zu einer Selbständigkeit eine Ausbildung beginnen

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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zarita
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zu einer Selbständigkeit eine Ausbildung beginnen

Beitrag von zarita » 13.10.2009, 11:49

Hallo,

mein Sohn (21 Jahre) hat sich vor knapp 1 1/2 Jahren mit einer Pizzeria selbständig gemacht. Seit Juni 2009 ist in einer Privaten Krankenkasse versichert (vorher freiw. Weiterversicherung in der AOK).

Nun überlegt jedoch mein Sohn, eine Ausbildung im Bereich Webdesign zu beginnen. Seine Pizzeria würde er jedoch nicht aufgeben, er ist dann nur 1-2 Stunden vor Ort.

Welche Art von Krankenversicherung tritt dann ein? Eine Pflichtversicherung wegen dem Ausbildungsberuf oder bleibt er in der Privatversicherung?

Vielen Dank im voraus!!!

zarita

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 13.10.2009, 15:39

Die Private, da die unternehmerische Tätigkeit überwiegt, grundsätzlich. Oder läuft das ganz über ein betriebliche Ausbildung gegen Entgelt, Lohn, oder ist dies eine private Fort / Ausbildung?

zarita
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Beitrag von zarita » 13.10.2009, 17:04

Mein Sohn wäre als Auszubildender in diesem Betrieb mit ca. 8 Stunden täglich (und auch Berufsschule) beschäftigt. Er bekommt die Ausbildungsvergütung und muss eine Zwischen- und Abschlussprüfung bei der IHK ablegen.

Es wäre so, dass er täglich mehr Arbeitsstunden in seine Berufsausbildung investieren muss als in seine Selbständigkeit. In der Pizzeria hat er 1 Vollzeitkraft, 1 Teilzeitkraft und mehrere Aushilfskräfte (Pizzataxifahrer usw.)

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 13.10.2009, 17:18

Alos das heißt gegen Entgelt? Somit müßte geprüft ewerden wie hochdie Einnahmen aus den Pizzaservice sind, sowohl als auch die aufgewandte Zeit für den Pizzaservice, sollten die Einnahmen aus dem Pizzaservice über den Entglet aus der Ausbildung liegen, gibt es ein Problem. Denn überwiegt die selbst. Tätigkeit und es liegt keine Versichrungspflicht vor.

heinrich
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Beitrag von heinrich » 13.10.2009, 17:58

ooohhh Achtung CiceroOWL,

er hat in der Pizzeria einen Vollbeschäftigten und mehrere Aushilfe.

Hier gibt es ein Besprechungsergebnis de Spitzenverbände.

Hier meine -hoffentlich verständliche -Kurzfassung davon:
Wer in seiner Selbstständigkeit einen versicherungspflichtig Beschäftigten hat (also mehr als 400 EUR) oder aber Aushilfen, die zusammen über 400 EUR verdienen
DANN: gilt dies als hauptberufliche Selbstständigkeit
Folge: In einer Beschäftigung des Selbstständigen selbst (auch Ausbildung)
würde keine Kranken- und Pflegeversicherungspflicht bestehen.
Weitere Folge: die private Krankenversicherung müsste/könnte fortbestehen.

PS: Kurios finde ich es, wenn sich ein 21jähriger Mensch selbstständig macht.
Evt. lag eine Insolvens der Vorgänger vor.
Falls nicht, darüber würde ich mich freuen, sollte überlegt werden, ob
die Pizzeria künftig von jemand anderem als Selbstständiger geführt wurde.

Auf jeden Fall: Bitte lieber Fragensteller: Setzen Sie sich mit "Ihrer" Krankenkasse (gemeint ist Ihre letzte gesetzliche Krankenkasse) in Verbindung. Die müssen dies nämlich entscheiden.

Wenn hier etwas falsch beurteilt, dann kann eine Rückabwicklung zu unübersehbaren Folgen führen.

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 13.10.2009, 18:03

Korrekt Heinrich, vollkommen, ich denkk aber allein aus dem Einnahmen der Pizzeria ergibt sich keine SV Pflichtige beschäftigung bzw ausbildung.

Zu prüfen hätte dies ja eh die zuletzt zuständige gesetzliche Krankekasse, soweit vorhanden, bzw die Krankenkasse bei der die Mitgliedschaft gewält wird.

Gruß
Cicero

zarita
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Beitrag von zarita » 13.10.2009, 19:46

Vielen Dank ciceroOWL und heinrich!

Mein Sohn hat die Pizzeria von mir übernommen. Es war eine Betriebsübergabe. Ich kann mir gut vorstellen, dass es kurios erscheint, wenn sich eine 19 1/2 jährige Person selbständig macht. Es waren familiäre Gründe.

Der Gewinn aus der Pizzeria wird wahrscheinlich höher sein als die Ausbildungsvergütung (im Jahr 2010). Für das Jahr 2009 steht der Jahresabschluss noch nicht fest (es sind aber noch Abschreibungen auf die Geschäftsausstattung mit anzurechnen, d.h. das zu versteuernde Einkommen wird für 2009 nicht sehr hoch sein).

Der Aspekt mit den Beschäftigten, denke ich, ist ein Grund, weshalb die Selbständigkeit im Vordergrund steht (aus der Sicht der Krankenkassen).

Wir werden morgen mit der AOK (der letzten gesetzlichen KK) Kontakt aufnehmen.

Wenn mein Sohn in der Privaten KK bleiben muss, ist es dann folgendermassen?:

Es wären von dem Arbeitgeber und meinem Sohn jeweils nur die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zu zahlen.
Und die Beiträge zur Privaten Krankenversicherung zahlt mein Sohn, wie jetzt auch.
Ist es so richtig?

Nochmals herzlichen Dank für die Antworten!

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 13.10.2009, 22:05

Da er mehr als 15 Std beschäftigt ist ja versichrungspflicht in der Arbeitslosenversicherung, da keine Befreiung von der Rentenversicherung erfolgte auch, aber auch hier müßte denn die RV - Pflicht geprüft werden.
Müßte ich nochmals Literatur wälzen.

heinrich
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Beitrag von heinrich » 14.10.2009, 08:49

hallo zarita,

vollkommen richtig.

Wenn die private bestehen bleiben "muss", weil die Selbstständigkeit
als hauptberuflich gewertet wird,

dann besteht Vers.Pfl. zur Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Der Beitrag zur privaten Kranken- und damit auch zur privaten Pflegevesicherung ist voll vom Sohn alleine zu tragen.
Einen Zuschuss vom Arbeitgeber der Sohnes gibt es dazu nicht.

Bei der Krankenkasse nach der Beitragsabteilung, Fachbereich Arbeitgeberkontenführung fragen.

PS: süß, was man so alles alles als "familiäre Gründe" bezeichnet

zarita
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Beitrag von zarita » 14.10.2009, 10:57

Hallo heinrich,

da keiner hier weiss, welche familiären Gründe vorlagen, finde ich es nicht gerade passend, dieses als "süss" zu bezeichnen. Manchmal urteilen Menschen ohne Hintergründe zu kennen.

Ich habe mich vor 2 Jahren entschlossen, zu meinem spanischen Lebensgefährten auf die Kanaren zu ziehen. Und aus der Ferne kann man sicherlich nicht so gut ein Geschäft führen, als wenn man vor Ort ist. Also gab es nur 2 Möglichkeiten, Verkauf an einen Interessenten oder Übergabe an die Familie. Und da mein Sohn damals keine Lust mehr aufs Lernen hatte, wollte er die Herausforderung annehmen.
Es lag also keine Insolvenz vor :)

Nun, nach 1 1/2 Jahren Führen einer Pizzeria, möchte mein Sohn eine Berufsausbildung beginnen. Worüber ich mich persönlich sehr freue,
denn eine abgeschlossenen Berufsausbildung ist eine solide Basis für sein weiteres Leben.

Ich habe hier in diesem Forum eine Frage zu einer Versicherungspflicht gestellt. Und auch hilfreiche Informationen bekommen. Vielen Dank dafür!

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