einmalige Kapitalerträge in der gesetzl. KV; Beitragsfestlegung und -dauer

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Eduardo
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einmalige Kapitalerträge in der gesetzl. KV; Beitragsfestlegung und -dauer

Beitrag von Eduardo » 03.06.2025, 15:13

Ich bin freiwillig gesetzlich krankenversichert. Im April 2025 habe ich eine vorläufige Berechnung meines vorauss. Einkommensteuerbescheides (geht in ELSTER) für das Steuerjahr 2024 an die Krankenkasse geschickt, weil die mich um eine aktuelle Steuerbescheinigung gebeten haben. Die letzte „offizielle“ vom Finanzamt war für das Steuerjahr 2023 aus Sept. 2024.

Da in der eingereichten vorläufigen Steuerberechnung für 2024 unter „Kapitalterträge“ ein Kursgewinn (einmalig) aus dem Verkauf eines Investmentfonds enthalten war, hat die Krankenkasse den neuen monatlichen Beitrag ab dem Mai 2025 (Folgemonat der vorläufigen Steuerberechnung) festgelegt, der liegt damit jetzt höher als vorher.

Soweit so gut.

Frage: Wird der neue monatliche Beitrag ab dem Mai 2025 von der Krankenkasse jetzt solange beibehalten, bis denen ein neuer Steuerbescheid (dann irgendwann in 2026) vorgelegt wird ? Ich habe nämlich vom Finanzamt ab dem Jan. 2025 eine „steuerliche Nichtveranlagungsbescheinigung“ (NV-Bescheinigung) erhalten und die auch schon der Krankenkasse eingereicht.

Will sagen: In 2026 werde ich keine Steuerbescheinigung vom FA mehr erhalten für das Steuerjahr 2025, da ich ja für 2025 (und die Folgejahre) keine Steuererklärung mehr abgeben muss.

Erhebt dann meine Krankenkasse den jetzt ab Mai 2025 festgelegten höheren Beitrag „in einem fort“, also über den April 2026 (12 Monate nach der Erhöhung des Beitrages) hinaus, weil keine aktuellere Steuerbescheinigung folgt ? Das wäre ja „übel“, da ich den einmaligen Verkauf und den Kursgewinn aus 2024 ja nicht dauerhaft fortsetze….

Gruss

Eduardo

Czauderna
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Re: einmalige Kapitalerträge in der gesetzl. KV; Beitragsfestlegung und -dauer

Beitrag von Czauderna » 03.06.2025, 16:12

Hallo,
genau so kann es laufen - die Kasse setzt die Kapitalerträge lt. Einkommensteuerbescheid zunächst für das Jahr 2025 an und wird dann auf den Steuerbescheid für 2025 warten und wenn da keiner kommt, dann auch das 2025 nicht als endgültig abgehakt, wenn keine entsprechenden Nachweise vorgelegt werden, d.h. Höchstbeitrag für 2025. Allerdings sehe ich aufgrund der Tatsache, dass du einen Nachweis darüber hast, dass du ab 2025 keine Einkommensteuererklärungen mehr abgeben musst, die Chance, dass sich die Kasse auf eine Neueinstufung für 2025 ohne die Kapitalerträge einlassen wird. Mein Rat, einfach nachfragen bei der Kasse.
Gruß
Czauderna

heinrich
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Re: einmalige Kapitalerträge in der gesetzl. KV; Beitragsfestlegung und -dauer

Beitrag von heinrich » 04.06.2025, 07:12

Frage an den Fragenden:

Warum werden bei dir denn die Beiträge (noch) vorläufig festgesetzt.

Dies ist nur der Fall, wenn jemand Einkünfte aus Selbstständigkeit oder aus Vermietung/Verpachtung hat.
Ist das der Fall ?

Eduardo
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Re: einmalige Kapitalerträge in der gesetzl. KV; Beitragsfestlegung und -dauer

Beitrag von Eduardo » 05.06.2025, 10:57

Ich habe von "vorläufiger" Steuerberechnung der EkSt gesprochen, nicht von einer "vorläufigen" Beitragsfestlegung, meine ich. Gegen die Beitragsfestlegung habe ich erstmal fristgerecht Einspruch eingelegt, mit der genannten Begründung.

Mal sehen, was die Krankenkasse jetzt schreibt.

Gruss

Eduardo

heinrich
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Re: einmalige Kapitalerträge in der gesetzl. KV; Beitragsfestlegung und -dauer

Beitrag von heinrich » 05.06.2025, 13:46

oh sorry, das hatte ich falsch gelesen.

Du teilst hier mit: mal sehen was die Kk schreibt.

Du hast also deine KK befragt. Prima... dann warte ich mal ab und du kannst ja mal mitteilen, was die KK so schreibt

Eduardo
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Re: einmalige Kapitalerträge in der gesetzl. KV; Beitragsfestlegung und -dauer

Beitrag von Eduardo » 05.06.2025, 16:42

heinrich hat geschrieben:
05.06.2025, 13:46

Du teilst hier mit: mal sehen was die Kk schreibt.

Du hast also deine KK befragt. Prima... dann warte ich mal ab und du kannst ja mal mitteilen, was die KK so schreibt
Ich habe jetzt zusätzlich zum Widerspruch (ist noch offen, wird bearbeitet) einen Beleg der Bank nachgereicht, wo die "Einmaligkeit" des Kapitalertrages (Verkauf Wertpapier mit Kursgewinn) nachgewiesen wird. Diese "Einmaligkeit" geht ja aus dem vorläufigen EkSt-Bescheid, den man mit dem Programm Elster erzeugen kann (wenn man die Steuererklärung fertig hat und bei Fin.amt einreicht) so nicht hervor.

Mal sehen, ob das evtl. noch zur Verdeutlichung beitragen kann.

Ich werde berichten...

heinrich
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Re: einmalige Kapitalerträge in der gesetzl. KV; Beitragsfestlegung und -dauer

Beitrag von heinrich » 05.06.2025, 18:51

nur ganz kurz,



die Zinsen sind beitragsrechtlich für 12 Monate anzusetzen.

Das Problem dabei ist die Festlegung des Zeitraums; also wann die 12 Monate beginnen und (noch wichtiger), dass und wann die 12 Monate enden.

Jetzt hat die KK die 12 Monate beginnen lassen. Das ist nach meiner Auffassung noch nicht mal soooo problematisch.
Problematischer, und darauf wird die KK im Widerspruch sicherlich nicht eingehen müssen, das Ende.

Ich weiß nicht, ob du so im Detail im Widerspruch darauf eingegangen bist.

Mein Tipp wäre gewesen: REDE (also spreche) einmal mit der KK, wie man den Knoten jetzt lösen kann.

Berichte gerne:
Ach: die Sache mit dem Widerspruch kann jetzt dauuuuern
Ein Gespräch ist in 10 Minuten erledigt.

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