Hallo in die Runde,
ich bin rückwirkend zum Dezember 2025 in die volle EM-Rente gegangen.
Nachdem im Februar alles soweit rückabgewickelt wurde arbeitgeberseitig und die Rentenversicherung auch die Rente rückwirkend mit dem AG und der Krankenkasse verrechnet hat, läuft alles so wie es soll mit der gesetzlichen Rente.
ich bekomme nun aufgrund der vollen EM-Rente auch meine beiden Betriebsrenten monatlich ausgezahlt.
BR#1: 129,50 brutto
BR#2: 179,00 brutto
ich weiß, dass ich Beiträge KV und PV (kinderlos) komplett alleine darauf zahlen muss, da ich insgesamt über dem Freibetrag liege. soweit so gut.
Nun bin ich aber doch etwas verwirrt, weil die BR#1 in ihrer ersten normalen Abrechnung März mehr Beiträge abzieht als ich angenommen hatte.
BR#1: KV 23,05 PV 5,44
müsste das nicht weniger sein? ich dachte die Beitragspflicht erstreckt sich nur auf den Betrag der über dem Freibetrag liegt? also Beiträge auf 110,75 EUR (Differenz zwischen Freibetrag und Gesamtrenten? oder habe ich hier einen Denkfehler?
Verbeitragung 2 kleine Betriebsrenten
Moderator: Czauderna
Re: Verbeitragung 2 kleine Betriebsrenten
hier noch mein Rechenweg und wie ich dachte, dass die Beiträge für beide Renten anfallen würden:
ich habe beide Renten addiert = 308,50 €
für die KV ziehe ich den Freibetrag ab. wäre ich bei 110,75 € die beitragspflichtig sind.
KV gesamt wäre dann 17,8 % inkl. Zusatzbeitrag = 19,71 €
dieser Betrag dann anteilmäßig auf die Renten verteilt wäre dann
BR#1: KV 8,27 €
BR#2: KV 11,44 €
bei der PV wird ja soweit ich das verstanden habe kein Freibetrag angerechnet.
bleibt also bei
BR#1: PV 5,44 €
BR#2: PV 7,52 €
ich habe beide Renten addiert = 308,50 €
für die KV ziehe ich den Freibetrag ab. wäre ich bei 110,75 € die beitragspflichtig sind.
KV gesamt wäre dann 17,8 % inkl. Zusatzbeitrag = 19,71 €
dieser Betrag dann anteilmäßig auf die Renten verteilt wäre dann
BR#1: KV 8,27 €
BR#2: KV 11,44 €
bei der PV wird ja soweit ich das verstanden habe kein Freibetrag angerechnet.
bleibt also bei
BR#1: PV 5,44 €
BR#2: PV 7,52 €
Re: Verbeitragung 2 kleine Betriebsrenten
Hallo,
die Zahlstellen richten sich danach, was ihnen von der Krankenkasse als beitragspflichtiger Versorgungsbezug gemeldet wird. Ich empfehle hier, bei der Krankenkasse selbst nachzufragen und um Überprüfung zu bitten.
Gruss
Czauderna
die Zahlstellen richten sich danach, was ihnen von der Krankenkasse als beitragspflichtiger Versorgungsbezug gemeldet wird. Ich empfehle hier, bei der Krankenkasse selbst nachzufragen und um Überprüfung zu bitten.
Gruss
Czauderna
Re: Verbeitragung 2 kleine Betriebsrenten
wenn es danach ginge, hätte die erste Betriebsrente noch gar keine Abzüge in der KV, weil sie alleine betrachtet unter der Freigrenze liegt.
die können doch nicht einfach was annehmen, was noch nicht vorliegt, oder? klar wissen die, dass es eine zweite Betriebsrente gibt, aber vorliegen tut ja noch nichts. denn für die 2. Betriebsrente habe ich noch keinen Bescheid. der Antrag läuft noch (ist ein alter Vertrag, auf den ich eine Anwartschaft habe. rein theoretisch kann die Krankenkasse da noch gar nichts gemeldet haben.
schwer krank sein alleine ist schon ein Vollzeitjob, dann noch der ganze Papierkram
die können doch nicht einfach was annehmen, was noch nicht vorliegt, oder? klar wissen die, dass es eine zweite Betriebsrente gibt, aber vorliegen tut ja noch nichts. denn für die 2. Betriebsrente habe ich noch keinen Bescheid. der Antrag läuft noch (ist ein alter Vertrag, auf den ich eine Anwartschaft habe. rein theoretisch kann die Krankenkasse da noch gar nichts gemeldet haben.
schwer krank sein alleine ist schon ein Vollzeitjob, dann noch der ganze Papierkram
Re: Verbeitragung 2 kleine Betriebsrenten
Hallo,
eigentlich nachvollziehbar, dass du noch keinen Bescheid über die zweite Betriebsrente hast - die Zahlstelle wird wahrscheinlich erst kürzlich die Information von der Kasse erhalten haben und kann damit auch jetzt erst wissen, ob und in welcher Höhe davon Beiträge zu entrichten sind.
Gruss
Czauderna
eigentlich nachvollziehbar, dass du noch keinen Bescheid über die zweite Betriebsrente hast - die Zahlstelle wird wahrscheinlich erst kürzlich die Information von der Kasse erhalten haben und kann damit auch jetzt erst wissen, ob und in welcher Höhe davon Beiträge zu entrichten sind.
Gruss
Czauderna