Beitrag für Selbstständige bei der AOK trotz Ehepartner über

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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Rudi68
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Beitrag für Selbstständige bei der AOK trotz Ehepartner über

Beitrag von Rudi68 » 31.08.2009, 20:35

Meine Frau ist seit 15 Monaten selbstständig. Der Existenzgründungszuschuss ist ausgelaufen und damit wird auch der Beitrag bei der AOK neu festgelegt. Die AOK erfragt dafür meine Einkommens- und Vermögenssituation. Mein Kind ist sowieso bei mir in der PKV versichert - gibt es nicht einen festen Beitrag für "Kleingewerbetreibende"? Die Fa. meiner Frau erwirtschaftet nur leicht positive Ergebnisse - der Beitrag wurde auf ca. 300 € vorerst festgelegt, damit können wir leben. Was passiert, wenn ich nun deutlich über der BBG verdiene - wird der Beitrag meiner Frau deshalb angehoben?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 01.09.2009, 11:43

Hallo,
damit kann und muss gerechnet werden - die Mindestbeitragsbemessungsgrenze würde dann von 1222,00 € auf 1860,00 € angehoben.
Gruß
Czauderna

Rudi68
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Beitrag von Rudi68 » 01.09.2009, 20:30

[quote="Czauderna"]Hallo,
damit kann und muss gerechnet werden - die Mindestbeitragsbemessungsgrenze würde dann von 1222,00 € auf 1860,00 € angehoben.
Gruß
Czauderna[/quote]

Müsste nicht mit dem jetzigen Beitrag von knapp über 300 € schon die höhere Bemessungsgrenze angesetzt sein? Und kann es passieren, dass trotz niedrigerer Einkünfte meiner Frau eine noch höhere Berrechnungsgrundlage angesetzt wird und ein noch höherer Beitrag gefordert wird?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 02.09.2009, 12:56

Rudi68 hat geschrieben:
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
damit kann und muss gerechnet werden - die Mindestbeitragsbemessungsgrenze würde dann von 1222,00 € auf 1860,00 € angehoben.
Gruß
Czauderna
Müsste nicht mit dem jetzigen Beitrag von knapp über 300 € schon die höhere Bemessungsgrenze angesetzt sein? Und kann es passieren, dass trotz niedrigerer Einkünfte meiner Frau eine noch höhere Berrechnungsgrundlage angesetzt wird und ein noch höherer Beitrag gefordert wird?
Hallo,
ja, das ist schon die höhere Bemessungsgrenze - nein, eine weitere Erhöhunhg gibt es nicht, es sei denn das Einkommen liegt höher.
Gruß
Czauderna

heinrich
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Beitrag von heinrich » 11.09.2009, 17:50

betragen die Mindestwerte nicht 1260 bzw. 1890 EUR ?
(statt 1222 bzsz 1860 EUR)

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 12.09.2009, 17:34

hallo,
ja, so ist es - gut aufgepasst !!
Gruß
Czauderna

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