Frostbeule hat geschrieben:Hallo CiceroOWL,
danke für Deine Antwort, aber eine Kontenklärung löst die Frage nicht; denn mein Konto ist geklärt, da ich eine Teil-EM-Rente beziehe.
Kann mir denn niemand erklären was die Kasse davon hat, der DRV mitzuteilen, daß k e i n e Wiedereingliederung stattgefunden hat?
Liebe Grüße von der
Frostbeule
Hallo,
nun, wenn es eine Wiedereingliederung war und die Kasse dies nicht richtig der Rentenversicherung mitgeteilt hat dann wird es sehr wahrscheinlich so sein dass der Kassenmitarbeiter oder die Mitasrbeiterin bei der MNeldung ein"X" vergessen hat.
Der Kasse da grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz zu unterstellen halte ich für leicht überzogen.
Die Kasse kontaktieren und um Korrektur bitten und alles ist klar.
Sind wir froh dass noch Fehler passieren denn das beweist das Menschen dort arbeiten - "Menschen wie Du und Ich".
Wäre doch schlimm wenn es keine Fehler mehr gäbe weil Maschinen das alles machen - mit denen kann mann dann auch so vortrefflich reden.
Gruß
Czauderna