Hallo,
die Krankenkasse hat mir mitgeteilt, dass Angehörige bis zum 2. Grad keinen Anspruch auf stundenweise Verhinderungspflege haben, sondern stattdessen nur Anspruch auf das 1,5-fache Pflegegeld!
Wenn mein Bruder, der in einer anderen Stadt lebt, zu meinem Vater (2. Grad) kommt, um ihn stundenweise zu pflegen, würde er lediglich 474 Euro verdienen!
Zudem wurde mir mitgeteilt, dass die Fahrtkosten (mit Auto) zwar erstattet werden, aber der Nachweis, dass mein Bruder in einer anderen Stadt lebt bzw. dort angemeldet ist, alleine nicht ausreicht.
Könnten Sie mir bitte mitteilen, welche weiteren Nachweise erforderlich sind und wie ich weiter verfahren sollte?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Mido
Stundenweise Verhinderungspflege
Moderator: Czauderna
Re: Stundenweise Verhinderungspflege
Hallo Mido,
verstehe ich richtig, dass dein Vater Pflegegrad 2 hat?
Und zum Verwandtschaftsgrad: Ist dein Vater der Vater deines Bruders, dann wäre das Grad 1, so ganz verstehe ich deine Angabe 2. Grad nicht.
Stundenweise Verhinderungspflege soll eine stundenweise Auszeit der Pflegeperson abdecken. Reist dein Bruder für einige Stunden an (3? 4?) oder vertritt der dich einen Tag?
„Für Autofahrten lassen sich in Anlehnung an das Bundesreisekostenrecht 20 Cent pro Kilometer Wegstrecke abrechnen.“
Quelle: https://www.finanztip.de/gesetzliche-pf ... ngspflege/ (Stand 1/2025)
„Geringere Beträge erstattet die Pflegekasse, wenn jemand die Verhinderungspflege übernimmt, der mit der pflegebedürftigen Person in einem Haushalt lebt oder mit ihr bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert ist. (…) Die jährliche Erstattung ist dann auf das 1,5-fache des Monatsbetrags des Pflegegeldes für den jeweiligen Pflegegrad gedeckelt. Unsere Tabelle zeigt die relevanten Höchstbeträge.“
Quelle: https://www.finanztip.de/gesetzliche-pf ... ngspflege/ (Stand 1/2025)
„Verdienstausfälle: Wer bei der Pflege einspringt und deshalb auf Einkommen verzichtet, kann sich diese Verdienstausfälle über die Verhinderungspflege erstatten lassen. Besprechen Sie am besten mit der Pflegekasse, welche Nachweise dafür im konkreten Fall gebraucht werden.“
Quelle: https://www.pflege.de/altenpflege/verhinderungspflege/ (Stand 4/2026)
MfG Kehlchen
verstehe ich richtig, dass dein Vater Pflegegrad 2 hat?
Und zum Verwandtschaftsgrad: Ist dein Vater der Vater deines Bruders, dann wäre das Grad 1, so ganz verstehe ich deine Angabe 2. Grad nicht.
Stundenweise Verhinderungspflege soll eine stundenweise Auszeit der Pflegeperson abdecken. Reist dein Bruder für einige Stunden an (3? 4?) oder vertritt der dich einen Tag?
„Für Autofahrten lassen sich in Anlehnung an das Bundesreisekostenrecht 20 Cent pro Kilometer Wegstrecke abrechnen.“
Quelle: https://www.finanztip.de/gesetzliche-pf ... ngspflege/ (Stand 1/2025)
„Geringere Beträge erstattet die Pflegekasse, wenn jemand die Verhinderungspflege übernimmt, der mit der pflegebedürftigen Person in einem Haushalt lebt oder mit ihr bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert ist. (…) Die jährliche Erstattung ist dann auf das 1,5-fache des Monatsbetrags des Pflegegeldes für den jeweiligen Pflegegrad gedeckelt. Unsere Tabelle zeigt die relevanten Höchstbeträge.“
Quelle: https://www.finanztip.de/gesetzliche-pf ... ngspflege/ (Stand 1/2025)
„Verdienstausfälle: Wer bei der Pflege einspringt und deshalb auf Einkommen verzichtet, kann sich diese Verdienstausfälle über die Verhinderungspflege erstatten lassen. Besprechen Sie am besten mit der Pflegekasse, welche Nachweise dafür im konkreten Fall gebraucht werden.“
Quelle: https://www.pflege.de/altenpflege/verhinderungspflege/ (Stand 4/2026)
MfG Kehlchen
-
Gast
Re: Stundenweise Verhinderungspflege
Hallo Kehlchen,
vielen Dank für deine Unterstützung!
Ja, er hat Pflegegrad 2. Die Ersatzperson ist sein Sohn, was im Brief steht, und er ist bis zum 2. Grad verwandt.
Der Antrag wurde auf stundenweise Pflege gestellt, aber die Krankenkasse hat ohne Angabe von Gründen entschieden, dass ein Anspruch auf den 1,5-fachen Pflegegeldsatz besteht! Warum wurde der Antrag nicht wie gewünscht für stundenweise Pflege bearbeitet?
Der Sohn/ Ersatzperson lebt etwa 35 km entfernt, was insgesamt ca. 70 km Fahrt pro Tag bedeutet.
Vielen Dank
MFG
Midoh
vielen Dank für deine Unterstützung!
Ja, er hat Pflegegrad 2. Die Ersatzperson ist sein Sohn, was im Brief steht, und er ist bis zum 2. Grad verwandt.
Der Antrag wurde auf stundenweise Pflege gestellt, aber die Krankenkasse hat ohne Angabe von Gründen entschieden, dass ein Anspruch auf den 1,5-fachen Pflegegeldsatz besteht! Warum wurde der Antrag nicht wie gewünscht für stundenweise Pflege bearbeitet?
Der Sohn/ Ersatzperson lebt etwa 35 km entfernt, was insgesamt ca. 70 km Fahrt pro Tag bedeutet.
Vielen Dank
MFG
Midoh