Rechtmäßigkeit der Forderung von Zusatzbeiträgen

Informationen zu Fusionen, Zusatzbeiträgen und Beitragsausschüttungen der gesetzlichen Krankenkassen

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kkforum
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Rechtmäßigkeit der Forderung von Zusatzbeiträgen

Beitrag von kkforum » 08.02.2010, 20:46

Liebe "Mitgeschädigte" oder "demnächst Geschädigte",

Im

Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Krankenversicherung -
§ 242
Kassenindividueller Zusatzbeitrag steht

(1) Soweit der Finanzbedarf einer Krankenkasse durch die Zuweisungen aus dem Fonds nicht gedeckt ist, hat
sie in ihrer Satzung zu bestimmen, dass von ihren Mitgliedern ein Zusatzbeitrag erhoben wird. Der
Zusatzbeitrag ist auf 1 vom Hundert der beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds begrenzt. Abweichend von
Satz 2 erhebt die Krankenkasse den Zusatzbeitrag ohne Prüfung der Höhe der Einnahmen des Mitglieds, wenn
der monatliche Zusatzbeitrag den Betrag von 8 Euro nicht übersteigt. Von Mitgliedern, die das
Sonderkündigungsrecht nach § 175 Abs. 4 Satz 5 wegen der erstmaligen Erhebung des Zusatzbeitrags
fristgemäß ausgeübt haben, wird der Zusatzbeitrag nicht erhoben. Wird das Sonderkündigungsrecht wegen
einer Erhöhung des Zusatzbeitrags ausgeübt, wird der erhöhte Zusatzbeitrag nicht erhoben. Wird die
Kündigung nicht wirksam, wird der Zusatzbeitrag im vollen Umfang erhoben.
(2) Soweit die Zuweisungen aus dem Fonds den Finanzbedarf einer Krankenkasse übersteigen, kann sie in ihrer
Satzung bestimmen, dass Prämien an ihre Mitglieder ausgezahlt werden. Auszahlungen dürfen erst
vorgenommen werden, wenn die Krankenkasse ihrer Verpflichtung nach § 261 nachgekommen ist.
Auszahlungen an Mitglieder, die sich mit der Zahlung ihrer Beiträge in Rückstand befinden, sind
ausgeschlossen. Prämienauszahlungen nach Satz 1 sind getrennt von den Auszahlungen nach § 53 zu buchen
und auszuweisen.
(3) Die Krankenkassen haben den Zusatzbeitrag nach Absatz 1 so zu bemessen, dass er zusammen mit den
Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds und den sonstigen Einnahmen die im Haushaltsjahr voraussichtlich zu
leistenden Ausgaben und die vorgeschriebene Auffüllung der Rücklage deckt. Ergibt sich während des
Haushaltsjahres, dass die Betriebsmittel der Krankenkasse einschließlich der Zuführung aus der Rücklage zur
Deckung der Ausgaben nicht ausreichen, ist der Zusatzbeitrag durch Änderung der Satzung zu erhöhen. Muss
eine Kasse kurzfristig ihre Leistungsfähigkeit erhalten, so hat der Vorstand zu beschließen, dass der
Zusatzbeitrag bis zur satzungsmäßigen Neuregelung erhöht wird; der Beschluss bedarf der Genehmigung der
Aufsichtsbehörde. Kommt kein Beschluss zustande, ordnet die Aufsichtsbehörde die notwendige Erhöhung des
Zusatzbeitrags an. Klagen gegen die Anordnung nach Satz 4 haben keine aufschiebende Wirkung.
(4) Der Spitzenverband Bund legt dem Deutschen Bundestag über das Bundesministerium für Gesundheit
spätestens bis zum 30. Juni 2011 einen Bericht vor, in dem die Erfahrungen mit der Überforderungsklausel
nach Absatz 1 wiedergegeben werden. Die Bundesregierung überprüft anhand dieses Berichts, ob Änderungen
der Vorschrift vorgenommen werden sollen.

---------------------------------------------------------------------

Deshalb habe ich dem Vorsitzenden des Vorstands der Deutschen BKK (achim.kolanoski@deutschebkk.de) folgende E-Mail geschrieben:

Sehr geehrter Herr Kolanoski,

vielen Dank für Ihr Ankündigungsschreiben bzgl. der Einführung des Zusatzbeitrages für gesetzlich Versicherte.

Da diese Forderung an die gesetzliche Bedingung geknüpft ist, dass die Krankenkasse bei ihren Mitgliedern nur einen Zusatzbeitrag fordern kann wenn die ihr zugewiesenen Mittel aus dem Gesundheitsfond nicht ausreichen, bitte ich um einen Nachweis dass dies tatsächlich so ist und Ihnen die zugewiesenen Mittel nicht ausgereicht haben.

Denn die Pressemitteilung der Deutschen BKK von Frau Lydia Krüger, Leiterin Unternehmenskommunikation vom 02.07.2009 lautet „Erst Ende 2010 wird endgültig klar sein, ob eine Kasse für 2009 schwarze oder rote Zahlen schreibt. „Wir sind momentan im Blindflug und kalkulieren auf der Basis von Prognosen mit erheblichen Spielräumen nach oben und unten. Krankenkassen können aber ab 2010 sehr leicht in die Insolvenz schlittern. Da schüttelt jeder Wirtschaftsexperte den Kopf“, sagt Vorstandsvorsitzender Achim Kolanoski.“

Mit freundlichen Grüßen

-------------------------------------------------------------

Wie der Geschäftsbericht der Deutschen BKK von 2008 http://www.deutschebkk.de/suche.html?tx ... inter%5D=0
mit einem Jahresüberschuss von 17,86 Millionen Euro vermuten lässt dürfte laut Fünftem Buch Sozialgesetzbuch, - Gesetzliche Krankenversicherung -, § 242, Kassenindividueller Zusatzbeitrag, der Finanzbedarf der Deutschen BKK durch Zuweisungen aus dem Fonds auf jeden Fall gedeckt sein. Deshalb erscheint mir die Rechtmäßigkeit der Forderung von Zusatzbeiträgen nicht gegeben.
Zuständig für die gesetzlichen Krankenversicherungen ist als Aufsichtsbehörde

Bundesversicherungsamt
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
www.bundesversicherungsamt.de
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KassenKenner
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Beitrag von KassenKenner » 08.02.2010, 23:30

Alle Zusatzbeiträge müssen vom Bundesversicherungsamt genehmigt werden. Dieses hat zu prüfen, ob ein Zusatzbeitrag bei einer Kasse wirklich notwendig ist. Das ist bei der Deutschen BKK und bei einigen anderen Kassen passiert und trotz des politischen Drucks (auf das BVA wurde eingewirkt, es solle Zusatzbeiträge vermeiden) wurden die Zusatzbeiträge bei diesen Kassen genehmigt.

Tut mir leid, aber dein Einwand ist da einfach lächerlich. Zudem dürfte der Zusatzbeitrag auch im aktuellen Haushaltsplan der Deutschen BKK enthalten sein, der ebenfalls vom BVA genehmigt werden muss und den du dir bei Interesse sicher irgendwie besorgen kannst.

Deine polemische Kritik ist da einfach unsachlich - wenn du unzufrieden bist, stehen dir doch genug Kassen offen, die keinen Zusatzbeitrag erheben.

kkforum
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Beitrag von kkforum » 09.02.2010, 08:48

Lieber Kassenkenner,

mein Schreiben an meine Krankenkasse war weder als Einwand noch als Kritik gedacht.
Ich stellte mir nur die Frage "Muss ich als Bürger jeder Forderung einer Institution ungeprüft nachgeben?"
Deshalb, und ich finde jeder hat das Recht dazu, habe ich meine Krankenkasse aufgefordert mir die Notwendigkeit des Zusatzbeitrages nachzuweisen.

Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Forderung meiner Krankenkasse habe ich aus 3 Gründen:
1. Im Geschäftsbericht der Deutschen BKK von 2008 wurden 17,86 Millionen Euro Überschuss ausgewiesen
2. Eine offizielle Mitteilung der Deutschen BKK lautet "Erst Ende 2010 wird endgültig klar sein, ob eine Kasse für 2009 schwarze oder rote Zahlen schreibt."
3. Die Höhe der Forderung von ungeprüft maximal forderbaren 8 Euro erscheint unglaubwürdig

Ich finde, jeder hat das Recht aber auch die Pflicht einen Nachweis von seiner Krankenkasse über die Rechtmäßigkeit der Forderung von Zusatzbeiträgen zu erhalten und auch anzufordern.
Schliesslich haben sich alle Krankenkassen eine größere Transparenz auf die Fahne geschrieben.

Platon67
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Beitrag von Platon67 » 09.02.2010, 11:38

... ist zumindest ein interessanter Ansatz....

Allerdings erinnert mich das Vorgehen so ein wenig an die Problematik mit den Gaspreisen und die Verpflichtung der Energiekonzerne zur Offenlegung ihrer Kalkulation.... Insoweit bestehen hierzu natürlich sehr große Unterschiede und man kann das sicher auch juristisch nicht 1:1 auf die gesetzl. KV übertragen...

Wenn ich auch davon ausgehe, dass dies keinen Erfolg verspricht, müssten Sie konsquenterweise auch gegen díe Aufsichtsbehörde vorgehen, die ja das ganze abgesegnet hat.

Vielleicht erfahren wir ja einmal etwas darüber wie das dann ausgegangen ist....

KassenKenner
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Beitrag von KassenKenner » 09.02.2010, 18:57

kkforum hat geschrieben: Ich stellte mir nur die Frage "Muss ich als Bürger jeder Forderung einer Institution ungeprüft nachgeben?"

(...)

1. Im Geschäftsbericht der Deutschen BKK von 2008 wurden 17,86 Millionen Euro Überschuss ausgewiesen
2. Eine offizielle Mitteilung der Deutschen BKK lautet "Erst Ende 2010 wird endgültig klar sein, ob eine Kasse für 2009 schwarze oder rote Zahlen schreibt."
3. Die Höhe der Forderung von ungeprüft maximal forderbaren 8 Euro erscheint unglaubwürdig
1. Du musst der Forderung nicht ungeprüft nachgeben. Du kannst stattdessen kündigen und musst dann gar nichts zahlen.

2. Die Deutsche BKK hat vermutlich ein Haushaltsvolumen von 2-3 Milliarden Euro. 17,86 Millionen Überschuss sind da nicht gerade viel und auch sehr schnell wieder weg.

3. Es stimmt zwar, dass erst Ende 2010 fest steht, ob eine Kasse für 2009 rote oder schwarze Zahlen schreibt. Das hilft aber niemandem, wenn man derzeit kein Geld mehr auf dem Konto hat. Aufgrund der Angst, Mitglieder zu verlieren, haben viele Kassen nämlich längst notwendige Zusatzbeiträge länger aufgeschoben als es die Haushaltsberechnungen eigentlich hergegeben hätten. Man ist einfach nach der Maxime verfahren "solange noch Geld auf dem Konto ist, reicht das auch - egal, was in der Zukunft kommt". Nun haben aber die ersten Kassen offensichtlich keinerlei liquide Mittel mehr und sind gezwungen, Zusatzbeiträge zu erheben. Ergo: Es hilft der Deutschen BKK derzeit nicht, wenn sie Ende 2010 noch eine Nachzahlung für 2009 bekommt, da sie das Ende des Jahres vermutlich ohne Zusatzbeitrag nicht mehr erleben würde.

4. Wieso erscheint dir die Forderung von 8 Euro unglaubwürdig? Wäre dir 1% deines Einkommens lieber? Alles unterhalb von 8 Euro macht überhaupt keinen Sinn, da allein 2-3 Euro für Verwaltungskosten draufgehen. Also nehmen alle Kassen, die keine Einkommensprüfung durchführen wollen (was noch mehr Verwaltungskosten bedeutet) 8 Euro.

kkforum
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Beitrag von kkforum » 09.02.2010, 19:58

Sehr geehrter Kassenkenner,

Ihre Aussage "Du musst der Forderung nicht ungeprüft nachgeben. Du kannst stattdessen kündigen und musst dann gar nichts zahlen." lässt bei mir 2 Vermutungen aufkommen: Entweder waren Sie total unzufrieden mit Ihrer Krankenkasse und haben erst vor Kurzem gewechselt oder Sie sind Mitarbeiter einer Krankenkasse in leitender Position. Das würde nämlich diese Aussage erklären. Ubertrieben übersetzt: "Zahle oder verschwinde".

Da ich mich aber nicht mit Vermutungen wie Sie beschäftige sondern mir Fakten lieber sind habe ich mir unter Anderem den Geschäftsbericht der Deutschen BKK (Link weiter oben) und weitere Fakten "ergoogelt" und diese erörtert.
Das Ergebnis dieser Erörterung hat mit gezeigt, dass die Wahrscheinlichkeit sehr hoch liegt, dass die Deutsche BKK die 8 Euro Zusatzbeitrag gar nicht braucht sondern nur auf den allgemeinen Zug der anderen Krankenkassen mit aufgesprungen ist.
Wenn dem so wäre, wäre das natürlich nicht rechtens und deshalb habe ich einen Nachweis angefordert.

Übrigens wie Sie schreiben "Ergo: Es hilft der Deutschen BKK derzeit nicht, wenn sie Ende 2010 noch eine Nachzahlung für 2009 bekommt, da sie das Ende des Jahres vermutlich ohne Zusatzbeitrag nicht mehr erleben würde."
Wem dem tatsächlich so ist, dann ist das halt so und dann müsste eine Krankenkasse Konkurs anmelden.
...denn, eigentlich wäre ja bundesweit 1 Zentralkrankenkasse mehr als ausreichend. Die Einsparungen, die man dadurch erzielen könnte, würden nämlich allen Bundesbürgern zugute kommen.

KassenKenner
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Beitrag von KassenKenner » 09.02.2010, 20:56

kkforum hat geschrieben: Übrigens wie Sie schreiben "Ergo: Es hilft der Deutschen BKK derzeit nicht, wenn sie Ende 2010 noch eine Nachzahlung für 2009 bekommt, da sie das Ende des Jahres vermutlich ohne Zusatzbeitrag nicht mehr erleben würde."
Wem dem tatsächlich so ist, dann ist das halt so und dann müsste eine Krankenkasse Konkurs anmelden.
...denn, eigentlich wäre ja bundesweit 1 Zentralkrankenkasse mehr als ausreichend. Die Einsparungen, die man dadurch erzielen könnte, würden nämlich allen Bundesbürgern zugute kommen.
Einerseits ist es richtig - eine einzige Kasse würde sicherlich ausreichen. Das ist auch meine Meinung, obwohl ich bei einer Krankenkasse arbeite und damit an meinem eigenen Job säge... :wink:

Allerdings ist dies ja von der derzeitigen Regierung nicht erwünscht und es hilft sicher auch keinem, wenn jetzt plötzlich einige Kassen Konkurs anmelden würden. Dadurch würde das Dilemma im Gesundheitssystem nur noch größer werden als es derzeit bereits ist.

Die Deutsche BKK wäre übrigens sicher nicht die Einzige, die genau genommen Konkurs anmelden müsste - wenn man es mit der Privatwirtschaft vergleicht.

Ganz abgesehen davon war die zitierte erste Aussage von mir ja bei weitem nicht die einzige Antwort. Ich glaube, ich habe deutlich erklärt, dass die erwähnten 17,86 Millionen keineswegs bedeuten, dass es der Deutschen BKK finanziell gut geht.

Und mein Einwand die Kasse zu wechseln hat nichts mit "Zahle oder verschwinde" zu tun. Wieso ist denn wirtschaftliches Handeln bei Krankenkassen plötzlich böse, wenn es überall sonst normal ist? Wenn mir ein Telefonanbieter die gleiche Leistung und die gleiche Qualität zu einem günstigeren Preis anbietet, wechsle ich doch auch dahin und frage nicht beim anderen Anbieter nach, warum er denn so teuer ist. Das ist doch nicht mein Problem!

Daher verstehe ich auch die Fragestellung nicht - wieso sich mit Dingen herumschlagen, denen man durch eine Kündigung ganz einfach aus dem Weg gehen kann?

kkforum
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Beitrag von kkforum » 10.02.2010, 08:35

Lieber KassenKenner,

ich glaube, Sie haben mich immer noch nicht verstanden :?
1. Bin ich mit "meiner" Deutschen BKK bis auf ein paar kleine Ausnahmen (keine Telemedizin bei Herzpatienten) absolut zufrieden
2. Sehe ich wirtschaftliches Handeln bei Krankenkassen nicht als "böse" an
3. Kann man, vor Allem als Mitarbeiter, eine Krankenkasse nicht mit einem Telefonanbieter vergleichen

Mich hat es nur gewundert, als alle anderen Kassen nach genau 8 Euro "geschrien" haben plötzlich auch die Deutsche BKK "mitgeschrien" hat.
Und es erscheint auch seltsam dass bei Berechnungen, falls denn welche stattgefunden haben, genau diese kalkulierten 8 Euro herausgekommen sind und nicht zum Beispiel "wahrscheinlichere" 7,32 Euro. Da hätte man dann vermuten können "OK, meine Kasse hat sich hingesetzt und tatsächlich gerechnet". So aber erscheinen diese 8 Euro unglaubwürdig und die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass die Deutsche BKK mit auf den Zug der anderen Kassen aufgesprungen ist und die 8 Euro zu Unrecht verlangt. Vielleicht würden ja wirklich z.B. 7,32 Euro oder sogar weniger reichen :wink:

:!: Und genau aus diesem Grund fordere ich von meiner Krankenkasse einen simplen Nachweis, ob denn die geforderten 8 Euro auch rechtens sind oder ob vielleicht sogar weniger reichen würde :!:
Nicht mehr und nicht weniger :wink:

Stefan
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Beitrag von Stefan » 10.02.2010, 08:52

Also diese Begründung ist einfach lachhaft.

Warum sind es wohl 8 Euro und nicht 7,32 Euro?

Weil keinerlei Erfahrung gegeben ist

a) zur Zahlungsmoral
b) wie viele Mitglieder kündigen
c) wie viel personeller Aufwand -> Verwaltungskosten, dahinter stecken

Ich glaube kaum das das BVA 7,32 genehmigen würde.

sven211
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Beitrag von sven211 » 10.02.2010, 08:59

also wir leben ja in einer demokratie und JEDER darf JEDEN auch dem vorstand seiner kk einen brief schreiben.

ich finde es aber lächerlich, zeitverschwendung und produktion von verwaltungsaufwand.

frage doch mal die bundeskanzlerein, den finanzminister, den bundespräsident oder sonst wen, wie genau sie auf 19% mwst gekommen sind usw usf ..........

:idea: :idea: :idea: :idea:

kkforum
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Beitrag von kkforum » 10.02.2010, 11:12

Lieber Stefan und Sven,

wenn ihr das lachhaft oder lächerlich findet, dass ihr 8 Euro im Monat zahlt obwohl ihr vielleicht gar nicht müsst, weil eure Krankenkasse die gesetzliche Bedingung dazu gar nicht erfüllt (Soweit der Finanzbedarf einer Krankenkasse durch die Zuweisungen aus dem Fonds nicht gedeckt ist,...) ist das unverständlich.

Also ich habe keine 8 Euro im Monat zu verschenken :wink:

...ach ja - übrigens stand schon am :!: 30.06.2008 :!: Folgendes fest und wurde vom Bundesversicherungsamt per Rundschreiben an die Krankenkassen verteilt:
Da keine Krankenkasse davon ausgehen kann, dass ein Zusatzbeitrag gem. § 242 SGB V nicht zu erheben ist, fordern wir Sie daher zusätzlich auf, für den Fall, dass der Zusatzbeitrag einzuziehen ist, frühzeitig die notwendigen ergänzenden organisatorischen Strukturen zu schaffen.

Das Original-Schreiben unter
www.bundesversicherungsamt.de
(http://www.bundesversicherungsamt.de/cl ... schreiben/
Rundschreiben34,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Rundschreiben34.pdf)

Hoschi
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Beitrag von Hoschi » 10.02.2010, 16:52

kkforum hat geschrieben:Mich hat es nur gewundert, als alle anderen Kassen nach genau 8 Euro "geschrien" haben plötzlich auch die Deutsche BKK "mitgeschrien" hat.
Na ganz so wars ja nicht... erstens schreien nicht alle Kassen nach den 8,-- EUR und zweitens wäre es gerade deshalb grob fahrlässig von einem Kassenchef einen Zusatzbeitrag zu erheben, wenn er seine Mitglieder dadurch zu den 160 anderen Kassen schicken würde, die keinen erheben.

Also kannst du dir 100% sicher sein, dass dieser Mindestbetrag gerechtfertigt ist. Da tippe ich eher, dass der nicht mal ausreichen wird, man sich mit der 1% Regel aber nicht die Mitglieder verlustig machen möchte...

dresdner
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Beitrag von dresdner » 10.02.2010, 18:47

es wäre doch nur gerecht, den allgemeinen beitragssatz wieder anzuheben und so diesem ganzen mist aus dem weg zu gehen.

KassenKenner
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Beitrag von KassenKenner » 10.02.2010, 18:47

kkforum hat geschrieben: Also ich habe keine 8 Euro im Monat zu verschenken :wink:
Auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole - wenn du keine 8 Euro zu verschenken hast, dann kündige deine Mitgliedschaft!

So toll kann die Deutsche BKK gar nicht sein, dass es das nicht wert wäre...

Und ich weiß nicht, warum man es nicht mit einem Telefonanbieter vergleichen sollte. Auch eine Krankenkasse bietet bestimmte Leistungen zu einer bestimmten Qualität und zu einem bestimmten Preis an. Es steht jedem frei, sich für die Kasse zu entscheiden, die für ihn die beste Kombination aus allem bietet.

Die Frage, warum nun 8 Euro und nicht 7,32 Euro fällt bei mir übrigens unter den Begriff Korintenkac... :roll:

KassenKenner
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Beitrag von KassenKenner » 10.02.2010, 18:49

dresdner hat geschrieben:es wäre doch nur gerecht, den allgemeinen beitragssatz wieder anzuheben und so diesem ganzen mist aus dem weg zu gehen.
Das sehe ich genauso. Und dazu sollten diese unsäglichen 0,9% abgeschafft werden. Alle Sozialversicherungszweige müssen paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert werden.

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