwahl am 18.04.2025, 10:42, insgesamt 1-mal geändert.

Czauderna
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Re: Zuzahlung bei stationärem Krankenhausaufenthalt

Beitrag von Czauderna » 18.04.2025, 10:30

tomwahl hat geschrieben:
18.04.2025, 09:56
Czauderna hat geschrieben:
16.04.2025, 13:03
... ist es in diesem Fall wirklich so gewesen, dass eine GKV Kasse keinen Cent für die stationäre Behandlung gezahlt hat ?
Gruss
Czauderna
Ja, so jedenfalls hat das die Klinik mitgeteilt.

Im Dokument

https://www.klinikum-nuernberg.de/filea ... ahlung.pdf

wird die Zuzahlung und Kalendertage klarer dargelegt.
Hallo,
ja, das Merkblatt ist klar, allerdings, wenn die GKV nichts bezahlt hat, dann fällt auch kein Eigenanteil von 10,00 € pro Tag an, sondern du musst alles selbst zahlen und rechnest dann mit deiner PKV ab. War es wirklich eine komplette Privatbehandlung?
Gruss
Czauderna

tomwahl
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Zuzahlung bei stationärem Krankenhausaufenthalt

Beitrag von tomwahl » 18.04.2025, 10:38

Czauderna hat geschrieben:
18.04.2025, 10:30
... War es wirklich eine komplette Privatbehandlung?
Gruss
Czauderna
[/quote]

Ja ... und die Klinik hatte da ganz offensichtlich besonderes Interesse daran (was man angesichts der oft desolaten finanziellen Lage vieler Kliniken verstehen kann)

tomwahl
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Zuzahlung bei stationärem Krankenhausaufenthalt

Beitrag von tomwahl » 18.04.2025, 10:39

GS hat geschrieben:
16.04.2025, 22:38
Grüße von GS
Ist das ein Crossposting von Ihnen, Polemik oder Stimmungsmache ?

Czauderna
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Re: Zuzahlung bei stationärem Krankenhausaufenthalt

Beitrag von Czauderna » 18.04.2025, 11:01

tomwahl hat geschrieben:
18.04.2025, 10:38
Czauderna hat geschrieben:
18.04.2025, 10:30
... War es wirklich eine komplette Privatbehandlung?
Gruss
Czauderna
Ja ... und die Klinik hatte da ganz offensichtlich besonderes Interesse daran (was man angesichts der oft desolaten finanziellen Lage vieler Kliniken verstehen kann)
[/quote]

Hallo,
vielen Dank - somit stellt sich die Frage nach dem "Eigenanteil" von 10,00 € pro Tag in diesem Falle nicht.
Gruss
Czauderna

GS
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Re: Zuzahlung bei stationärem Krankenhausaufenthalt

Beitrag von GS » 18.04.2025, 12:52

Hallo zusammen,
Ist das ein Crossposting von Ihnen, Polemik oder Stimmungsmache ?
Keine Antwort ist auch eine Antwort.

Crossposting? Vielleicht, denn ich bezog mich ja auf ein anderes, gleichgelagertes Posting eines dazu noch nahezu namensgleichen TE. Sollte ich mich geirrt haben, kann man mir das gern bestätigen, und ich mache meine Rolle rückwärts.

Stimmungsmache? Dazu bestand und besteht kein Anlass. Und jetzt erst recht nicht. Allenfalls wäre Anteilnahme angesagt für einen Foristen, dem es wie auch immer passiert ist, dass seine AOK die ihr eigentlich zufallende Teilkostenübernahme an einer Krankenhausbehandlung mit Vereinbarung von Wahlleistungen abgelehnt hat und nun auch noch die Gefahr besteht, dass auch die für die Wahlleistungen zuständige Zusatzversicherung deshalb nicht so greift, wie sie im Normalfall, nämlich unter Kostenübernahme der Allgemeinen Krankenhausleistungen durch die GKV, greifen würde.

Ob das so ist und wie sich das auswirkt, ergibt sich aus dem Kleinergedruckten rund um diese Zusatzversicherung

Gruß
von GS

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