Hallo,
vielleicht bekomme ich hier eine Antwort auf meine Frage:
freiwillig versichertes Mitglied in Ersatzkasse hat Antrag auf Mutter-Kind-Kur für in drei Monaten genehmigt bekommen. Nun wird das Mitglied  arbeitslos und wird über das Arbeitsamt durch eine freiwille Arbeitslosenversicherung weiterversichert. 
Besteht der Kuranspruch trotzdem weiter oder muss das Mitglied einen neuen Antrag stellen?
Danke im Voraus.
Grüße,
sunshine
			
									
									
						Mutter-Kind-Kur auch bei Stausänderung?
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Hallo,
nein, grundsätzlich geht es hier um medizinische Gründe nicht um versicherungstechnische - natürlich muss bei Kur-Antritt eine Versicherung beim Bewilliger (Träger) der Kur bestehen.
Theoretisch denkbar wäre nur, wenn es sich um eine normale Reha
handelt dass die Zuständigkeit von der Krankenkasse auf die Rentenversicherung wechseln würde, aber das wäre wirklich nur theoretisch denkbar - in der Praxis würde das eh nicht vorkommen.
Da es sich bei der Mutter-Kind-Kur eben nicht um eine normale Reha-Maßnahme handelt bleibt hier die Kasse zuständig.
Gruß
Czauderna
			
									
									
						nein, grundsätzlich geht es hier um medizinische Gründe nicht um versicherungstechnische - natürlich muss bei Kur-Antritt eine Versicherung beim Bewilliger (Träger) der Kur bestehen.
Theoretisch denkbar wäre nur, wenn es sich um eine normale Reha
handelt dass die Zuständigkeit von der Krankenkasse auf die Rentenversicherung wechseln würde, aber das wäre wirklich nur theoretisch denkbar - in der Praxis würde das eh nicht vorkommen.
Da es sich bei der Mutter-Kind-Kur eben nicht um eine normale Reha-Maßnahme handelt bleibt hier die Kasse zuständig.
Gruß
Czauderna