Welche Auswirkungen hat es wenn man ca 10 Wochen vor Ende der Blockfrist wieder auf seine alten Krankheiten krankgeschrieben wird? Innerhalb der Blockfrist hat keine Krankschreibung stattgefunden. Kommt man dann trotzdem auf diese Krankheiten wieder ins Krankengeld?
LG.
Krankschreibung vor Ende der Blockfrist?
Moderator: Czauderna
Re: Krankschreibung vor Ende der Blockfrist?
Hallo,
wenn während einer Blockfrist das Leistungsende (78 Wochen/546 Tage nicht erreicht wurde, dann beginnt mit Ablauf der bisherigen Blockfrist eine neue Blockfrist von 3 Jahren mit vollem Leistungsanspruch.
Beispiel :
Blockfrist vom 01.01.2023 - 31.12.2025 (eine 1. Blockfrist beginnt immer mit einer Arbeitsunfähigkeit und Krankengeldanspruch)
Arbeitsunfähigkeit vom 01.01.2023 - 15.01.2023
neue Arbeitsunfähigkeit ab 01.11.2025.
Das Leistungsende von 78 Wochen kann innerhalb der aktuellen Blockfrist nicht erreicht werden, deshalb wird eine neue Blockfrist 01.01.2026 - 31.12.2028 gebildet mit erneuten, vollen Leistungsanspruch von 78 Wochen.
Gruss
Czauderna
wenn während einer Blockfrist das Leistungsende (78 Wochen/546 Tage nicht erreicht wurde, dann beginnt mit Ablauf der bisherigen Blockfrist eine neue Blockfrist von 3 Jahren mit vollem Leistungsanspruch.
Beispiel :
Blockfrist vom 01.01.2023 - 31.12.2025 (eine 1. Blockfrist beginnt immer mit einer Arbeitsunfähigkeit und Krankengeldanspruch)
Arbeitsunfähigkeit vom 01.01.2023 - 15.01.2023
neue Arbeitsunfähigkeit ab 01.11.2025.
Das Leistungsende von 78 Wochen kann innerhalb der aktuellen Blockfrist nicht erreicht werden, deshalb wird eine neue Blockfrist 01.01.2026 - 31.12.2028 gebildet mit erneuten, vollen Leistungsanspruch von 78 Wochen.
Gruss
Czauderna
Re: Krankschreibung vor Ende der Blockfrist?
Danke erst mal aber ich möchte noch mal nachfragen weil ich die Erläuterungen nicht ganz verstehe.
Zu meiner Situation, Ich war krank geschrieben vom 27.03.2023 bis zum 22.09.2024 danach ab dem 23.09.2024 bin ich zurück zur Arbeitsstelle die ich mit Unterstützung mehr recht als schlecht bis Heute durchgehalten habe. Meine Blockfrist ist vom 23.09.2024 bis zum 28.03.2026. Da ich so langsam nicht mehr weiter weiß und meine Krankheiten sich ja auch verschlimmern ist meine Frage wenn ich ab dem 15.02.2026 wieder krank geschrieben werde dann bekomme ich ja erst mal Lohnfortzahlung für 6Wochen sage ich mal bis zum 01.04.2026 ..Ab dem 02.04.2026 würde dann da 6 Wochen rum sind der Arbeitgeber nicht mehr zahlen würde ich dann Krankengeld bekommen ab dem 01.04.2026 und für wie lange?
Ich hoffe das kommt verständlich rüber!
LG.
Zu meiner Situation, Ich war krank geschrieben vom 27.03.2023 bis zum 22.09.2024 danach ab dem 23.09.2024 bin ich zurück zur Arbeitsstelle die ich mit Unterstützung mehr recht als schlecht bis Heute durchgehalten habe. Meine Blockfrist ist vom 23.09.2024 bis zum 28.03.2026. Da ich so langsam nicht mehr weiter weiß und meine Krankheiten sich ja auch verschlimmern ist meine Frage wenn ich ab dem 15.02.2026 wieder krank geschrieben werde dann bekomme ich ja erst mal Lohnfortzahlung für 6Wochen sage ich mal bis zum 01.04.2026 ..Ab dem 02.04.2026 würde dann da 6 Wochen rum sind der Arbeitgeber nicht mehr zahlen würde ich dann Krankengeld bekommen ab dem 01.04.2026 und für wie lange?
Ich hoffe das kommt verständlich rüber!
LG.
Re: Krankschreibung vor Ende der Blockfrist?
Hallo,
also, die maßgebende Blockfrist begann am 27.03.2023 und endet 26.03.2026. Krankengeldanspruch bestand vom 27.03.2023 bis 22.09.2024, das wären
545 Tage, demnach ist das Leistungsende am 22.09.2024 eingetreten. Jetzt sieht die Sache ganz anders aus. Vom Grundsatz her besteht ab dem 27.03.2026 wieder Krankengeldanspruch, wenn die Arbeitsunfähigkeit an diesem Tag oder später eintritt und wenn seit dem Leistungsende, dem 22.09.2024 mindestens für sechs Monate ( im Ganzen oder auch stückweise) keine Arbeitsunfähigkeit wegen der alten Erkrankung bestanden hat.
Wenn du ab dem 15.02.26 arbeitsunfähig würdest wegen dieser Erkrankung, dann hast du keinen Krankengeldanspruch. Bei Beginn ab 27.03.2026 schon eher, wenn das mit den sechs Monaten auch geklärt ist, meine ich.
Gruss
Czauderna
also, die maßgebende Blockfrist begann am 27.03.2023 und endet 26.03.2026. Krankengeldanspruch bestand vom 27.03.2023 bis 22.09.2024, das wären
545 Tage, demnach ist das Leistungsende am 22.09.2024 eingetreten. Jetzt sieht die Sache ganz anders aus. Vom Grundsatz her besteht ab dem 27.03.2026 wieder Krankengeldanspruch, wenn die Arbeitsunfähigkeit an diesem Tag oder später eintritt und wenn seit dem Leistungsende, dem 22.09.2024 mindestens für sechs Monate ( im Ganzen oder auch stückweise) keine Arbeitsunfähigkeit wegen der alten Erkrankung bestanden hat.
Wenn du ab dem 15.02.26 arbeitsunfähig würdest wegen dieser Erkrankung, dann hast du keinen Krankengeldanspruch. Bei Beginn ab 27.03.2026 schon eher, wenn das mit den sechs Monaten auch geklärt ist, meine ich.
Gruss
Czauderna
Re: Krankschreibung vor Ende der Blockfrist?
Dankeschön, das habe ich jetzt verstanden mit den 6 Monaten meinst du die Krankschreibung? Seit dem 23.09.24 war ich bis heute nicht krank geschrieben habe mich irgendwie über Wasser gehalten das aber auch nur weil mein Arbeitgeber darauf Rücksicht genommen hat.
LG.
LG.