Spannende Frage ...

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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GKVfan
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Spannende Frage ...

Beitrag von GKVfan » 13.08.2026, 13:40

Ein Versicherter wechselte zum 1.10.2025 von GKV A zur GKV B.
In der Zeit vom 1.6.2025 bis zum 30.6.2026 bezog er von der BA ALG1.
Seit dem 1.7.2026 ist er weider als Arbeitnehmer als freiwillig versicherter Selbstzahler beschäftigt, verdient also über der BBG der GKV.
Entsteht durch den Wechsel von ALG1 auf ein Beschäftigungsverhältnis ein neues Versicherungsverhältnis mit neuer Kündigungsfrist ?
Wann kann er frühestens die GKV wechseln, also von GKV B nach GKV C ?

Sind GKVen rechtlich verpflichtet sog. Vorauszahlungenb für Folgejagre, siehe § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG für bis zu 3 Jahre, anzunehmen (Rechtsgrundlage) ?

Viele Grüße

Czauderna
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Re: Spannende Frage ...

Beitrag von Czauderna » 13.08.2026, 14:08

Hallo,
zum ersten „Problem“ bzw. Frage - nein, eine neue Bindungsfrist entsteht nicht aber, wenn ich mich recht erinnere kann sofort die Krankenkasse gewechselt werden.
Die gesetzlichen Krankenkassen sind nicht verpflichtet Vorauszahlungen anzunehmen - sie können dies tun, müssen es aber nicht und sind auch hier nicht an das EstG. in dieser Frage gebunden. Details können bei entsprechender Fragestellung gegoogelt werden.
Gruss
Czauderna

heinrich
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Re: Spannende Frage ...

Beitrag von heinrich » 14.08.2026, 09:24

zur Vorauszahlung:

es erfolgt eine Vorauszahlung.
Der Sachbearbeiter hat auf dem Beitragskonto ein Guthaben.
Er arbeitet korrekt----> und erstattet das Guthaben.

Fazit: das muss man mit der KK absprechen. Also---> an KK wenden

heinrich
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Re: Spannende Frage ...

Beitrag von heinrich » 14.08.2026, 09:33

zum KK-Wahlrecht: ich fand das Thema , mit ständig geänderten Rechtsansichten, immer ziemlich langweilig (sorry).

Hierzu habe ich zudem aktuell keine Zeit , es für dich zu *** und vereinfacht dazustellen.

In folgenden Grundsätzlichen Hinweise ist das alles beschrieben:

https://www.vdek.com/vertragspartner/mi ... lrecht.pdf

das sollte helfen.

Oder...ein Tipp: an die neue , also die gewünschte KK, wenden. Die werden schon helfen, da sie ja ein neue Mitglied haben wollen.

Du kannst ja mal berichten.

GKVfan
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Re: Spannende Frage ...

Beitrag von GKVfan » 19.08.2026, 14:41

heinrich hat geschrieben:
14.08.2026, 09:24
zur Vorauszahlung:

es erfolgt eine Vorauszahlung.
Der Sachbearbeiter hat auf dem Beitragskonto ein Guthaben.
Er arbeitet korrekt----> und erstattet das Guthaben.

Fazit: das muss man mit der KK absprechen. Also---> an KK wenden
Nach einige Gesprächen habe ich den Eindruck gewonnen, dass die KK das nicht "gerne" machen, weil sie dann einen größeren Betrag auf dem Buchungskonto des Kunden für längere Zeit stehen haben und das zu internen (abrechnungstechnischen) Problemen führen kann. So ganz genau wollte es niemand erklären.

heinrich
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Re: Spannende Frage ...

Beitrag von heinrich » 19.08.2026, 16:48

GKVfan.

Der Mensch , den du beräts, kann ja nur bei einer KK versichert sein.

Du schreibst, dass du "einige" Gespräche geführt hast.

Meine Frage dazu: einige Gespräche mit der gleichen Person bei der KK oder einige mit mehreren Personen bei der KK
oder hast du mehrere KK angerufen.

Mit wie vielen Personen hast du denn gesprochen. Hast du auch mal mit einem Sachbearbeiter der Fachabteilung gesprochen oder nur mit der Hotline.

Du bist doch sonst nicht auf den Mund gefallen (sieht man ja hier an deinen Fragen).

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