Schaut bitte mal hier:
https://www.hopkins.law/expertise/block ... rankengeld
Der Fall 2 dürfte falsch sein, oder ?
Blockfrist: Beispiel 2
Frau M. fängt nach 78 Wochen im Krankengeldbezug am 8. Januar 2026 wieder an zu arbeiten. Sie arbeitet sechs Monate, bis derselbe Bandscheibenvorfall sie am 9. Januar 2027 wieder arbeitsunfähig macht. Es beginnt eine neue Blockfrist am 09.01.2027 und Frau M. hat wieder Krankengeldansprüche.
Die BF endet doch erst am 9.1.2028 !?
Frage zur Blockfrist
Moderator: Czauderna
Re: Frage zur Blockfrist
Hallo,
nein, das Leistungsende ist nicht identisch mit dem Ende der maßgebenden Blockfrist, d.h. hier, dass das Ende der maßgebenden Blockfrist nach dem 07.01.2026 liegen muss und erst am Folgetag eine neue Blockfrist beginnt
Gruss
Czauderna
nein, das Leistungsende ist nicht identisch mit dem Ende der maßgebenden Blockfrist, d.h. hier, dass das Ende der maßgebenden Blockfrist nach dem 07.01.2026 liegen muss und erst am Folgetag eine neue Blockfrist beginnt
Gruss
Czauderna