Reha
Moderator: Czauderna
Re: Reha
Hallo,
wenn die Reha-Fähigkeit besteht, dann passiert nichts, d.h., Reha wird angetreten und statt des Krankengeldes gibt es vom Reha-träger (Rentenversicherung) Übergangsgeld. Sollte die Reha aus medizinischen Gründen nicht angetreten werden können, wird sie ggf. verschoben.
Gruss
Czauderna
wenn die Reha-Fähigkeit besteht, dann passiert nichts, d.h., Reha wird angetreten und statt des Krankengeldes gibt es vom Reha-träger (Rentenversicherung) Übergangsgeld. Sollte die Reha aus medizinischen Gründen nicht angetreten werden können, wird sie ggf. verschoben.
Gruss
Czauderna
Re: Reha
So das wäre jetzt meine Situation. Ich fahre nun bald in eine Reha..Ich bin bei begin der Reha krank geschrieben . Wie läuft das dann weiter mit der Krankmeldung während der Reha und was passiert wenn ich während der Rehe die sechs Wochen krank rum habe und dann in das Krankengeld rutsche?
LG.
LG.
Re: Reha
Hallo,
grundsätzlich ist es so, dass die Krankenkasse im Auftrag der Rentenversicherung auch das Übergangsgeld auszahlen kann, aber meist zahlt die Rentenversicherung das Übergangsgeld selbst aus. Das sollte noch so sein. Für die Berechnung des Übergangsgeldes gibt es ein Formular von der Rentenversicherung, dass der Arbeitgeber ausfüllen muesste - wenn schon vor Beginn der Reha Anspruch auf Krankengeld bestand, also auch schon Krankengeld ausgezahlt wurde, dann kann auch die Krankenkasse bei Bedarf die Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers der Rentenversicherung überlassen-Konkret für dich - du solltest dich wegen der Leistungen Krankengeld bzw. Übergangsgeld direkt an deine Krankenkasse wenden. Dass deine Reha bewilligt wurde, dürfte die Kasse schon wissen, wann die Reha beginnt, wahrscheinlich nicht - solltest du ihr mitteilen.
Gruss
Czauderna
grundsätzlich ist es so, dass die Krankenkasse im Auftrag der Rentenversicherung auch das Übergangsgeld auszahlen kann, aber meist zahlt die Rentenversicherung das Übergangsgeld selbst aus. Das sollte noch so sein. Für die Berechnung des Übergangsgeldes gibt es ein Formular von der Rentenversicherung, dass der Arbeitgeber ausfüllen muesste - wenn schon vor Beginn der Reha Anspruch auf Krankengeld bestand, also auch schon Krankengeld ausgezahlt wurde, dann kann auch die Krankenkasse bei Bedarf die Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers der Rentenversicherung überlassen-Konkret für dich - du solltest dich wegen der Leistungen Krankengeld bzw. Übergangsgeld direkt an deine Krankenkasse wenden. Dass deine Reha bewilligt wurde, dürfte die Kasse schon wissen, wann die Reha beginnt, wahrscheinlich nicht - solltest du ihr mitteilen.
Gruss
Czauderna