Arbeitgeberbezogene AU

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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GKVfan
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Arbeitgeberbezogene AU

Beitrag von GKVfan » 20.08.2026, 13:31

Hallo,

gibt es sowas wie eine arbeitgeberbezogene AU ?

Definition:
"Arbeitsunfähigkeit liegt rechtlich und medizinisch dann vor, wenn eine erwerbstätige Person aufgrund einer Krankheit ihre vertraglich geschuldete Arbeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr einer Verschlimmerung ihres Gesundheitszustands ausführen kann."

Beispiel: Herr X ich Sachbearbeiter für Rechnungswesen, er wird von seinem Chef gemobbt und ist daher psychisch stark belastet, deshalb AU.

Er wird gekündigt während der AU, legt Kündigungsschutzklage ein und muss zur Arbeitsagentur, die Krankschreibung läuft jedoch weiter,
er gibt diese aber bei der Arbeitsagentur nicht ab.

Für seine Tätigkeit als solche, also Sachbearbeiter für Rechnungswesen, fühlt er sich nämlich fit, auch sonst stünde er dem allgemeinen
Arbeitsmarkt zur Verfügung, nur eben das Umfeld in seinem Betrieb tut ihm gesundheitlich nicht gut.

Wird hier differenziert zwischen AU generell und arbeitsgeberbezogener AU ?

Gruß,
GKVfan

Czauderna
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Re: Arbeitgeberbezogene AU

Beitrag von Czauderna » 20.08.2026, 20:25

Hallo,
wo ist das Problem – lehnt die Krankenkasse Krankengeld ab oder die Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld ?
Gruß
Czauderna

klaushei
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Re: Arbeitgeberbezogene AU

Beitrag von klaushei » 21.08.2026, 15:53

ich habe keine Ahnung davon
also meine Antwort mit vorsicht geniesen


differenziert zwischen AU generell und arbeitsgeberbezogener AU (Das bei Google/KI eingeben)

Eine generelle Arbeitsunfähigkeit (AU) bedeutet, dass ein Mensch wegen Krankheit allgemein nicht arbeiten kann – unabhängig davon, welcher Tätigkeit oder welchem Beruf er nachgeht. Eine arbeitsgeberbezogene AU liegt dagegen vor, wenn die Arbeitsunfähigkeit nur für den konkreten Arbeitsplatz bei diesem einen Arbeitgeber gilt, während eine andere Arbeit theoretisch möglich wäre.


Beispiel: Ein Arbeitnehmer hat schweres psychisches Mobbing durch den Vorgesetzten erlebt und erleidet beim Gedanken an diesen konkreten Betrieb eine Panikattacke. Für diesen Betrieb besteht eine arbeitsgeberbezogene AU, während eine Tätigkeit in einem anderen Unternehmen oder in einer unbelasteten Umgebung theoretisch denkbar wäre.

GKVfan
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Re: Arbeitgeberbezogene AU

Beitrag von GKVfan » 23.08.2026, 14:10

Czauderna hat geschrieben:
20.08.2026, 20:25
Hallo,
wo ist das Problem – lehnt die Krankenkasse Krankengeld ab oder die Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld ?
Gruß
Czauderna
Die Arbeitsagentur sagt die Person sei AU, daher steht sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.
Die Person hat die AU zwar nicht abgegeben, aber dem SB der Agentur davon erzählt.

Czauderna
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Re: Arbeitgeberbezogene AU

Beitrag von Czauderna » 23.08.2026, 15:10

Hallo,
hier geht es vorrangig ums Krankengeld - aufgrund der Kündigung endet das Arbeitsverhältnis während einer laufenden Arbeitsunfähigkeit und das Krankengeld wird ab dem Folgetag (Ende des Beschäftigungsverhältnisses) weitergezahlt bzw. beginnt die Zahlung erst, da bis zum Ende der Beschäftigung Arbeitsentgelt gezahlt wurde. Das Arbeitsamt kommt hier noch nicht zum Zuge, trotzdem muss eine Meldung beim Arbeitsamt erfolgen.
Gruss
Czauderna

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