Hallo,
danke euch für die weiteren Antworten.
Pupsi hat geschrieben:zu empfehlen wäre in jedem Fall eine sogenannte Anwartschaftsversicherung bei Deiner KK. Dies hat folgenden Hintergrund:...
Ja, aber für mich nicht zu diesem Zeitpunkt. Ich werde hier die Wohnung usw. behalten. Zur Zeit ist die ganze Aktion auf ein Jahr begrenzt und sollte sich tatsächlich etwas ergeben, dass man nochmal zurückgeht für länger, muss das alles dann geregelt werden. Wieder zurückkommen nach D müßte ich dann in jedem Fall.
dresdner hat geschrieben:was die kanadier zu deinen problem meinen, ist der deutschen rechtssprechung leider egal
Klar. Ändert aber nix daran, dass ich das Problem für mich lösen muss.
dresdner hat geschrieben:wir haben in deutschland eine generelle versicherungspflicht. diese pflicht greift, wenn du in deutschland wohnst. der gesetzgeber sagt aber auch, dass du von dieser pflicht befreit bist, wenn du beispielsweise anderweitig versichert bist. eine anderweitige versicherung war bisher mehr schwammig definiert. jetzt kann man jedoch mit gewissheit sagen, dass eine private auslandskrankenversicherung (je nach vertragsinhalt) als anderweitiger schutz anzusehen ist.
nach rückkehr nach deutschland hast du dann allerdings die situation, dass du zuletzt als privat versicherter giltst und dich nicht ohne weiteres wieder gesetzlich versichern kannst.
Kennst du vielleicht die §§ in denen diese drei Punkte stehen?
In Deutschland
wohnen und in Deutschland
gemeldet sein sind doch zwei verschiedene Dinge, oder?
krümel2007 hat geschrieben:was ist denn der Grund deines Auslandaufenthaltes? Au-Pair? Urlaub? Auslandsjahr im Studium?
Urlaub. Allerding mit Nebenjobs. Eine auf ein Jahr begrenzte Arbeitserlaubnis habe ich.
Danke euch nochmal für eure Hilfe!!
Grüße
Anke
