nachträglich hauptberuflich selbständig eingestuft worden

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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Chrissy
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nachträglich hauptberuflich selbständig eingestuft worden

Beitrag von Chrissy » 18.01.2010, 12:15

Hallo,
ich habe schon einmal in einem anderen Forum gepostet aber keine Hilfe erhalten, und hoffe hier eine Antwort zu erhalten.
Mein Mann hat im Dezember 2008 die Krankenversicherung gewechselt. Wir haben seinerzeit mit der Krankenversicherung Gespräche geführt, da ich 2x im Jahr ein Honorar für eine Tätigkeit erhalte, für die ich stundenweise (5- max. 15 Stunden in der Woche) arbeite. Hauptberuflich bin ich Hausfrau und Mutter und wir leben vom Gehalt meines Mannes. Wir wurden in die Familienversicherung aufgenommen und mußten einen Aufnahmebogen ausfüllen und haben die Angaben ehrlich ausgefüllt, inklusive der Höhe des zu erwartendem Honorars. Diesen Aufnahmebogen haben wir in 2009 noch einmal ausfüllen müssen und ich habe im Dezember meinen Einkommensteuerbescheid aus 2009 (also für 2008) einreichen müssen, der die gleiche Höhe des Honorars wie in 2009 aufzeigt. Daraufhin habe ich nunmehr einen Bescheid der GKV erhalten, die die 2 Honorare summiert, durch 12 teilt und auf jeden Monat als regelmäßiges Gehalt umlegt (mehr als 1000 Euro). Begründung:"eine hauptberufliche Selbständigkeit liegt vor, da mit hinreichender Sicherheit mindestens einmal jährlich Einnahmen zu erwarten sind und die Einkünfte auf den Monat gerchnet die Einkommensgrenze übersteigen. Die Überschreitung dieser Grenze ist vorhersehbar".
Ab 1.6.09 kündigt man mir rückwirkend die Familienversicherung. (Datumsbegründung: 31.5.09 ist Datum des Steuerbescheides 2008, auf den man sich beruft). Dieser Kündigung lag ein Schreiben bei, mit dem ich mich selbst ab 1.6.09 rückwirkend bei der IKK versichern soll.
Ich arbeite aber wirklich nur wenige Stunden. Eine andere Krankenkasse hatte die Aussage gemacht, daß 2x im Jahr die Einkommensgrenze überschritten werden kann, was auch hier zutrifft.
Wie kann ich mich wehren? Gibt es Gesetzestexte, die mir helfen?
Außerdem frage ich mich, wie das plötzlich nachträglich aberkannt werden kann, nur weil ich in 2008 auch ein gleich hohes Honorar erhalten habe, das ich ja schon im Fragebogen für 2009 angegeben habe?
Und wie soll ich künftig eine Krankenkasse monatlich bezahlen, wenn ich erste Mitte eines Jahres ein Honorar erhalte und voraussichtlich dann Ende des Jahres eines?
Ich brauche dringend Hilfe! Wir können ja noch nicht mal eine GKV suchen, die unsere Meinung vertritt, denn die GKV können wir nun nicht wechseln aufgrund 18monatiger Bindungspflicht!
Vielen Dank!

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 18.01.2010, 14:45

Hallo,
ich meine aber schon dass Du im anderen Forum eine Antwort erhalten hast - war es da nicht so, dass es um die Frage ging in welchem Zeitraum du deine Arbeitsleistung erbracht hast und nur zweimal im Jahr dafür eine Zahlung erhalten hast. Dass dann die Einnahmen auf die einzelnen Monate verteilt werden müssen wenn die Arbeitsleistung sich tatsächlich über das Jahr verteilt haben ?
Gruß
Czauderna

Chrissy
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Beitrag von Chrissy » 18.01.2010, 15:01

Ja, ist aber nicht ganz zutreffend, da ich nicht jeden Monat arbeite, stundenweise in einigen Monaten.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 18.01.2010, 15:18

Hallo,
das reicht aber schon - wenn das Arbeitseinkommen nicht eindeutig einem Zeitraum zuzuordnen ist wird es auf die Kalendermonate des Auszahlungsjahres verteilt. Ich weiß, das ist hart aber die Kasse wird so entscheiden und Dir sogar ggf. dazu Rechtsgrundlagen nennen können (§§ und Urteile). Hast Du denn schon eine entsprechende schriftliche Entscheidung der Kasse ?
Gruß
Czauderna

heinrich
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Beitrag von heinrich » 18.01.2010, 18:15

arbeitest Du regelmäßig 5 bis 15 Stunden die Woche
oder
auch nur 2 Monate im Jahr diese Zeit (also 5 bis 15 Stunden die Woche)

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