Arbeitslosmeldung nachteilhaft bei strittigem AU-Status?
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Arbeitslosmeldung nachteilhaft bei strittigem AU-Status?
Hallo,
nach 3 Wochen Krankheit (Depressionen, Erstbescheinigung kurz vor Ende meines letzten Arbeitsverhaeltnisses) schickte mich die DAK zum MDK. Nach 3 minuetigem Gespraech und Blick in die Kristallkugel stellte der Allgemeinmediziner (ohne psychiatrische Zusatzausbildung) fest, dass ich zwar aktuell depressiv sei aber in 2 Wochen ganz sicher wieder gesund bin.
Das stand zumindest auf dem Zettel den man mir mitgab. Gesagt hatte er mir etwas ganz anderes, naemlich: man muesste mal schauen wie sich das entwickelt und er wuerde deshalb auch noch mit meinem Hausarzt telefonieren.
Die 2 Wochen sind nun um; passiert ist aber garnichts, kein Telefongespraech, kein zweiter Termin, etc.
Stattdessen ein Brief der DAK, dass sie ab jetzt kein Krankengeld mehr zahlen (etwas seltsam, da sie zu dem Zeitpunkt eh noch keinen Cent gezahlt hatten, weil angeblich mein ex-Arbeitgeber noch keine Verdienstbescheinigung vorgelegt hatte).
Mittlerweile hat die DAK fuer die ersten 2 (der mittlerweile 5) Wochen der Krankheit ca 300 Eur KG gezahlt (voriges Bruttoeinkommen 3000EUR/Monat, Erklaerung der DAK dazu: das waere normal, man haette Beitraege abgezogen). Meiner Ansicht nach stehen mir ca 1400EUR KG pro Monat zu, aber die DAK versucht offenbar alles um die Auszahlung zu verzoegern, um mich dazu zu bewegen mich arbeitssuchend zu melden.
Da ich von den 300 EUR grademal die Miete bezahlen kann, hab ich nun akute Geldprobleme und ueberlege mich tatsaechlich arbeitssuchend zu melden, damit ich vorlaeufig zumindest etwas Geld habe (ALG2).
Nun meine Hauptfrage:
Hat das irgendwelche Nachteile falls sich herausstellt (zB bei weiteren MDK Untersuchung etc. ) dass ich doch noch KG berechtigt bin?
Meiner Vorstellung nach muesste dann alles rueckabgewickelt werden, d.h. die KG erstattet dem Arbeitsamt die entsprechend gezahlten Leistungen. Sicher bin ich mir aber nicht, dass das keine Nachteile hat fuer mich.
Bin uebrigens eher noch depressiver geworden seitdem ich nicht mehr weiss wovon ich mich naechste Woche ernaehren soll.. Ist anscheinend Absicht der DAK, soviele Huerden wie moeglich vor den KG Bezug zu legen; ungeachtet der Tatsache dass ich die letzten 4..5 Jahre immer Beitraege gezahlt hab; die letzten Monate hat die DAK >500 EUR pro Monat an Beitraegen von mir bekommen.
Dazu diese witzlose Gesundschreibung nach 3 Minuten Gespraech, weil der MDK Arzt meinte dass die Depris nur wegen der Kuendigung entstanden sind ("Wir koennen ja nicht 3 millionen Arbeitslosen Krankengeld zahlen"). Dass ich aber schon seit Jahrzehnten Probleme mit Depressionen, Angststoerungen, ADHS, usw. habe und deshalb in Behandlung war und bin scheint garnicht zu intressieren. Hab mittlerweile wirklich das Vertrauen in das dt. Gesundheitssystem verloren: Teuer und trotzdem keine Leistung.
Mfg,
Lucid
nach 3 Wochen Krankheit (Depressionen, Erstbescheinigung kurz vor Ende meines letzten Arbeitsverhaeltnisses) schickte mich die DAK zum MDK. Nach 3 minuetigem Gespraech und Blick in die Kristallkugel stellte der Allgemeinmediziner (ohne psychiatrische Zusatzausbildung) fest, dass ich zwar aktuell depressiv sei aber in 2 Wochen ganz sicher wieder gesund bin.
Das stand zumindest auf dem Zettel den man mir mitgab. Gesagt hatte er mir etwas ganz anderes, naemlich: man muesste mal schauen wie sich das entwickelt und er wuerde deshalb auch noch mit meinem Hausarzt telefonieren.
Die 2 Wochen sind nun um; passiert ist aber garnichts, kein Telefongespraech, kein zweiter Termin, etc.
Stattdessen ein Brief der DAK, dass sie ab jetzt kein Krankengeld mehr zahlen (etwas seltsam, da sie zu dem Zeitpunkt eh noch keinen Cent gezahlt hatten, weil angeblich mein ex-Arbeitgeber noch keine Verdienstbescheinigung vorgelegt hatte).
Mittlerweile hat die DAK fuer die ersten 2 (der mittlerweile 5) Wochen der Krankheit ca 300 Eur KG gezahlt (voriges Bruttoeinkommen 3000EUR/Monat, Erklaerung der DAK dazu: das waere normal, man haette Beitraege abgezogen). Meiner Ansicht nach stehen mir ca 1400EUR KG pro Monat zu, aber die DAK versucht offenbar alles um die Auszahlung zu verzoegern, um mich dazu zu bewegen mich arbeitssuchend zu melden.
Da ich von den 300 EUR grademal die Miete bezahlen kann, hab ich nun akute Geldprobleme und ueberlege mich tatsaechlich arbeitssuchend zu melden, damit ich vorlaeufig zumindest etwas Geld habe (ALG2).
Nun meine Hauptfrage:
Hat das irgendwelche Nachteile falls sich herausstellt (zB bei weiteren MDK Untersuchung etc. ) dass ich doch noch KG berechtigt bin?
Meiner Vorstellung nach muesste dann alles rueckabgewickelt werden, d.h. die KG erstattet dem Arbeitsamt die entsprechend gezahlten Leistungen. Sicher bin ich mir aber nicht, dass das keine Nachteile hat fuer mich.
Bin uebrigens eher noch depressiver geworden seitdem ich nicht mehr weiss wovon ich mich naechste Woche ernaehren soll.. Ist anscheinend Absicht der DAK, soviele Huerden wie moeglich vor den KG Bezug zu legen; ungeachtet der Tatsache dass ich die letzten 4..5 Jahre immer Beitraege gezahlt hab; die letzten Monate hat die DAK >500 EUR pro Monat an Beitraegen von mir bekommen.
Dazu diese witzlose Gesundschreibung nach 3 Minuten Gespraech, weil der MDK Arzt meinte dass die Depris nur wegen der Kuendigung entstanden sind ("Wir koennen ja nicht 3 millionen Arbeitslosen Krankengeld zahlen"). Dass ich aber schon seit Jahrzehnten Probleme mit Depressionen, Angststoerungen, ADHS, usw. habe und deshalb in Behandlung war und bin scheint garnicht zu intressieren. Hab mittlerweile wirklich das Vertrauen in das dt. Gesundheitssystem verloren: Teuer und trotzdem keine Leistung.
Mfg,
Lucid
Guten Morgen
so wie ichdas verstehe bist du zur Zeit also nocht AU geschrieben.
Da du von deinem AG gekündigt worden bist, hast du eine Mitwirkungspflicht, du hätest dich schön längst, spätestens 3 Wochen, vor deiner Kündigung bei der
AfA melden müssen.
bei psychytrischen Erkrankungen ist es manchmal recht schwer treffende diagnosen zu stellen-
Solltest du aufgrund deiner Affektstörungen weiter AU = krankegeschrieben sein, stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.
Denn gibt es kein Arbeitslsoengeld.
Es ist richtig das die DAK die Beiträge zur SV = allen Zwiegen der Sozialversicherung abzieht.
Da du von deinem AG gekündigt worden bist, hast du eine Mitwirkungspflicht, du hätest dich schön längst, spätestens 3 Wochen, vor deiner Kündigung bei der
AfA melden müssen.
bei psychytrischen Erkrankungen ist es manchmal recht schwer treffende diagnosen zu stellen-
Solltest du aufgrund deiner Affektstörungen weiter AU = krankegeschrieben sein, stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.
Denn gibt es kein Arbeitslsoengeld.
Es ist richtig das die DAK die Beiträge zur SV = allen Zwiegen der Sozialversicherung abzieht.
Re: Guten Morgen
So sehe ich das, ja. Aber laut MDK muesste ich mittlerweile wieder gesund sein. Deshalb ist es eben zZ strittig ob ich weiterhin KG Anspruch hab oder nicht.so wie ichdas verstehe bist du zur Zeit also nocht AU geschrieben.
Hab ich schon lange gemacht; die meinten damals weil ich krank bin ist KG erstmal vorrangig, ich soll zur DAK gehen, aber sie haben notiert dass ich mich gemeldet hab..Da du von deinem AG gekündigt worden bist, hast du eine Mitwirkungspflicht, du hätest dich schön längst, spätestens 3 Wochen, vor deiner Kündigung bei der
AfA melden müssen.
Es geht nun aber darum ob ich die Zeit bis zur Klaerung meines KG Anspruches mit ALG2 ueberbruecken kann ohne das es mir finanziell/rechtlich schadet, falls sich irgendwann herausstellt, dass ich doch weiterhin KG Anspruch habe.
Hab ich Nachteile durch eine Arbeitslosmeldung+ALG2-Antrag oder nicht?
Andrerseits, falls ja muss ich es wohl trotzdem machen weil ich nicht das Risiko eingehen kann garnichts zu bekommen.. *seufz*
Ich frage v.a. weil hier oft gesagt wird dass man das tunlichst lassen soll mit der Arbeitslosmeldung-Meldung.
Ja, aber es kann doch nicht sein, dass ich nur 2*300=600 EUR KG ausgezahlt bekomme pro Monat bei einem vorherigem Brutto von 3000 EUR, SV-Beitraege hin oder her. Laut KG Rechner der Barmer steht mir mind. das doppelte zu. Anscheinend gehoert das auch zum Fall-Management: Klar - denn viele Menschen merken das sicher nicht oder denen das ist richtig so, oder trauen sich nicht dagegen vorzugehen. Mir fehlt leider im mom auch die Energie um mich da richtig drum zu kuemmern.. ich versuche nun v.a. halbwegs klar zu kommen und genug Nachweise zu sammeln von Aerzten usw., damit ich spaeter wenns mir wieder besser geht vom Antrieb her, ich effektiv dagegen vorgehen kann.Es ist richtig das die DAK die Beiträge zur SV = allen Zwiegen der Sozialversicherung abzieht.
Hallo,
"Ja, aber es kann doch nicht sein, dass ich nur 2*300=600 EUR KG ausgezahlt bekomme pro Monat bei einem vorherigem Brutto von 3000 EUR, SV-Beitraege hin oder her. Laut KG Rechner der BARMER steht mir mind. das doppelte zu. Anscheinend gehoert das auch zum Fall-Management: Klar - denn viele Menschen merken das sicher nicht oder denen das ist richtig so, oder trauen sich nicht dagegen vorzugehen. Mir fehlt leider im mom auch die Energie um mich da richtig drum zu kuemmern.. ich versuche nun v.a. halbwegs klar zu kommen und genug Nachweise zu sammeln von Aerzten usw., damit ich spaeter wenns mir wieder besser geht vom Antrieb her, ich effektiv dagegen vorgehen kann"
Die Krankengeldberechnung ist bei allen Kassen die gleiche weil eben auf gesetzlichen Grundlagen basierend - es ist aber so dass entscheidend für die Berechnung der Krankengeldhöhe grundsätzlich die Angaben des Arbeitgebers auf der entsprechenden Verdienstbescheinigung sind.
Wenn dort eben nicht die tatsächlichen Bezüge genannt werden kann die Kasse natürlich auch kein richtiges Krankengeld errechnen.
Ich empfehle daher der Kasse die letzen drei Lohnabrechnungen vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit vorzulegen mit der Aufforderung diese mit den Angaben des Arbeitgebers auf der Verdienstbescheigung zu vergleichen - das wäre doch schon mal ein Lösungsansatz was das Krankengeld angeht.
Zu allem anderen kann und will ich mich auch nachvollziehbaren Gründen nicht hier äussern.
Gruß
Czauderna
"Ja, aber es kann doch nicht sein, dass ich nur 2*300=600 EUR KG ausgezahlt bekomme pro Monat bei einem vorherigem Brutto von 3000 EUR, SV-Beitraege hin oder her. Laut KG Rechner der BARMER steht mir mind. das doppelte zu. Anscheinend gehoert das auch zum Fall-Management: Klar - denn viele Menschen merken das sicher nicht oder denen das ist richtig so, oder trauen sich nicht dagegen vorzugehen. Mir fehlt leider im mom auch die Energie um mich da richtig drum zu kuemmern.. ich versuche nun v.a. halbwegs klar zu kommen und genug Nachweise zu sammeln von Aerzten usw., damit ich spaeter wenns mir wieder besser geht vom Antrieb her, ich effektiv dagegen vorgehen kann"
Die Krankengeldberechnung ist bei allen Kassen die gleiche weil eben auf gesetzlichen Grundlagen basierend - es ist aber so dass entscheidend für die Berechnung der Krankengeldhöhe grundsätzlich die Angaben des Arbeitgebers auf der entsprechenden Verdienstbescheinigung sind.
Wenn dort eben nicht die tatsächlichen Bezüge genannt werden kann die Kasse natürlich auch kein richtiges Krankengeld errechnen.
Ich empfehle daher der Kasse die letzen drei Lohnabrechnungen vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit vorzulegen mit der Aufforderung diese mit den Angaben des Arbeitgebers auf der Verdienstbescheigung zu vergleichen - das wäre doch schon mal ein Lösungsansatz was das Krankengeld angeht.
Zu allem anderen kann und will ich mich auch nachvollziehbaren Gründen nicht hier äussern.
Gruß
Czauderna
Hab ich schon, ansonsten haette ich garnichts bekommen, weil mein Ex-Arbeitgeber es nach 5 Wochen immer noch nicht geschafft hat der DAK eine Verdienstbescheigung zu schicken. Deshalb bekomme ich aktuell nur eine Art vorlaeufiges KG. Dennoch ist mir nicht wirklich klar, wie die DAK auf diese niedrigen Betraege kommt. Als ich gefragt hab warum das so ist, wurde mir nur gesagt es liege an den Beitraegen. Das erklaert das aber nicht, weil die Beitraege auch von dem Barmer-Rechner beruecksichtigt werden.Czauderna hat geschrieben:Hallo,
Die Krankengeldberechnung ist bei allen Kassen die gleiche weil eben auf gesetzlichen Grundlagen basierend - es ist aber so dass entscheidend für die Berechnung der Krankengeldhöhe grundsätzlich die Angaben des Arbeitgebers auf der entsprechenden Verdienstbescheinigung sind.
Wenn dort eben nicht die tatsächlichen Bezüge genannt werden kann die Kasse natürlich auch kein richtiges Krankengeld errechnen.
Ich empfehle daher der Kasse die letzen drei Lohnabrechnungen vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit vorzulegen mit der Aufforderung diese mit den Angaben des Arbeitgebers auf der Verdienstbescheigung zu vergleichen - das wäre doch schon mal ein Lösungsansatz was das Krankengeld angeht.
Krankengeld Bezug und Arbeitslosengeld II
Grundsätzlich gilt der Antrag auf Arbeitslosengeld ist davon abhängig ob du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.
Da du Krankengeld beziehst stehtst du dem arbeitsmarkt grundsätzlich nicht zur Verfügung.
Da du Krankengeld beziehst stehtst du dem arbeitsmarkt grundsätzlich nicht zur Verfügung.