Nebenberuflich Selbstständig , zuviel verdient

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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cedrik0
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Nebenberuflich Selbstständig , zuviel verdient

Beitrag von cedrik0 » 25.08.2009, 15:03

Hallo,

ich bin Angestellter und durch den Verdienst über dem Grenzwert freiwillig bei einer GKV versichert, meine Frau und das Kind sind bei mir Familienversichert.

Zur Frage:
Meine Frau ist nebenberuflich selbsständig ( weniger 18 Std die Woche ) , haupberuflich Hausfrau.

Über die letzten Jahre (bis 2008) hat sie weniger als die bis dahin liegendenen Verdienstgrenzen verdient ( Jahresschnitt < 350€) in 2007 sogar ein Minus von 3700€/Jahr . Dies wurde auch über den jährlichen Fragebogen immer übermittelt.
Nun hat sie 2008 voraussichtlich mehr als 7000€/Jahr Gewinn gemacht.
Steuererklärung mache ich gerade erst.

Ich denke wir müssen jetzt Beiträge nachbezahlen und sie nachträglich selbst versichern. Was mir nicht klar ist, wieviel ist das. Wird immer von den 1890€ mindestens ausgegangen?? (270€ + Pflege?).

Andere zahlen hier ja scheinbar nur die Hälfte ????.
Wird mein Verdienst mit rangezogen ???

Wie ist das mit den Beiträgen von 2009, wenn es dieses Jahr weniger wird, muß ich trotzdem bis zur Steuererklärung nächstes Jahr den Beitrag bezahlen ???. Den zuviel gezahlten Beitrag zahlen die ja nicht zurück.

Viele Fragen, große Angst vor Schulden wegen Krankenversicherung.

Bitte um Rat

:shock:

Czauderna
Beiträge: 11183
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Beitrag von Czauderna » 25.08.2009, 17:12

Hallo,
ja - Nachzahlung ist wahrscheinlich - wobei es zuerst verschiedene Fragen zu klären gibt.
1. Zu wann wird die Kasse aufgrund der neuen Einkommenserklärung
die Familienversicherung tatsächlich beenden ?

2. Welchen Status ( hauptberuflich selbstäbdig oder sonstiger freiwillig
Versicherter wird die Kasse der Ehefrau zuweisen.

Erst danach kann man etwas über Beitragshöhe sagen - das Einkommen des GKV-Versicherten Ehegatten spielt dabei keine Rolle.

Gruß

Czauderna

cedrik0
Beiträge: 17
Registriert: 25.08.2009, 09:07

Verdienst

Beitrag von cedrik0 » 25.08.2009, 18:21

Czauderna hat geschrieben:Hallo,
ja - Nachzahlung ist wahrscheinlich - wobei es zuerst verschiedene Fragen zu klären gibt.
1. Zu wann wird die Kasse aufgrund der neuen Einkommenserklärung
die Familienversicherung tatsächlich beenden ?

2. Welchen Status ( hauptberuflich selbstäbdig oder sonstiger freiwillig
Versicherter wird die Kasse der Ehefrau zuweisen.

Erst danach kann man etwas über Beitragshöhe sagen - das Einkommen des GKV-Versicherten Ehegatten spielt dabei keine Rolle.

Gruß

Czauderna
Hallo,
erst mal vielen Dank.
zu 1. Was ist den möglich ? Ich habe immer aktuell den Steuerbescheid eingereicht und werde das auch diesmal tun. Somit bleiben 3 Lösungen.
-1.1.2008
-1.1.2009
oder ab Steuerbescheid, was ja wohl so wäre wenn es schon eine Festsetzung gab. Da ich die Unterlagen immer eingereicht habe gehe ich jetzt davon aus, ist das falsch ?
zu 2. Ist die Kasse nicht dazu verpflichtet mein Frau als sonstige zu sehen ??? Ich verdiene genug (Summe Einkommen/2/" ist größer Verdienst Frau)um plausibel zu erklären das sie nicht für unseren Lebensunterhalt zuständig ist. Sie arbeitet weniger als 18 Stunden die Woche, hat keine Angestellten.
Also gehe ich davon aus das man von 840€ Verdienst ausgeht also ca 160€ ist das falsch?

Gruß Cedi

devil767
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Registriert: 24.02.2009, 19:10

Beitrag von devil767 » 25.08.2009, 18:32

1. Denke ich kann man mit ab Feststellung der KK beantworten. Eine versicherungsrechtliche Beurteilung wirkt sich grds. nur auf die Zukunft aus, also ab Feststellung der KK. Für die Vergangenheit bleibt der damals festgestellte Schutz erhalten. (meines Erachtens).

Zu 2. würde mir jetzt nur der Krankengeld Anspruch von Selbsständigen einfallen als Unterschied zu den Sonstigen einfallen, ist aber nicht mein Spezial Gebiet, daher ohne Gewähr

Grüße

devil

rapader
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Rückwirkend möglich

Beitrag von rapader » 02.09.2009, 20:01

Der Beitragsbescheid der KK ist immer nur vorläufig bei Selbständigen, da sich erst am Ende des Jahres der Gewinn ermitteln lässt.

Die Informationen sind etwas oberflächlich, aber regelmäßig kommt Ihre Frau für das Jahr 2008 in den Tarif für hauptberuflich Selbständige, wie Sie richtig schreiben.

Wenn Andere weniger zahlen, sind die nicht hauptberuflich selbständig.

cedrik0
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Warum nicht nebenberuflich

Beitrag von cedrik0 » 03.09.2009, 06:47

Hallo raparder,

warum geht das nicht als nebenberuflich selbständig ???

- weniger 18 Std
- trägt nicht zum Lebensunterhalt bei

wenn das so ist das sie vollen Beitag zahlen muß und ich auch noch die Einkommensteuer abziehe dann bleibt ja nichts mehr über????

Dann kann Sie ja gleich aufhören zu arbeiten

wenn man z.b 700 € verdient im monat die Krankenkasse und die Steuern abzieht bleiben ja nur 200 € über ????

Kein wunder das so viele nicht arbeiten wollen, dann bekommen sie ja mehr

ratte1
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Re: Warum nicht nebenberuflich

Beitrag von ratte1 » 03.09.2009, 07:51

cedrik0 hat geschrieben:wenn das so ist das sie vollen Beitag zahlen muß und ich auch noch die Einkommensteuer abziehe dann bleibt ja nichts mehr über????

Dann kann Sie ja gleich aufhören zu arbeiten

wenn man z.b 700 € verdient im monat die Krankenkasse und die Steuern abzieht bleiben ja nur 200 € über ????

Kein wunder das so viele nicht arbeiten wollen, dann bekommen sie ja mehr
Bei einem Einkommen von 700,- EURO mtl. werden ja wohl keine Steuern fällig!

ratte1

cedrik0
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Steuren

Beitrag von cedrik0 » 03.09.2009, 11:33

Na sicher werden da Steuern fällig.
Wenn man "NEBENBERUFLICH" selbständig ist und den Gewinn somit bei Zusammenveranlagung Einkommensversteurt zahlt man Steuern.

Und das nicht zu knapp

ratte1
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Re: Steuren

Beitrag von ratte1 » 03.09.2009, 16:21

cedrik0 hat geschrieben:Na sicher werden da Steuern fällig.
Wenn man "NEBENBERUFLICH" selbständig ist und den Gewinn somit bei Zusammenveranlagung Einkommensversteurt zahlt man Steuern.

Und das nicht zu knapp
Wenn der Ehepartner gutes Geld verdient, selbstverständlich. Dann ist IhrArgument, man würde mehr bekommen, wenn man nicht arbeitet, aber hinfällig...

ratte1

cedrik0
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OKOK

Beitrag von cedrik0 » 04.09.2009, 08:30

Ok Recht haben sie,

aber wenn man für wenig Arbeit mehr/das gleiche bekommt als für viel Arbeit dann ist das eben nicht schön. Also meinte ich natürlich das die Relationen irgendwo nicht passen.

Wir werden sehen was bei rumkommt, aber meine Frau davon zu Überzeugen so weiterzumachen wie bisher ist eben dann schwer.

sunshine
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Beitrag von sunshine » 04.09.2009, 09:20

Hallo cedrik0,
bei mir war es ähnlich, ist zwar schon einige Jahre her, aber vielleicht hilft es trotzdem weiter:

Frau, familienversichert bei Ehemann ist selbsständig und füllt jedes Jahr den im November erhaltenen Fragebogen der KK aus, in dem die Einkommensverhältnisse dargelegt werden.

Auch in 2002. Im März 2003 erhält sie einen Bescheid der KK, dass sie aus der Familienversicherung herausgenommen wurde und r ü c k w i r k e n d zum 01.01. 2001 als geringfügig Selbständige geführt wird. Die nachträglich zu entrichtenden Beträge von knapp etwa 1400 Euro für 2001 konnten in zwei Zahlungen zu einem späteren Zeitpunkt vereinbart werden.

Nun hat sie im November 2003 wieder einen Fragebogen zur Einstufung erhalten, woraufhin sie ordnungsgemäß den monatlichen max. Verdienst in Höhe von 1190 Euro angegeben hat. Der Beitrag wurde dann neu berechnet und sie hatte einen Monat später ca 120,- Euro Krankenkassenbeitrag zu zahlen. So wurde der Beitrag jedes Jahr berechnet und neu angepasst.

Mittlerweile ist sie als hauptberuflich selbstständig eingestuft, da sie einen hohen Verdienst hat und nun fast 600 Euro monatlich zahlen muss, obwohl ihr Mann nach wie vor der Hauptverdiener ist.

Grüße von sunshine

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