Aussteuerung und Einschränkung des Dispositionsrechtes
Moderator: Czauderna
Aussteuerung und Einschränkung des Dispositionsrechtes
Hallo, ein Freund war fast 78 Wochen krankgeschrieben, er geht nun aber wieder arbeiten und nimmt bald Urlaub, weil die passive Phase seiner Altersteilzeit im Februar beginnt. Die Krankenkasse hatte das Dispositionsrecht eingeschränkt, und deshalb hatte er einen EM-Rentenantrag gestellt. Dieser wurde abgelehnt und er hat auch Widerspruch eingelegt, über den noch nicht entschieden ist. Was kann jetzt noch passieren? Kann ihn die Krankenkasse auch zur Klage zwingen? Inzwischen ist er ja nun gesundgeschrieben und nimmt auch bald seinen Resturlaub. Eigentlich braucht er die Erwerbsminderungsrente nicht mehr.
Re: Aussteuerung und Einschränkung des Dispositionsrechtes
Hallo,
nein, die Kasse kann ihn nicht zur Klage zwingen, falls die Rentenversicherung dem Widerspruch nicht abhilft, also bei der Ablehnung des Rentenantrags bleibt. Er ist nicht mehr arbeitsunfähig, also stellt sich derzeit nicht die Frage, ob die Krankenkasse Krankengeld zahlen muss oder nicht, zumal offenbar das baldige Leistungsende droht (ohne die genauen Daten zu kennen), solle erneut wegen der gleichen Diagnose Arbeitsunfähigkeit eintreten.
Gruss
Czauderna
nein, die Kasse kann ihn nicht zur Klage zwingen, falls die Rentenversicherung dem Widerspruch nicht abhilft, also bei der Ablehnung des Rentenantrags bleibt. Er ist nicht mehr arbeitsunfähig, also stellt sich derzeit nicht die Frage, ob die Krankenkasse Krankengeld zahlen muss oder nicht, zumal offenbar das baldige Leistungsende droht (ohne die genauen Daten zu kennen), solle erneut wegen der gleichen Diagnose Arbeitsunfähigkeit eintreten.
Gruss
Czauderna