Falschmeldung an die DRV

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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Frostbeule
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Falschmeldung an die DRV

Beitrag von Frostbeule » 29.06.2009, 09:22

Liebe Wissende,
in Februar/März 2009 lief meine stufenweise Wiedereingliederung mit Segen und Genehmigung der GKV. Die Maßnahme ist beendet; nun meldet die GKV an die Rentenversicherung unter "Wiedereingliederung: keine Wiedereingliederung". Was soll denn das :?: . Warum meldet die Kasse vorsätzlich etwas falsches? Habe ich Nachteile dadurch? Der Sinn erschließt sich mir nicht. Weiß jemand eine Antwort?
Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit.
Liebe Grüße
Frostbeule

Gast

Beitrag von Gast » 29.06.2009, 10:41

Hallo Frostbeule,

bist du dir sicher, dass deine Krankenkasse vorsätzlich eine Falschmeldung gemacht hat? Sprich: Hast du nachgefragt ob da vielleicht nicht einfach nur ein Fehler unterlaufen ist?

Frostbeule
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Beitrag von Frostbeule » 29.06.2009, 12:41

Hallo Wolfi160276,
vielen Dank für Deine schnelle Antwort.
Nein, nachgefragt habe ich nicht, denke aber, die Rentenversicherung auf die unrichtige Darstellung der Kasse aufmerksam zu machen und das war´s dann. Man hat die Rentenversicherung schon einmal aufs Kreuz gelegt, insofern wundert mich nichts mehr.

Liebe Grüße
Frostbeule

CiceroOWL
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FalschMeldung

Beitrag von CiceroOWL » 29.06.2009, 21:11

Du solltest denn mal einen Kontenklärung bantragen. Ausserdem müßtest du einen DÜVO Ausdruck bekommen haben.

Grüß
Cicero

Frostbeule
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Beitrag von Frostbeule » 29.06.2009, 21:47

Hallo CiceroOWL,
danke für Deine Antwort, aber eine Kontenklärung löst die Frage nicht; denn mein Konto ist geklärt, da ich eine Teil-EM-Rente beziehe.
Kann mir denn niemand erklären was die Kasse davon hat, der DRV mitzuteilen, daß k e i n e Wiedereingliederung stattgefunden hat?
Liebe Grüße von der
Frostbeule

CiceroOWL
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Was

Beitrag von CiceroOWL » 02.07.2009, 09:21

hat dir denn deine KK mitgeteilt?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 02.07.2009, 12:11

Frostbeule hat geschrieben:Hallo CiceroOWL,
danke für Deine Antwort, aber eine Kontenklärung löst die Frage nicht; denn mein Konto ist geklärt, da ich eine Teil-EM-Rente beziehe.
Kann mir denn niemand erklären was die Kasse davon hat, der DRV mitzuteilen, daß k e i n e Wiedereingliederung stattgefunden hat?
Liebe Grüße von der
Frostbeule
Hallo,
nun, wenn es eine Wiedereingliederung war und die Kasse dies nicht richtig der Rentenversicherung mitgeteilt hat dann wird es sehr wahrscheinlich so sein dass der Kassenmitarbeiter oder die Mitasrbeiterin bei der MNeldung ein"X" vergessen hat.
Der Kasse da grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz zu unterstellen halte ich für leicht überzogen.
Die Kasse kontaktieren und um Korrektur bitten und alles ist klar.
Sind wir froh dass noch Fehler passieren denn das beweist das Menschen dort arbeiten - "Menschen wie Du und Ich".
Wäre doch schlimm wenn es keine Fehler mehr gäbe weil Maschinen das alles machen - mit denen kann mann dann auch so vortrefflich reden.
Gruß
Czauderna

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