KV Wechsel und Leistung
Moderatoren: Czauderna, Karsten
KV Wechsel und Leistung
Hallo in die Runde,
ich werde am 01.04.26 die Krankenkasse wechseln.
Zuvor möchte ich noch eine freiwillige Leistung in Anspruch nehmen, die von der neuen KV nicht übernommen wird.
Es geht um ein MRT, da sind Wartezeiten normal.
Ich bekomme die Überweisung auf die bisherige KV ausgestellt, dann erfolgt der Wechsel, anschließend die Leistung.
Muss ich nu die Kosten selbst übernehmen, oder zahlt die "alte" KV noch?
Vielen Dank
Lilebror
ich werde am 01.04.26 die Krankenkasse wechseln.
Zuvor möchte ich noch eine freiwillige Leistung in Anspruch nehmen, die von der neuen KV nicht übernommen wird.
Es geht um ein MRT, da sind Wartezeiten normal.
Ich bekomme die Überweisung auf die bisherige KV ausgestellt, dann erfolgt der Wechsel, anschließend die Leistung.
Muss ich nu die Kosten selbst übernehmen, oder zahlt die "alte" KV noch?
Vielen Dank
Lilebror
Re: KV Wechsel und Leistung
Hallo,
nein, die alte Kasse zahlt da nicht mehr - der Zeitpunkt der Leistungserbringung ist hier entscheidend.
Gruss
Czauderna
nein, die alte Kasse zahlt da nicht mehr - der Zeitpunkt der Leistungserbringung ist hier entscheidend.
Gruss
Czauderna
Re: KV Wechsel und Leistung
Danke für die Antwort.
Lilebror
Lilebror
Re: KV Wechsel und Leistung
Hierzu noch eine weitere Frage:
Bleibt eine Blankoverordnung auch bei KV-Wechsel gültig?
Eine Auskunft war von beiden KV nicht zu bekommen.
Die Arztpraxis riet mir die Behandlung erst nach dem Wechsel zu beginnen.
Lilebror
Bleibt eine Blankoverordnung auch bei KV-Wechsel gültig?
Eine Auskunft war von beiden KV nicht zu bekommen.
Die Arztpraxis riet mir die Behandlung erst nach dem Wechsel zu beginnen.
Lilebror
Re: KV Wechsel und Leistung
Hallo,
was verstehst du unter "Blankoverordnung" ?
Gruss
Czauderna
was verstehst du unter "Blankoverordnung" ?
Gruss
Czauderna
Re: KV Wechsel und Leistung
Hallo,
okay und danke - ich meine - ja gilt weiter und maßgebend ist der Tag der Leistungserbringung. Ich empfehle aber trotzdem, das mit der neuen Kasse abzuklären, damit es bei der Leistungsabrechnung nicht zu Problemen kommen kann.
Gruss
Czauderna
okay und danke - ich meine - ja gilt weiter und maßgebend ist der Tag der Leistungserbringung. Ich empfehle aber trotzdem, das mit der neuen Kasse abzuklären, damit es bei der Leistungsabrechnung nicht zu Problemen kommen kann.
Gruss
Czauderna
Re: KV Wechsel und Leistung
Danke.
Lilebror
Lilebror