Kurze Pflichtversicherung und dann wieder versicherungsfrei

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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harry19
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Kurze Pflichtversicherung und dann wieder versicherungsfrei

Beitrag von harry19 » 25.04.2025, 06:43

Hallo zusammen,

Ich bin privat versichert, angestellt und verdiene seit längerer Zeit über der Jahresentgeltgrenze. Aus familiären Gründen möchte ich jetzt für 4-5 Monate Teilzeit arbeiten und wäre dann mit weniger Gehalt pflichtversichert. Von der Versicherungspflicht befreien lassen möchte ich mich nicht. Habe aber eher nicht vor langfristig in der GKV zu bleiben, also würde ich in der PKV eine Anwartschaft einrichten.

Nehmen wir an, ich würde Teilzeit von 07 – 10/2025 beantragen, danach wieder über der JEG verdienen und auch die JEG für 2026 überschreiten. Nach den geltenden Regelungen verstehe ich, dass ich nicht in 11/2025 schon wieder versicherungsfrei wäre, sondern erst zum 1.1.26. Jetzt kommt aber hinzu, dass mein derzeitiger Arbeitsvertrag befristet ist bis 07/2026. Möglicherweise wird er verlängert, darüber wird aber erst im Frühjahr 2026 entschieden.

Ist dies nun ein Hindernis, dass ich zum 1.1.2026 wieder versicherungsfrei werde oder reicht die Hochrechnung des Gehalts, so dass ich mich ab 1.1.26 wieder privat versichern könnte?

Danke euch.

heinrich
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Re: Kurze Pflichtversicherung und dann wieder versicherungsfrei

Beitrag von heinrich » 25.04.2025, 07:12

1.
wie alt bist du jetzt ?


2.
wie lange bist Du schon privat versichert ?
A) länger als 5 Jahre
B) weniger als 5 Jahren. In den letzten 5 Jahren bestand an mindestest EINEM EINZIGEN Tag ein
Mitgliedschaft oder Famlienversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse.

3.
wie ist Dein Familienstand.
Falls verheiratet (oder verpartnert), ist dein Ehegatte gesetzlich versichert und wäre eine Familienversicherung möglich ?

heinrich
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Re: Kurze Pflichtversicherung und dann wieder versicherungsfrei

Beitrag von heinrich » 25.04.2025, 07:17

vorab schon mal:

eine Befristung hat keine Bedeutung.

Es wird immer das monatliche Entgelt x 12 gerechnet.


Das verstehen viele nicht.
Ich erkläre es dann so.
"Stell Dir den Bundesligatrainer (53 Jahre als) vor, der vom abstiegsbedrohten FC XY für die letzten 4 Monate (also befristet) engagiert wird.
Das monatliche Gehalt ist 10.000EUR. Dennoch ist dieser Mensch als JAE-Überschreiter zu werten und damit versicherungsfrei, weil
12 x 10.000 = 120.000 EUR."

harry19
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Re: Kurze Pflichtversicherung und dann wieder versicherungsfrei

Beitrag von harry19 » 25.04.2025, 10:06

Hallo heinrich,

danke für die superschnelle Antwort.

Ich bin 63 und war in den letzten 5 Jahren zeitweise gesetzlich versichert. Ich kenne die Regelung mit den 5 Jahren. Da ich als Renter in der GKV freiwillig versichert würde, fahre ich wahrscheinlich in der PKV wegen der anrechenbaren Einkünfte besser ab. Aber den Rückweg will ich mir auch nicht verbauen durch eine Befreiung von der Versicherungspflicht. Weiterhin bin ich verheiratet und meine Frau ist gesetzlich versichert. Eine Familienversicherung wäre wahrscheinlich über einige Verrenkungen möglich (falls ich diese wirklich brauchen sollte).

Hast du nach dieser Kenntnis noch einen Tipp für mich?

Vor allem beruhigt mich die Antwort zur Befristung.

heinrich
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Re: Kurze Pflichtversicherung und dann wieder versicherungsfrei

Beitrag von heinrich » 25.04.2025, 12:37

Immer , wenn ich versicherungspflichtig schreibe, meine ich die Versicherungspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung.


Okay, die sogenannte 55er-Regelung kennst Du. Du hast zwar das 55. Lebensjahr vollendet.
Jedoch wenn Du die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze) nicht mehr überschreitest, dann wirst Du versicherungspflichtig ( muss jedoch mehr als der Mini-Job sein…..ja ja, das weißt du), weil Du in den letzten 5 Jahren mindestens einen Tag gesetzlich versichert gewesen bist. Die Versicherungsfreiheit des § 6 Abs. 3a SGB V wirkt daher n i c h t.

Nach den Grundsätzlichen Hinweise…siehe hier
https://www.tk.de/resource/blob/2038142 ... e-data.pdf
wirst Du bei m e h r als 3 Monaten des Unterschreitens der JAE-Grenze sofort (also ab Tag der Senkung des Entgeltes) versicherungspflichtig.

Bei Teilzeit ab 7/25 wirst Du ab 7/25 versicherungspflichtig.

Du hast es auch richtig verstanden, dass ab 11/25 (auch wenn hier wieder über JAE-Grenze verdient wird) du noch bis 31.12.2025 versicherungspflichtig b l e i b s t.

Du hast alles richtig verstanden.

Ab 1.1.26 (das Entgelt müsste dann x 12 die JAE-Grenze des Jahres 2026 übersteigen).
(x 12: auch , wenn wegen Befristung nicht 12 x Gehalt bezogen wird-----nur nochmals zur Verdeutlichung)

Dann würdest Du dich wohl ab 1.1.26 wieder voll privat versichern (keine nur-Anwartschaft mehr)
und durch diese Privatversicherung die gesetzliche freiwillige Versicherung abwählen (Frist 2 Wochen nach § 188 Abs. 4 SGB V).

Sofern Du dich am Ende der Berufslaufbahn doch gesetzlich versichern möchtest, müsstest du natürlich nochmals versicherungspflichtig werden (oder in der Familienversicherung gewesen sein), so dass sich daran dann die freiwillige gesetzliche Versicherung anschließt.

Tipp: bleib gesund

harry19
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Re: Kurze Pflichtversicherung und dann wieder versicherungsfrei

Beitrag von harry19 » 25.04.2025, 13:09

Besten Dank, heinrich,

dass du alles nochmal zusammengefasst hast, so dass ich keine Zweifel mehr habe. :-)

harry19
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Re: Kurze Pflichtversicherung und dann wieder versicherungsfrei

Beitrag von harry19 » 21.05.2025, 10:48

Hallo nochmal!

Mein Unternehmen gestaltet sich doch schwieriger als geplant. Die PKV ist der Meinung, dass eine Anwartschaft nur während der Versicherungspflicht möglich ist. Das würde dann heißen, dass ich mich zum 1.11.25 wieder privat versichern müsste. Dem steht wohl entgegen, dass ich nach geltenden Regelungen bis zum 31.12.25 in der GKV bleiben muss und erst zum 01.01.26 wieder versicherungsfrei würde. Die PKV verlangt in jedem Fall die Bestätigung der GKV über das Ende der Pflichtversicherung um meinen Vertrag wieder zu aktivieren und das wäre dann ja wohl zum 30.10.25, danach würde ich ja wieder über der Jahresentgeltgrenze verdienen.

Habe ich hier einen Denkfehler, bzw. gibt es eine Lösung für meinen Fall? Wenn die PKV vorgibt, dass ich nur für die Zeit der Pflichtversicherung eine Anwartschaft führen kann, dann sehe ich keinen Weg. Oder gibt es irgendwie die Möglichkeit, dass ich meine Mitgliedschaft in der GKV tatsächlich zum Ende der Pflichtversicherung, in diesem Fall 30.10.25 beenden könnte? Oder bleibe ich defacto doch versicherungspflichtig bis 31.12.25 und die GKV bestätigt das dann auch so?

heinrich
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Re: Kurze Pflichtversicherung und dann wieder versicherungsfrei

Beitrag von heinrich » 21.05.2025, 11:36

du bleibst bis 31.12.2025 pflichtig.

Das steht ganz klar im § 6 Abs. 4 SGB V (...endet mit Ablauf des Kalenderjahres).


Ob die KK dir das auch bescheinigt.......wenn sie nett darum bittest... dann sollte sie es wohl machen
oder anders: das ist doch klar

harry19
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Re: Kurze Pflichtversicherung und dann wieder versicherungsfrei

Beitrag von harry19 » 21.05.2025, 12:09

joo, danke Heinrich, ich hatte das jetzt gezweifelt

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